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Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage, b) Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
79 kB
Datum
05.02.2013
Erstellt
07.01.13, 18:56
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 	a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen 		der Offenlage,
	b) Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: 	a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen 		der Offenlage,
	b) Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 04.01.2013 Vorlagen-Nr.: 56/2012 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss 21.01.2013 05.02.2013 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlage, b) Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 den Aufstellungsbeschluss zum o. a. Bebauungsplan gefasst, dem Planentwurf mit entsprechenden Änderungen zugestimmt und die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 a Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Kreuzau am 28.12.2012 bekannt gemacht und findet in der Zeit vom 07.01.2013 bis einschließlich 07.02.2013 statt. Ob und inwieweit Stellungnahmen eingehen, bleibt abzuwarten. Aus Sicht der Verwaltung wird jedoch davon ausgegangen, dass keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingehen werden. Damit der Investor jedoch bereits im Monat März entsprechende Bauanträge einreichen kann, wäre es erforderlich, den Satzungsbeschluss bereits in der Ratssitzung am 19.02.2013 zu fassen. Andererseits endet die Offenlage sogar erst nach der Hauptausschusssitzung, sodass ein endgültiger Beschlussvorschlag erst nach Durchführung der Offenlage vor der Ratssitzung erarbeitet werden kann. Insofern ist der unter III nunmehr aufgeführte Beschlussvorschlag unter Vorbehalt zu sehen. Sollten während der Offenlage wider Erwarten gravierende Stellungnahmen eingehen, bleibt es dem Rat in der Sitzung am 19.02. selbstverständlich vorbehalten, die Angelegenheit in den Bauausschuss zurück zu verweisen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für das Änderungsverfahren trägt der Investor. III. Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-