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Beschlussvorlage (14. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) hier: Gebührenkalkulation 2018)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 17:11
Aktualisiert
23.11.17, 17:11
Beschlussvorlage (14. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben)
hier: Gebührenkalkulation  2018) Beschlussvorlage (14. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben)
hier: Gebührenkalkulation  2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 21 Nr. der Ratsdrucksache: 925-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 30.11.2017 Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 14. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) hier: Gebührenkalkulation 2018 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr W. Müller, Frau Heller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 1 PR SW 2 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 925-X 1. Sachverhalt: Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwasser. Wegen der rechtlichen Selbstständigkeit (rollender Kanal) werden die Kosten getrennt von denen der öffentlichen (leitungsgebundenen) Abwasseranlage veranschlagt. Die für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Gesamtkosten liegen für das Jahr 2018 bei 110.225 €. Eine detaillierte Aufteilung der Kosten ist aus der angehängten Gebührenkalkulation (Anlage 1) für das Jahr 2018 ersichtlich. Durch die nunmehr abgeschlossene Kanalisierungsmaßnahme am Michelsberg sind 48 Grundstücksentwässerungsanlagen, davon 11 abflusslose Gruben, weggefallen. 2. Rechtliche Würdigung Wasserhaushaltgesetz, Landeswassergesetz NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Sachverhalt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation 2018 (Anlage 1) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt. Die 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 03.11.2006 wird in der Fassung als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.