Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
119 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
23.11.17, 13:16
Aktualisiert
23.11.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 24-72-04
Nr. der Ratsdrucksache: 872-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
05.12.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007
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Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz/Herr P. Lanzerath
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 872-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
vom 18.12.2007 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die mit der Änderungssatzung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen – überwiegend handelt
es sich um Gebührenerhöhungen - sind erforderlich, um der sich aus dem Ergebnis der Jahresrechnungen 2012 – 2016 (Anlage 3) abzeichnenden defizitäre Entwicklung des Gebührenhaushaltes entgegenzuwirken.
Ohne eine entsprechende Gebührenanpassung wird sich die Unterdeckung des Gebührenhaushaltes in einer Größenordnung von rund 25.000 € - 30.000 € verstetigen. Soweit das Ergebnis des
Jahres 2015 mit einem Überschuss von 49.641,19 € aus der Negativbilanz der vergangenen Jahre
herausfällt, ist dies unter anderem der überdurchschnittlich hohen Anzahl von Bestattungen (Anlage 4) und dem nach Abschluss der Erprobungsphase politisch letztendlich nicht gewünschten Einsatz von Leiharbeitern in der Hauptvegetationsperiode mit 1.368 Arbeitsstunden und einem Einsparvolumen von ca. 14.000 € geschuldet. Insofern ist das Ergebnis 2015 nicht repräsentativ.
Bereits in der Vergangenheit war die schwierige wirtschaftliche Situation der städtischen Friedhöfe
Gegenstand der politischen Beratungen, bei denen es um
die Schließung von Friedhöfen und Friedhofteilen
die Schaffung von alternativen Bestattungsangeboten, insbesondere im Bereich der pflegefreien Gräber
die Übertragung von einfachen, wiederkehrenden Pflegearbeiten (Rasenschnitt und Laubbeseitigung) auf private Dienstleister
die Optimierung von Pflege- und Unterhaltungsarbeiten des städtischen Bauhofes (z.B. im Bereich der Abfallentsorgung)
ging.
Bei den kurzfristig zu realisieren Maßnahmen im Bereich der Pflege- und Unterhaltungsarbeiten
konnten die damals vorgestellten und als Zielvorgabe beschlossenen Maßnahmen zur Kostenreduzierung weitestgehend erreicht werden; und zwar durch
die Systemumstellung bei der Erfassung der Friedhofsabfälle in einer Größenordnung von
rund 8.000,00 € - 9.000,00 €
die Privatisierung von einfachen, wiederkehrenden Pflegearbeiten (Rasenschnitt und Laubbeseitigung) auf den Friedhöfen Mutscheid und Münstereifel in einer Größenordnung von rund
9.000,00 € - 10.000,00 €.
Darüber hinaus wurden Kostenreduzierungen im Bereich der Personalaufwendungen für die
Friedhofsverwaltung von rund 15.000.00 € und aufgrund der günstigen Entwicklung bei den Kreditzinsen von rund 25.000,00 € erzielt.
Alle bereits getroffenen und zukünftig gegebenenfalls noch möglichen Maßnahmen, die Kosten,
insbesondere im Bereich der Friedhofspflege und -unterhaltung, nachhaltig zu reduzieren, reichen
allerdings nicht aus, um die negativen Auswirkungen des Strukturwandels im Friedhofs- und Bestattungswesen auf die finanzielle Situation des Gebührenhaushaltes aufzufangen.
Der Trend zur Urnenbeisetzung mit einem im Gegensatz zur Sargbeisetzung geringeren Flächenbedarf wird anhalten und zwangläufig die Überkapazitäten auf den 15 städtischen Friedhöfen erhöhen. Alternative Beisetzungsformen wie FriedWald und Ruheforst haben sich etabliert und stellen für die traditionellen Beisetzungsformen eine zusätzliche Konkurrenz dar. Der Nachkauf von
Grabnutzungsrechten nach Ablauf der Ruherechte von 25 Jahren bei Urnen- und 30 Jahren bei
Seite 3 von Ratsdrucksache 872-X
Sargbeisetzungen ist stark rückläufig. Die Folgen dieser Entwicklung sind an den zunehmenden
Freiflächen auf den Friedhöfen erkennbar, die jedoch nach wie vor Unterhaltungskosten verursachen und erst über einen Jahrzehnte währenden Zeitraum, nach vorausgegangener Entwidmung,
einer anderen Nutzung zugeführt werden können.
Die vorgeschlagenen Gebührenanpassungen sind mithin unverzichtbar.
Anlage 5 gibt einen Überblick über die derzeit gültigen und die neu kalkulierten Friedhofsgebühren.
Der beigefügte Gebührenvergleich mit den übrigen Gemeinden und Städten des Kreises Euskirchen sowie der Stadt Rheinbach (Anlage 6) zeigt, dass - selbst wenn sich ein solcher Vergleich
wegen der unterschiedlichen Strukturen der Gebührensysteme nur sehr schwer darstellen lässt,
die Stadt Bad Münstereifel im oberen Bereich der Gebührenskala angesiedelt ist.
2. Rechtliche Würdigung
Ein Grundprinzip der kommunalabgabenrechtlichen Gebührenerhebung ist das in § 6 Absatz 1
Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW verankerte Kostendeckungsprinzip. Es beinhaltet, dass
das Gebührenaufkommen die Kosten der gebührenpflichtigen Einrichtung in der Regel decken
soll, jedoch nicht übersteigen darf.
Der diesem Prinzip ebenfalls unterworfene Friedhofsgebührenhaushalt weist im Durchschnitt der
Jahre 2012 bis 2016 eine allein durch die Ausschöpfung ggfls. möglicher weiterer Einsparmöglichkeiten nicht herzustellende Unterdeckung von rund 25.000 – 30.000 € jährlich auf, so dass eine
Neukalkulation und Anpassung der Gebühren angezeigt ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie dargestellt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Aufgrund des gegebenen Kostenrahmens und der Auswirkungen des Strukturwandels im Friedhofs- und Bestattungswesens auf die Einnahmesituation des Gebührenhaushaltes, sind die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen unverzichtbar.
Die im Rahmen eines Modellversuches in der Zeit vom 01.04. – 30.11.2015 erprobte Alternative,
in der Hauptvegetationsperiode Leiharbeiter zur Unterstützung des Bauhofes einzusetzen, wurde
nicht fortgeführt. Die über diese Alternative mögliche Kosteneinsparung hätte die erforderliche
Gebührenerhöhung um rund 50 % geringer ausfallen lassen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur
Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wurde vom
Rat geprüft und gebilligt.
Seite 4 von Ratsdrucksache 872-X
2.
Die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 30.11.2009 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.