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Beschlussvorlage (RD 939-X Entwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 51)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
699 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“ im Ortsteil Eschweiler Begründung - Vorentwurf Stand: November 2017 Stftdt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler 1 Inhaltsverzeichnis 1. Anlass und Ziele der Planung....,........................................................ 2. Abgrenzung des Geltungsbereiches und Nutzung.................................. 1 3. Übergeordnete Planungen............................................................................ 2 3.1 Ziele der Raumordnung..............................................................................................2 3.2 Flächennutzungsplan.................................................................................................. 2 3.3 Landschaftsplan........................................................................................................... 3 4. Städtebauliches Konzept.............................................................................. 3 5. Ver- und Entsorgung................................................................. 6. Begründung der geplanten Festsetzungen undsonstiger Planinhalte. ....................................... 1 4 4 6.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB).....................................................4 6.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)................................................... 4 6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise (§ 9(1) Nr. 2 BauGB) ....5 6.4 Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB).......................................... 5 7. Auswirkungen der Planung.................. 5 8. Rechtsgrundlagen 5 , Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler 1. Anlass und Ziele der Planung In der Ortslage Eschweiler befindet sich im Bereich Donaustraße / Themsestraße eine größere zusammenhängende unbebaute Fläche. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Eschweiler, Flur 4, Nr. 397. Die Eigentümer der Fläche sind an die Stadt he­ rangetreten mit dem Wunsch, das Gebiet einer baulichen Entwicklung zuzuführen. Die Stadt unterstützt dieses Anliegen, da auch in Bad Münstereifelund den Ortsteilen weiterhin eine deutliche Nachfrage nach Bauland, insbesondere auch imWohnungs­ marktsegment des freistehenden Einfamilienhauses, besteht. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans soll dieser nach wie vor bestehenden Nachfra­ ge nachgekommen werden. Ein erster Aufstellungsbeschluss für den Bereich (Bebau­ ungsplan Nr. 51) wurde bereits im Jahr 2002 gefasst. 2. Abgrenzung des Geltungsbereiches und Nutzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 51 „Auf Schildrig“ im Ortsteil Eschweiler befindet sich östlich der Donaustraße und nördlich der Themsestraße. Das Gebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Eschweiler, Flur 4, Nr. 397 mit einer Größe von rd. 9.823 qm. Abb.: Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 51 Das Gebiet stellt sich als Wiesenfläche mit wenigem Gehölzbestand in den Randberei­ chen dar. , Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler Abb.: Luftbild (Geobasisdaten Land NRW, Bonn) 3. Übergeordnete Planungen 3.1 Ziele der Raumordnung Die Ziele der Landesplanung sind konkretisiert im Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt - Region Aachen 2003. Eschweiler ist im gültigen Regionalplan nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, d.h. es handelt sich nach der Definition der Landesplanung um einen so genannten Ort im Freiraum. Wohnplätze/Gemeindeteile mit einer Aufnahmefähigkeit von weniger als 2.000 Einwohnern, werden im Regionalplan nicht als Siedlungsbereiche dargestellt. Der Umfang der Baugebietsausweisung soll an dem Bedarf der in diesen Ortschaften ansässigen Bevölkerung (natürliche Bevölkerungsentwicklung, Belegungsdichte) orientiert werden.Eschweiler hat aktuell rd. 550 Einwohner. Abb.: Auszug aus dem Regionalplan (Bezirksregierung Köln) 3.2 Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt für das Unter­ suchungsgebiet „Gemischte Baufläche -MD-“ dar. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler Abb.: Auszug aus dem Flächennutzungsplan 3.3 Landschaftsplan Das Gebiet ist vom Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel“ nicht erfasst. Eschweiler ist umgeben von Naturschutz- und FFH-Gebieten(Eschweiler Tal und Kalkkuppen DE 5406301). Abb.: Auszug aus dem Landschaftsplan 04 „Bad Münstereifel) 4. Städtebauliches Konzept Die Erschließung des Gebietes ist sowohl von der Donaustraße als auch von der Them­ sestraße geplant. Von den geplanten 17 Bauparzellen werden 6 über einen Stichweg mit Wendeanlage erreicht. Die geplanten Grundstücksgrößen variieren zwischen 400 und 650 m2. Die Donaustraße selbst, soll im Abschnitt des Baugebietes aufgeweitet werden ! Stedt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler Abb.: Parzellierungsvorschlag (ÖPVI Dipl.-Ing. Frank Diefenbach, Blankenheim) 5. Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Gebietes erfolgt über Anschluss eine die bestehenden Inf­ rastruktureinrichtungen. 6. Begründung der geplanten Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 6.1 Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) Die nähere Umgebung des Plangebietes ist durch Wohnnutzungen geprägt. Auch das Plangebiet soll vorrangig dem Wohnen dienen. Daher werden die für eine Bebauung vor­ gesehenen Flächen im Bebauungsplan nach der allgemeinen Art ihrerbaulichenNutzung als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt. Im gesamten Plangebiet werden die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht Be­ standteil des Bebauungsplans. Der Ausschluss erfolgt aufgrund des regelmäßig verur­ sachten erhöhten Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Immissionsbelastun­ gen für das Wohngebiet und die angrenzenden Wohngebiete. Darüber hinaus würde ins­ besondere der Flächenbedarf von Tankstellen und Gartenbaubetrieben dem zukünftig gewünschten Gebietscharakter zuwideriaufen. 6.2 Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Anzahl der Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Die GRZ wird mit 0,4. Die Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung gem. § 17 BauNVO für Allgemeine Wohngebiete werden damit ausgeschöpft. Zugelassen wird eine Bebauung mit bis zu zwei Vollgeschossen. t Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 51 „Auf Schildrig“, Ortsteil Eschweiler ______ Zusätzlich soll eine die maximale Gebäudehöhe von8,5 m über Bezugspunkt zugelassen werden. Der Bezugspunkt (m über NHN) wird im weiteren Verfahren bestimmt. 6.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die offene Bauweise (Einzelhäuser und Doppelhäuser) festgesetzt. Damit fügt sich die Bauweise des neuen Baugebietes in die örtliche Situation ein und deckt zudem auch den Bedarf an Wohnungsbau. 6.4 Überbaubare Grundstücksfiäche(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen nach § 23 Abs.1 BauNVO zukünftig in der Rechtsfassung des Bebauungsplanes festgesetzt. 7. Auswirkungen der Planung Die Auswirkungen der Planung werden im weiteren Verfahren durch gutachterliche Unter­ suchen ermittelt und in die Planung eingestellt. Erforderliche Fachgutachten, u.a. zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, FFHVorprüfung sowie zum Artenschutz, werden noch erarbeitet. 8. Rechtsgrundlagen Dem Bebauungsplan liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde: a) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September b) c) d) e) 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO-) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1075). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planin­ halts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1075) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), in der zur­ zeit gültigen Fassung. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666 ff) - SGV.NRW.2023 - zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966). Bad Münstereifel, November 2017 gez.: Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath