Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
143 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.09.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 602-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrssituation in der Straße „Im Wiesengrund“ in Maulbach
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten :
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( X ) Beschlussausführung bis 31.10.2017
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 602-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Die Straße „Im Wiesengrund“ in Maulbach verbindet in Verlängerung des Tannenweges die Ortslagen Houverath und Maulbach in bzw. aus Richtung Kreisstraße 52 (K 52) in bzw. aus Richtung
Landesstraße 497 (L 497). Es handelt sich um eine asphaltierte Straße, die für die Durchfahrt des
Durchgangsverkehrs mit Verkehrszeichen 260 StVO gesperrt ist. Aus Richtung Houverath ist die
Nutzung nur dem Anliegerverkehr gestattet, aus Richtung K 52 nur dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Die geringe Breite der Straße lässt Begegnungsverkehr nicht zu. Einige Hausgrundstücke des Ortes Maulbach sind zu diesem Weg hin erschlossen, daher wurde dort seinerzeit Tempo-30-Zone angeordnet. Etwa auf der Hälfte der Strecke besteht eine zusätzliche Verbindungsstraße in Richtung Ortsmitte.
Aus der Anwohnerschaft wurde im Frühjahr 2016 der rege Durchgangsverkehr bei überhöhten
Geschwindigkeiten beklagt. Eine in der Tempo-30-Zone durchgeführte Messung hat die Angaben
bestätigt. Besonders hervor sticht die hohe Verkehrsbelastung. Diese ist vermutlich der Tatsache
geschuldet, dass durch die widerrechtliche Nutzung dieser Straße die Durchfahrt durch den Ort
Maulbach umgangen werden kann und die Straße somit unbeabsichtigt zur Ortsumgehung umfunktioniert wird. Eine besondere Gefahr ergibt sich hierbei jedoch dadurch, dass die Breite der
Straße keinen Begegnungsverkehr zulässt und somit die dortigen Verkehrsteilnehmer besonders
bemüht sind, die Straße eilig zu durchfahren, solange kein Gegenverkehr in Sicht ist. Eine Messung im Frühjahr 2016 ergab, dass dort täglich durchschnittlich in beiden Fahrtrichtungen insgesamt 780 Fahrzeuge (durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung = DTV) fahren.
Aufgrund dieses hohen Wertes hatte die Verwaltung die Angelegenheit zur Beratung in der Verkehrsschau im Juni 2016 vorgelegt. Hierbei wurde u. a. auch eine Umwandlung in eine Einbahnstraße diskutiert, um die Straße als Abkürzung oder Ortsumgehung unattraktiv zu machen. Wegen
des hohen DTV wurden die Messungen im August und September 2016 wiederholt. Hierbei ergaben sich weit aus geringere Werte (DTV = 119 und 143). Grund war eine Vollsperrung der angrenzenden Ortschaft Berg-Freisheim. Hierdurch konnte gleichzeitig belegt werden, dass die Nebenstreckecke über Maulbach als Abkürzung in Richtung BAB 565 genutzt wird. Da die Vollsperrung in Freisheim über ein Jahr andauerte, machte eine erneute Messung nach Beendigung der
Sperrung erst wieder im September dieses Jahres Sinn. Diese ergab einen Wert von DTV = 134
Fahrzeuge. Die gemessene Geschwindigkeit ergab, dass 85 % der Verkehrsteilnehmer max. 45
km/h fahren. Offensichtlich hat sich der Verkehr durch die langanhaltende Sperrung und der Umbau der Ortsdurchfahrt Freisheim verlagert.
2. Rechtliche Würdigung
Nicht erforderlich
3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und 6.
Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die derzeitige Verkehrsbelastung erfordert keine Maßnahmen. Dem Verkehrsdienst der Polizei
und der Kreisordnungsbehörde sollte das Messergebnis vorgelegt werden, damit diese in eigener
Zuständigkeit prüfen können, ob dort Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.
7. Beschlussvorschlag:
Aufgrund der derzeitigen Verkehrssituation sind keine Maßnahmen erforderlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, dass Messergebnis dem Verkehrsdienst der Polizei und der Kreisordnungsbehörde vorzulegen, damit diese in eigener Zuständigkeit prüfen können, ob dort Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.