Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
79 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
14.09.17, 16:01
Aktualisiert
14.09.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.09.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 826-X/Z-1
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anlegen einer signalgesteuerten Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße in Kirspenich
hier: Vorstellung der Planung
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Berichterstatter/in: Herr Klein/Herr Schäfer
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebietes Hardtburg soll zur Sicherheit der
Fußgänger eine signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich
der Hardtburgstraße in Kirspenich zum Anschluss an die bereits vorhandene fußläufige Verbindung in die Bonner Straße angelegt werden.
Zwischenzeitlich hat der Erschließungsträger der Verwaltung eine entsprechende Planung vorgelegt, die mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen abgestimmt wurde. Hierzu liegt ein entsprechender Plan mit 4 eingearbeiteten
Fotos von der Örtlichkeit bei. Darin wurden auch die beim Ortstermin am 27.06.2017 von den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses gemachten Vorschläge und Anregungen mit aufgenommen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 826-X/Z-1
Damit die geplante signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe , wie auch von den Ausschussmitgliedern bereits angeregt wurde, künftig besser angenommen wird, sollen die drei bisher noch
vorhandenen Anbindungen an die L 11 entwidmet und danach abgebunden, zurückgebaut und
eventuell veräußert werden. Hierzu liegt ein weiterer Plan bei, in dem die entsprechenden Flächen
schraffiert dargestellt sind.
Die weitere Vorgehensweise in Bezug auf Entwidmung, Abbindung, Rückbau und eventuelle Veräußerung der drei Wegeparzellen wird dem Stadtentwicklungsausschuss in der nächsten Sitzung
in einer weiteren Beschlussvorlage vorgelegt.