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Beschlussvorlage (Anlegen einer signalgesteuerten Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße in Kirspenich hier: Abbindung der beiden fußläufigen Verbindungen sowie eines Wirtschaftsweges)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Beschlussvorlage (Anlegen einer signalgesteuerten Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße in Kirspenich
hier: Abbindung der beiden fußläufigen Verbindungen sowie eines Wirtschaftsweges) Beschlussvorlage (Anlegen einer signalgesteuerten Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße in Kirspenich
hier: Abbindung der beiden fußläufigen Verbindungen sowie eines Wirtschaftsweges)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 826-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 28.11.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anlegen einer signalgesteuerten Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße in Kirspenich hier: Abbindung der beiden fußläufigen Verbindungen sowie eines Wirtschaftsweges __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 20.4 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 826-X/Z-2 1. Sachverhalt: In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2017 wurde mit RD 826-X/Z-1 bereits erklärt, dass die drei bisher noch vorhandenen Anbindungen an die L 11 in Kirspenich entwidmet und danach abgebunden, zurückgebaut und übertragen werden sollen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die noch anzulegende, signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße künftig als einzige Möglichkeit zum Überqueren der L 11 vorgehalten und genutzt werden soll. Im Bebauungsplan von 1965 wurden die Verlängerungen der Keltenstraße sowie der Herrenweide als fußläufige Verbindungen dargestellt. Hier ist es unproblematisch, unter Beachtung der Sicherung der vorhandenen Versorgungsleitungen, eine Entwidmung und eine sich daran anschließende Übertragung der Wegeflächen vorzunehmen (siehe Planskizze). Bei der Verlängerung der Pfarrer-Becker-Straße (übergehend in einen Wirtschaftsweg), darf die Abbindung nur so erfolgen, dass die Privatparzelle-Nr. 456 für den Anlieger über die städtische Wegeparzelle erreichbar bleibt (siehe Planskizze). Hier soll, ebenso wie bei den oben genannten fußläufigen Verbindungen, zuständigkeitshalber durch die städtische Liegenschaftsabteilung entsprechender Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufgenommen und die damit verbundene Übertragung der in Frage stehenden Flächen geklärt werden. Da in allen Bereichen existierende Versorgungsleitungen rechtlich mit einem entsprechenden Leitungsrecht gesichert werden müssen, schlägt die Verwaltung vor, die beiden fußläufigen Verbindungen der Keltenstraße und Herrenweide durch einzelne Zaunanlagen abzubinden und vorhandene Gehwegplatten zu entfernen. Die Abbindung der Verlängerung der Pfarrer-Becker-Straße (Wirtschaftsweg) soll mittels einer Verlängerung der bereits vorhandenen Zaunanlage des Anliegers der Herrenweide 9 vorgenommen werden. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, - die notwendigen Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümern zwecks Übertragung der Flächen zu führen, - daran anschließend die erforderlichen Entwidmungsverfahren einzuleiten, - nach Entwidmung die Zaunanlagen zu errichten und ggfls. den Rückbau vorzunehmen.