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Beschlussvorlage (Kostenloses WLAN in der Kernstadt hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2017 und dem Fraktionsantrag der CDU vom 25.11.2014, dem Beschluss aus der 7. Sitzung des Rates vom 24.03.2015, der Sachstandsanfrage der CDU vom 28.10.2015 und dem Fraktionsantrag der SPD vom 14.03.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 16:52
Aktualisiert
16.11.17, 16:52
Beschlussvorlage (Kostenloses WLAN in der Kernstadt
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2017 und dem Fraktionsantrag der CDU vom 25.11.2014, dem Beschluss aus der 7. Sitzung des Rates vom 24.03.2015,  der Sachstandsanfrage der CDU vom 28.10.2015 und dem Fraktionsantrag der SPD vom 14.03.2016) Beschlussvorlage (Kostenloses WLAN in der Kernstadt
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2017 und dem Fraktionsantrag der CDU vom 25.11.2014, dem Beschluss aus der 7. Sitzung des Rates vom 24.03.2015,  der Sachstandsanfrage der CDU vom 28.10.2015 und dem Fraktionsantrag der SPD vom 14.03.2016) Beschlussvorlage (Kostenloses WLAN in der Kernstadt
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2017 und dem Fraktionsantrag der CDU vom 25.11.2014, dem Beschluss aus der 7. Sitzung des Rates vom 24.03.2015,  der Sachstandsanfrage der CDU vom 28.10.2015 und dem Fraktionsantrag der SPD vom 14.03.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.10.2017 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 248-X/Z-4 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.11.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kostenloses WLAN in der Kernstadt hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2017 und dem Fraktionsantrag der CDU vom 25.11.2014, dem Beschluss aus der 7. Sitzung des Rates vom 24.03.2015, der Sachstandsanfrage der CDU vom 28.10.2015 und dem Fraktionsantrag der SPD vom 14.03.2016 Berichterstatter: Stefan Lippertz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / (X) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Lip Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 248-X/Z-4 1. Sachverhalt: Unter Bezugnahme auf den als Anlage beigefügten Fraktionsantrag der SPD vom 09.10.2017, dem Fraktionsantrag der CDU vom 25.11.2014, dem Beschluss aus der 7. Sitzung des Rates vom 24.03.2015, der Sachstandsanfrage der CDU vom 28.10.2015 und dem Fraktionsantrag der SPD vom 14.03.2016 zum Thema „Errichtung eines „Freien WLAN“ in der Kernstadt werden folgende weitere Informationen zum Sachstand gegeben: Nachdem die rechtliche Situation der sogenannten „Störerhaftung“ durch die Änderung des Telemediengesetzes novelliert wurde und die Verwaltung nicht mehr für den Betrieb eines freien WLAN Netzes haftbar gemacht werden konnte, wurde die Vorgehensweise Freifunk im Stadtgebiet zu installieren und auszubauen in diesem Jahr umgesetzt. Am 13.09.2016., am 06.03.2017 und am 20.04.2017 fanden Infoveranstaltungen im Rathaus statt, bei denen sich der Stadtmarketingverein "bad münstereifel aktiv e.V", interessierte Bürger und Freifunker aus Mechernich und Euskirchen bereit erklärten, den Aufbau eines freien WLAN im Sinne der Freifunker in Bad Münstereifel zu begleiten. Die Ergebnisse des sukzessiven Aufbaus und der damit geschaffenen Voraussetzung für ein freies WLAN Netz werden nachfolgendend beschrieben. Die Verwaltung hat mit ihren vorhandenen Internetanschlüssen den Zugang zu freien WLAN Netzen mit Hilfe von Freifunkroutern geschaffen, sodass weitere private und gewerbliche Initiativen an diesem Freifunk Netz teilhaben können. Die Besucherzonen des Rathauses der Stadt Bad Münstereifel konnten genauso, wie die WernerBiermann Stadtbücherei und das St. Michael Gymnasium mit „freiem WLAN“ ausgestattet werden. Der Stadtmarketingverein "bad münstereifel aktiv e.V" aktiviert zudem seine Mitglieder, um gemeinschaftlich ein möglichst flächendeckendes freies WLAN im Sinne des Freifunks im Stadtkern zu installieren. Bürger stellen zudem ihren Internetzugang zur Verfügung und ermöglichen anderen den Zugang zum weltweiten Netz. Freifunk-Netze sind Selbstmach-Netze die auch in den Außenorten und lokal in Nöthen, Schönau und am Astropeiler Stockert in Eschweiler schon funktionieren. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Münstereifel und Freifunker aus Euskirchen und Mechernich haben sich erfolgreich um eine Ausstattung der Fachhochschule für Rechtspflege im Rahmen des NRW-Pilotprojektes „100xWLAN“ beworben, mit welchem die Landesregierung aktuell die Verbreitung von öffentlichem WLAN in Nordrhein-Westfalen vorantreibt. Ein weiteres bewilligtes Förderprojekt im Rahmen der Freifunk-Förderung des Landes ermöglicht jetzt den freien WLAN -Ausbau an der Heinz-Gerlach Halle, der Mimi Renno Halle, dem eifelbad, sowie dem Wohnmobilhafen. Das Förderprojekt wird von einem Verein aus Mechernich sowie der Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Münstereifel koordiniert und umgesetzt. Die Beantragung der Fördermittel aus dem Förderprojekt WiFi4EU kamen für die Verwaltung nicht in Frage, weil damit nur die Hardwarekosten für ein lokales WLAN Netz übernommen wurden, die Kosten für neue Anschlüsse und die daraus resultierenden laufenden Kosten der Internetanschlüsse jedoch bei der Verwaltung verbleiben. Mit der Vorgehensweise ein freies WLAN im Sinne der Freifunker aufzubauen, konnte die Verwaltung laufende Kosten einsparen, weil bestehende Internetanschlüsse genutzt wurden. Speziell für den touristisch geprägten Raum ist freies WLAN ein echter Standortvorteil. Für die Tourismusbranche hat das kostenlose Internet einen hohen Stellenwert. Freies WLAN lockt Touris- Seite 3 von Ratsdrucksache 248-X/Z-4 ten und Reisende inzwischen aus den unterschiedlichsten Gründen. Um etwa vor Ort nach Restaurants oder Sehenswürdigkeiten zu recherchieren, um Reiseapps zu nutzen, oder die Öffnungszeiten eines Museums nachzuschlagen und um Fotos und Videos in Echtzeit auf sozialen Netzwerken zu posten. Die damit einhergehenden Nutzungsmöglichkeiten im Sinne von Themenführungen, Wanderwegen und Infos im Allgemeinen, werden sich im Integrierten Stadtentwicklungs- und Handlungskonzept wiederfinden. 2. Rechtliche Würdigung Nach vielen Diskussionen, Stellungnahmen und Petitionen kann mit der verabschiedeten 3. Neuregelung des Telemediengesetzes am 30. Juni 2017 die WLAN-Störerhaftung somit als beseitigt betrachtet werden. Es wird nun endlich mehr Rechts- und Handlungssicherheit beim Betrieb von freien und offenen Funknetzwerken für alle geben. Die rechtliche Würdigung entspricht den Vorgaben von Freifunk e.V. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Münstereifel koordiniert die Vorgehensweise. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Über die weitere Vorgehensweise wird laufend im Stadtentwicklungsausschuss berichtet.