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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
119 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 13:16
Aktualisiert
23.11.17, 13:16
Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 24-72-04 Nr. der Ratsdrucksache: 872-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 05.12.2017 Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz/Herr P. Lanzerath __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 872-X 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die mit der Änderungssatzung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen – überwiegend handelt es sich um Gebührenerhöhungen - sind erforderlich, um der sich aus dem Ergebnis der Jahresrechnungen 2012 – 2016 (Anlage 3) abzeichnenden defizitäre Entwicklung des Gebührenhaushaltes entgegenzuwirken. Ohne eine entsprechende Gebührenanpassung wird sich die Unterdeckung des Gebührenhaushaltes in einer Größenordnung von rund 25.000 € - 30.000 € verstetigen. Soweit das Ergebnis des Jahres 2015 mit einem Überschuss von 49.641,19 € aus der Negativbilanz der vergangenen Jahre herausfällt, ist dies unter anderem der überdurchschnittlich hohen Anzahl von Bestattungen (Anlage 4) und dem nach Abschluss der Erprobungsphase politisch letztendlich nicht gewünschten Einsatz von Leiharbeitern in der Hauptvegetationsperiode mit 1.368 Arbeitsstunden und einem Einsparvolumen von ca. 14.000 € geschuldet. Insofern ist das Ergebnis 2015 nicht repräsentativ. Bereits in der Vergangenheit war die schwierige wirtschaftliche Situation der städtischen Friedhöfe Gegenstand der politischen Beratungen, bei denen es um  die Schließung von Friedhöfen und Friedhofteilen  die Schaffung von alternativen Bestattungsangeboten, insbesondere im Bereich der pflegefreien Gräber  die Übertragung von einfachen, wiederkehrenden Pflegearbeiten (Rasenschnitt und Laubbeseitigung) auf private Dienstleister  die Optimierung von Pflege- und Unterhaltungsarbeiten des städtischen Bauhofes (z.B. im Bereich der Abfallentsorgung) ging. Bei den kurzfristig zu realisieren Maßnahmen im Bereich der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten konnten die damals vorgestellten und als Zielvorgabe beschlossenen Maßnahmen zur Kostenreduzierung weitestgehend erreicht werden; und zwar durch  die Systemumstellung bei der Erfassung der Friedhofsabfälle in einer Größenordnung von rund 8.000,00 € - 9.000,00 €  die Privatisierung von einfachen, wiederkehrenden Pflegearbeiten (Rasenschnitt und Laubbeseitigung) auf den Friedhöfen Mutscheid und Münstereifel in einer Größenordnung von rund 9.000,00 € - 10.000,00 €. Darüber hinaus wurden Kostenreduzierungen im Bereich der Personalaufwendungen für die Friedhofsverwaltung von rund 15.000.00 € und aufgrund der günstigen Entwicklung bei den Kreditzinsen von rund 25.000,00 € erzielt. Alle bereits getroffenen und zukünftig gegebenenfalls noch möglichen Maßnahmen, die Kosten, insbesondere im Bereich der Friedhofspflege und -unterhaltung, nachhaltig zu reduzieren, reichen allerdings nicht aus, um die negativen Auswirkungen des Strukturwandels im Friedhofs- und Bestattungswesen auf die finanzielle Situation des Gebührenhaushaltes aufzufangen. Der Trend zur Urnenbeisetzung mit einem im Gegensatz zur Sargbeisetzung geringeren Flächenbedarf wird anhalten und zwangläufig die Überkapazitäten auf den 15 städtischen Friedhöfen erhöhen. Alternative Beisetzungsformen wie FriedWald und Ruheforst haben sich etabliert und stellen für die traditionellen Beisetzungsformen eine zusätzliche Konkurrenz dar. Der Nachkauf von Grabnutzungsrechten nach Ablauf der Ruherechte von 25 Jahren bei Urnen- und 30 Jahren bei Seite 3 von Ratsdrucksache 872-X Sargbeisetzungen ist stark rückläufig. Die Folgen dieser Entwicklung sind an den zunehmenden Freiflächen auf den Friedhöfen erkennbar, die jedoch nach wie vor Unterhaltungskosten verursachen und erst über einen Jahrzehnte währenden Zeitraum, nach vorausgegangener Entwidmung, einer anderen Nutzung zugeführt werden können. Die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen sind mithin unverzichtbar. Anlage 5 gibt einen Überblick über die derzeit gültigen und die neu kalkulierten Friedhofsgebühren. Der beigefügte Gebührenvergleich mit den übrigen Gemeinden und Städten des Kreises Euskirchen sowie der Stadt Rheinbach (Anlage 6) zeigt, dass - selbst wenn sich ein solcher Vergleich wegen der unterschiedlichen Strukturen der Gebührensysteme nur sehr schwer darstellen lässt, die Stadt Bad Münstereifel im oberen Bereich der Gebührenskala angesiedelt ist. 2. Rechtliche Würdigung Ein Grundprinzip der kommunalabgabenrechtlichen Gebührenerhebung ist das in § 6 Absatz 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW verankerte Kostendeckungsprinzip. Es beinhaltet, dass das Gebührenaufkommen die Kosten der gebührenpflichtigen Einrichtung in der Regel decken soll, jedoch nicht übersteigen darf. Der diesem Prinzip ebenfalls unterworfene Friedhofsgebührenhaushalt weist im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2016 eine allein durch die Ausschöpfung ggfls. möglicher weiterer Einsparmöglichkeiten nicht herzustellende Unterdeckung von rund 25.000 – 30.000 € jährlich auf, so dass eine Neukalkulation und Anpassung der Gebühren angezeigt ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Wie dargestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund des gegebenen Kostenrahmens und der Auswirkungen des Strukturwandels im Friedhofs- und Bestattungswesens auf die Einnahmesituation des Gebührenhaushaltes, sind die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen unverzichtbar. Die im Rahmen eines Modellversuches in der Zeit vom 01.04. – 30.11.2015 erprobte Alternative, in der Hauptvegetationsperiode Leiharbeiter zur Unterstützung des Bauhofes einzusetzen, wurde nicht fortgeführt. Die über diese Alternative mögliche Kosteneinsparung hätte die erforderliche Gebührenerhöhung um rund 50 % geringer ausfallen lassen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wurde vom Rat geprüft und gebilligt. Seite 4 von Ratsdrucksache 872-X 2. Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.