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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 51 "Eschweiler - Auf Schildrig"; hier: Vorstellung eines neuen Planungskonzeptes und Einleitung der Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 51 "Eschweiler - Auf Schildrig"; 
hier: Vorstellung eines neuen Planungskonzeptes und Einleitung der Vorverfahren) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 51 "Eschweiler - Auf Schildrig"; 
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Nr. der Ratsdrucksache: 939-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.11.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 51 „Eschweiler - Auf Schildrig"; hier: Vorstellung eines neuen Planungskonzeptes und Einleitung der Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 939-X 1. Sachverhalt: In Eschweiler zwischen Themsestraße und Haagstraße befindet sich eine ca. 10.000 qm große Fläche, die im. Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt ist. In 2001/2002 wurde ein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Eine Umsetzung der Maßnahme erfolgte nicht, Probleme bereitete damals die Erschließung. Die Donaustraße, damals noch in Privatbesitz, konnte keine Erschließungsfunktion übernehmen, eine parallel hierzu verlaufende Erschließung war wenig sinnvoll Durch die Übernahme dieser Straße in städtisches Eigentum ergeben sich neue Aspekte zur Überplanung der Fläche. Es wurde ein neuer Erschließungsentwurf unter Einbindung der Donaustraße erarbeitet, dieser ist beigefügt. Nach der vorliegenden Planung ist eine Anbindung des Gebiets sowohl an die Themsestraße als auch über die Donaustraße an die Haagstraße vorgesehen. Es entstehen 17 Baugründstücke, die Größen liegen zwischen 400-650 qm. Für die Stadt Bad Münstereifel ist die Schaffung von Baumöglichkeiten, insbesondere auch in den Ortslagen, von großer Bedeutung. Aus Sicht der Stadtentwicklung wird das Vorhaben begrüßt. Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen sind die Vorverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten übernimmt der Investor. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Bereitstellung von Baumöglichkeiten wird auch jungen Familien die Möglichkeit gegeben, Eigentum zu schaffen. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. BauGB durchzuführen.