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Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Antrag auf Aufnahme eines beratenden Mitglieds des Behindertenbeirates in den Stadtentwicklungsausschuss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
98 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:46
Aktualisiert
30.11.17, 15:46
Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW)
hier: Antrag auf Aufnahme eines beratenden Mitglieds des Behindertenbeirates in den Stadtentwicklungsausschuss) Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW)
hier: Antrag auf Aufnahme eines beratenden Mitglieds des Behindertenbeirates in den Stadtentwicklungsausschuss) Beschlussvorlage (Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW)
hier: Antrag auf Aufnahme eines beratenden Mitglieds des Behindertenbeirates in den Stadtentwicklungsausschuss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 13-22-36 Di Nr. der Ratsdrucksache: 957-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW) hier: Antrag auf Aufnahme eines beratenden Mitglieds des Behindertenbeirates in den Stadtentwicklungsausschuss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 957-X 1. Sachverhalt: Mit dem beigefügten Schreiben vom 07.11.2017 beantragt der Vorsitzende des Behindertenbeirates, dass zum nächstmöglichen Termin ein noch zu benennendes, fachkundiges Mitglied des Behindertenbeirates beratend, ohne Stimmrecht, im Stadtentwicklungsausschuss aufgenommen wird. Die Begründung des Antrages entnehmen Sie bitte dem beigefügten Antrag. 2. Rechtliche Würdigung Da der Behindertenbeirat kein verfassungsmäßiges Gremium der Stadt Bad Münstereifel ist und er somit auch im Rat nicht antragsberechtigt ist – dieses Antragsrecht steht lediglich den Fraktionen oder aber 1/5 der Ratsmitglieder zu (§ 48 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bad Münstereifel und seine Ausschüsse) – wird der beigefügte Antrag des Vorsitzenden des Behindertenbeirates wie ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW gewertet und dem Rat zur Beratung vorgelegt. Bereits in 2011 hatte sich der Behindertenbeirat mit einem ähnlichen Antrag an den Rat gewandt (RD-Nr. 574-IX und Z-1). Damals wurde u. a. beantragt, dass sowohl ein beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften als auch ein beratendes Mitglied in den Stadtentwicklungsausschuss aufgenommen werden sollte. Zur Aufnahme eines beratenden Mitgliedes gibt es, so wie damals auch, keine gesetzliche Verpflichtung. Grundsätzlich ist der Rat bei der Zusammensetzung der Ausschüsse, bei der Festlegung der Zahl der Sitze und der Zusammensetzung aus Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern und sachkundigen Einwohnern bis auf sondergesetzlich geregelte Ausschüsse, z. B. Jugendhilfeausschuss, Schulausschuss, frei. Er hat lediglich gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW darauf zu achten, dass die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt, damit der Ausschuss beschlussfähig ist. Ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht ist ein sachkundiger Einwohner. Die entsprechende Regelung hierzu ergibt sich aus § 58 Abs. 4 GO NRW, wonach als Mitglieder mit beratender Stimme volljährige sachkundige Einwohner den Ausschüssen angehören können. Diese sachkundigen Einwohner sind in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW von den Ratsmitgliedern zu wählen. Einem sachkundigen Einwohner stehen gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel für die Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen Sitzungsgeld (zurzeit 20,30 €), Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung zu. Ein zusätzlicher sachkundiger Einwohner im Stadtentwicklungsausschuss könnte somit zusätzliche freiwillige Leistungen nach § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel in Anspruch nehmen, was den kommunalen Haushalt belasten und nicht mit der Haushaltskonsolidierung übereinstimmen würde. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde u. a. als eine Maßnahme zur Haushaltsicherung beschlossen, die Höchstmitgliederzahl der Fachausschüsse auf max. 15 zu reduzieren. 2011 wurde daher lediglich die Aufnahme eines beratenden Mitglieds aus dem Behindertenbeirat in den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften ohne Gewährung einer Aufwandsentschädigung beschlossen. Die Aufnahme eines beratenden Mitglieds aus dem Behindertenbeirat in den Stadtentwicklungsausschuss wurde abgelehnt. Zusätzlich wurde der § 7a – Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (Behindertenbeirat) in die Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel aufgenommen. Dort wurden dem Behindertenbeirat umfangreiche Rechte eingeräumt. So hat der Behindertenbereit z. B. die Aufgabe, den Rat, die Ausschüsse und die Verwaltung der Stadt Bad Münstereifel, aber darüber hinaus auch andere Institutionen in allen Fragen, die behinderte Menschen in Bad Seite 3 von Ratsdrucksache 957-X Münstereifel betreffen, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten. Vertreter des Behindertenbeirates übernehmen zusätzlich die Aufgaben nach § 3 GVFG. Anregungen und Stellungnahmen des Behindertenbeirates sind schriftlich bei der Bürgermeisterin einzureichen. Sofern diese Anregungen und Stellungnahmen über das Geschäft der laufenden Verwaltung hinausgehen, werden die politischen Gremien entsprechend der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bad Münstereifel beteiligt. 3. Finanzielle Auswirkungen Einem sachkundigen Einwohner stehen gemäß § 9 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel für die Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen Sitzungsgeld (zurzeit 20,30 €), Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung zu. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Mit dem Beschluss des Rates in der Sitzung am 19.07.2011 wurde ein beratendes Mitglied des Behindertenbeirats in den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften aufgenommen. Zusätzlich wurden dem Behindertenbeirat gemäß § 7a der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel umfangreiche Rechte eingeräumt. Er kann Anregungen und Stellungnahmen schriftlich bei der Bürgermeisterin einreichen. Anträge des Behindertenbeirates nach § 24 GO NRW werden, wie bei anderen Antragstellern auch, dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: a) Der Rat hält an der Beschlusslage fest und der Behindertenbeirat nutzt die ihm gebotenen Möglichkeiten für Anregungen und Stellungnahmen. Oder b) Der Rat nimmt ein beratendes Mitglied des Behindertenbeirates im Stadtentwicklungsausschuss auf und entspricht den haushaltsrechtlichen Vorgaben durch die Aufnahme ohne Gewährung einer Aufwandsentschädigung.