Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 17:11
Aktualisiert
23.11.17, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 925-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
30.11.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
14. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben)
hier: Gebührenkalkulation 2018
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Berichterstatter/in: Herr W. Müller, Frau Heller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 1
PR
SW 2
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 925-X
1. Sachverhalt:
Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung
unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwasser. Wegen der rechtlichen
Selbstständigkeit (rollender Kanal) werden die Kosten getrennt von denen der öffentlichen (leitungsgebundenen) Abwasseranlage veranschlagt. Die für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnden Gesamtkosten
liegen für das Jahr 2018 bei 110.225 €.
Eine detaillierte Aufteilung der Kosten ist aus der angehängten Gebührenkalkulation (Anlage 1) für
das Jahr 2018 ersichtlich.
Durch die nunmehr abgeschlossene Kanalisierungsmaßnahme am Michelsberg sind 48 Grundstücksentwässerungsanlagen, davon 11 abflusslose Gruben, weggefallen.
2. Rechtliche Würdigung
Wasserhaushaltgesetz, Landeswassergesetz NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Sachverhalt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation 2018 (Anlage 1) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt.
Die 14. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) vom 03.11.2006 wird in der Fassung als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.