Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
07.01.13, 18:56
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 04.01.2013
Vorlagen-Nr.: 56/2012 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
21.01.2013
05.02.2013
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen
der Offenlage,
b) Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 den Aufstellungsbeschluss
zum o. a. Bebauungsplan gefasst, dem Planentwurf mit entsprechenden Änderungen zugestimmt
und die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13
Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde im Amtsblatt für die Gemeinde
Kreuzau am 28.12.2012 bekannt gemacht und findet in der Zeit vom 07.01.2013 bis einschließlich
07.02.2013 statt.
Ob und inwieweit Stellungnahmen eingehen, bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Verwaltung wird
jedoch davon ausgegangen, dass keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingehen werden.
Damit der Investor jedoch bereits im Monat März entsprechende Bauanträge einreichen kann,
wäre es erforderlich, den Satzungsbeschluss bereits in der Ratssitzung am 19.02.2013 zu fassen.
Andererseits endet die Offenlage sogar erst nach der Hauptausschusssitzung, sodass ein
endgültiger Beschlussvorschlag erst nach Durchführung der Offenlage vor der Ratssitzung
erarbeitet werden kann. Insofern ist der unter III nunmehr aufgeführte Beschlussvorschlag unter
Vorbehalt zu sehen. Sollten während der Offenlage wider Erwarten gravierende Stellungnahmen
eingehen, bleibt es dem Rat in der Sitzung am 19.02. selbstverständlich vorbehalten, die
Angelegenheit in den Bauausschuss zurück zu verweisen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für das Änderungsverfahren trägt der Investor.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, 1. Änderung, wird gemäß § 10
BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
-2-