Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:46
Aktualisiert
30.11.17, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 24.2
Nr. der Ratsdrucksache: 947-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016
hier: Entlastung des Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ durch den Rat
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Berichterstatter/in: BMin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 947-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Da die Feststellung des Jahresabschlusses auf der Jahresabschlussprüfung und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung beruht, wurde in der Vergangenheit die förmliche Feststellung auch ohne ausdrückliche Erklärung als Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschuss im Sinne des § 4
Buchstabe c) und § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW betrachtet.
So haben dies offensichtlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) ebenfalls verstanden.
Die GPA hat nun ihre Meinung geändert und mit Schreiben vom 09.11.2017 gebeten, dass mit
dem Beschluss förmlich die Entlastung ausgesprochen werden soll. Insoweit ist die am
16.11.2017 schon beschlossene Feststellung des Jahresabschlusses noch zu ergänzen. Die Vorjahre bleiben davon unberührt.
Während die Entlastung der Betriebsleitung vom Betriebssauschuss Forstbetrieb beschlossen
wird (RD 947-X), liegt die Zuständigkeit für die Entlastung des Betriebsausschusses beim Stadtrat.
An der Beratung und Beschlussfassung dürfen die Mitglieder des Betriebsausschusses
nicht teilnehmen.
Nach Vorlage dieser Beschlüsse über die Entlastung erteilt die GPA dem Forstbetrieb der Stadt
Bad Münstereifel den abschließenden Vermerk zum Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer
zur Jahresabschlussprüfung 2016.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 4 Buchstabe c der EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss „Forstbetrieb“ die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016.