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Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) Gebührenkalkulation 2018 b) 42. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 14:52
Aktualisiert
07.12.17, 14:52
Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier:	a) Gebührenkalkulation 2018
b) 42. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier:	a) Gebührenkalkulation 2018
b) 42. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.12.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 21 Nr. der Ratsdrucksache: 942-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) Gebührenkalkulation 2018 b) 42. Änderungssatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Her Willi Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 2 PR SW 1 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 942-X/Z-1 1. Sachverhalt: Der Betriebsausschuss Stadtwerke hat in seiner Sitzung am 30.11.2017 zum Tagesordnungspunkt 8 mit der Bezeichnung Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) Kanalanschlussbeitrag, RD-Nr. 960-X, den Empfehlungsbeschluss gefasst, dass der Anschlussbeitrag in § 3 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2019 auf 8,00 €/qm erhöht und die ohnehin zur Beratung anstehende 42. Änderungssatzung entsprechend ergänzt werden soll. Daher wird der bereits vorgelegte Satzungsentwurf insoweit geändert, als in Artikel 1 die Beitragserhöhung aufgenommen, der bisherige Artikel 1 zu Artikel 2 und in Artikel 3 das Inkrafttreten differenziert zwischen Beitrag und Gebühren geregelt wird. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich wiederkehrende Kalkulation aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es werden insg. rd. 237.000 € zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren aus den Überdeckungen der vergangenen Jahre eingesetzt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage 1 zu RD-Nr. 942-X/z-1) ist vom Rat geprüft und gebilligt. Die 42. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Zusatzerläuterung vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.