Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 14:52
Aktualisiert
07.12.17, 14:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.12.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 942-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier: a) Gebührenkalkulation 2018
b) 42. Änderungssatzung
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Berichterstatter/in: Her Willi Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 2
PR
SW 1
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 942-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Betriebsausschuss Stadtwerke hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 zum Tagesordnungspunkt 8 mit der Bezeichnung Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) Kanalanschlussbeitrag,
RD-Nr. 960-X, den Empfehlungsbeschluss gefasst, dass der Anschlussbeitrag in § 3 Abs. 6 der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2019 auf 8,00 €/qm erhöht
und die ohnehin zur Beratung anstehende 42. Änderungssatzung entsprechend ergänzt werden
soll.
Daher wird der bereits vorgelegte Satzungsentwurf insoweit geändert, als in Artikel 1 die Beitragserhöhung aufgenommen, der bisherige Artikel 1 zu Artikel 2 und in Artikel 3 das Inkrafttreten differenziert zwischen Beitrag und Gebühren geregelt wird.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich
wiederkehrende Kalkulation aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation
zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es werden insg. rd. 237.000 € zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren aus den Überdeckungen der vergangenen Jahre eingesetzt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage 1 zu RD-Nr. 942-X/z-1) ist vom Rat geprüft
und gebilligt.
Die 42. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Zusatzerläuterung vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.