Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
699 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“
im Ortsteil Eschweiler
Begründung - Vorentwurf
Stand: November 2017
Stftdt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler
1
Inhaltsverzeichnis
1.
Anlass und Ziele der Planung....,........................................................
2.
Abgrenzung des Geltungsbereiches und Nutzung.................................. 1
3.
Übergeordnete Planungen............................................................................ 2
3.1
Ziele der Raumordnung..............................................................................................2
3.2
Flächennutzungsplan.................................................................................................. 2
3.3
Landschaftsplan........................................................................................................... 3
4.
Städtebauliches Konzept.............................................................................. 3
5.
Ver- und Entsorgung.................................................................
6.
Begründung der geplanten Festsetzungen undsonstiger Planinhalte.
.......................................
1
4
4
6.1
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB).....................................................4
6.2
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)................................................... 4
6.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise (§ 9(1) Nr. 2 BauGB) ....5
6.4
Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB).......................................... 5
7.
Auswirkungen der Planung..................
5
8.
Rechtsgrundlagen
5
, Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler
1.
Anlass und Ziele der Planung
In der Ortslage Eschweiler befindet sich im Bereich Donaustraße / Themsestraße eine
größere zusammenhängende unbebaute Fläche. Es handelt sich um das Grundstück
Gemarkung Eschweiler, Flur 4, Nr. 397. Die Eigentümer der Fläche sind an die Stadt he
rangetreten mit dem Wunsch, das Gebiet einer baulichen Entwicklung zuzuführen.
Die Stadt unterstützt dieses Anliegen, da auch in Bad Münstereifelund den Ortsteilen
weiterhin eine deutliche Nachfrage nach Bauland, insbesondere auch imWohnungs
marktsegment des freistehenden Einfamilienhauses, besteht.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans soll dieser nach wie vor bestehenden Nachfra
ge nachgekommen werden. Ein erster Aufstellungsbeschluss für den Bereich (Bebau
ungsplan Nr. 51) wurde bereits im Jahr 2002 gefasst.
2.
Abgrenzung des Geltungsbereiches und Nutzung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51 „Auf Schildrig“ im Ortsteil Eschweiler
befindet sich östlich der Donaustraße und nördlich der Themsestraße.
Das Gebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Eschweiler, Flur 4, Nr. 397 mit einer
Größe von rd. 9.823 qm.
Abb.: Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 51
Das Gebiet stellt sich als Wiesenfläche mit wenigem Gehölzbestand in den Randberei
chen dar.
, Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler
Abb.: Luftbild (Geobasisdaten Land NRW, Bonn)
3.
Übergeordnete Planungen
3.1
Ziele der Raumordnung
Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt - Region Aachen
2003. Eschweiler ist im gültigen Regionalplan nicht als
allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der
Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Wohnplätze/Gemeindeteile mit
einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern, werden im Regionalplan
nicht als Siedlungsbereiche dargestellt.
Der Umfang der Baugebietsausweisung soll an dem Bedarf der in diesen Ortschaften
ansässigen Bevölkerung (natürliche Bevölkerungsentwicklung, Belegungsdichte) orientiert
werden.Eschweiler hat aktuell rd. 550 Einwohner.
Abb.: Auszug aus dem Regionalplan (Bezirksregierung Köln)
3.2
Flächennutzungsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt für das Unter
suchungsgebiet „Gemischte Baufläche -MD-“ dar.
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler
Abb.: Auszug aus dem Flächennutzungsplan
3.3
Landschaftsplan
Das Gebiet ist vom Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ nicht erfasst. Eschweiler ist
umgeben von Naturschutz- und FFH-Gebieten(Eschweiler Tal und Kalkkuppen DE 5406301).
Abb.: Auszug aus dem Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel)
4.
Städtebauliches Konzept
Die Erschließung des Gebietes ist sowohl von der Donaustraße als auch von der Them
sestraße geplant. Von den geplanten 17 Bauparzellen werden 6 über einen Stichweg mit
Wendeanlage erreicht. Die geplanten Grundstücksgrößen variieren zwischen 400 und 650
m2. Die Donaustraße selbst, soll im Abschnitt des Baugebietes aufgeweitet werden
! Stedt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler
Abb.: Parzellierungsvorschlag (ÖPVI Dipl.-Ing. Frank Diefenbach, Blankenheim)
5.
Ver- und Entsorgung
Die Ver- und Entsorgung des Gebietes erfolgt über Anschluss eine die bestehenden Inf
rastruktureinrichtungen.
6.
Begründung der geplanten Festsetzungen und sonstiger Planinhalte
6.1
Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB)
Die nähere Umgebung des Plangebietes ist durch Wohnnutzungen geprägt. Auch das
Plangebiet soll vorrangig dem Wohnen dienen. Daher werden die für eine Bebauung vor
gesehenen Flächen im Bebauungsplan nach der allgemeinen Art ihrerbaulichenNutzung
als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt.
Im gesamten Plangebiet werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Be
standteil des Bebauungsplans. Der Ausschluss erfolgt aufgrund des regelmäßig verur
sachten erhöhten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Immissionsbelastun
gen für das Wohngebiet und die angrenzenden Wohngebiete. Darüber hinaus würde ins
besondere der Flächenbedarf von Tankstellen und Gartenbaubetrieben dem zukünftig
gewünschten Gebietscharakter zuwideriaufen.
6.2
Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB)
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Anzahl der
Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt.
Die GRZ wird mit 0,4. Die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung gem. § 17
BauNVO für Allgemeine Wohngebiete werden damit ausgeschöpft. Zugelassen wird eine
Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen.
t Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler
______
Zusätzlich soll eine die maximale Gebäudehöhe von8,5 m über Bezugspunkt zugelassen
werden. Der Bezugspunkt (m über NHN) wird im weiteren Verfahren bestimmt.
6.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2
BauGB)
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die offene Bauweise (Einzelhäuser und
Doppelhäuser) festgesetzt. Damit fügt sich die Bauweise des neuen Baugebietes in die
örtliche Situation ein und deckt zudem auch den Bedarf an Wohnungsbau.
6.4
Überbaubare Grundstücksfiäche(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen nach § 23 Abs.1
BauNVO zukünftig in der Rechtsfassung des Bebauungsplanes festgesetzt.
7.
Auswirkungen der Planung
Die Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren durch gutachterliche Unter
suchen ermittelt und in die Planung eingestellt.
Erforderliche Fachgutachten, u.a. zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, FFHVorprüfung sowie zum Artenschutz, werden noch erarbeitet.
8.
Rechtsgrundlagen
Dem Bebauungsplan liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde:
a) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
b)
c)
d)
e)
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli
2017 (BGBl. I S. 2808).
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO-) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1075).
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planin
halts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1075)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), in der zur
zeit gültigen Fassung.
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW.2023 - zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966).
Bad Münstereifel, November 2017
gez.: Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath