Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 826-X/Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anlegen einer signalgesteuerten Fußgängerquerungshilfe über die L 11 im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße in Kirspenich
hier: Abbindung der beiden fußläufigen Verbindungen sowie eines Wirtschaftsweges
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
20.4
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 826-X/Z-2
1. Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2017 wurde mit RD 826-X/Z-1
bereits erklärt, dass die drei bisher noch vorhandenen Anbindungen an die L 11 in Kirspenich entwidmet und danach abgebunden, zurückgebaut und übertragen werden sollen. Dies geschieht vor
dem Hintergrund, dass die noch anzulegende, signalgesteuerte Fußgängerquerungshilfe im Einmündungsbereich der Hardtburgstraße künftig als einzige Möglichkeit zum Überqueren der L 11
vorgehalten und genutzt werden soll.
Im Bebauungsplan von 1965 wurden die Verlängerungen der Keltenstraße sowie der Herrenweide
als fußläufige Verbindungen dargestellt. Hier ist es unproblematisch, unter Beachtung der Sicherung der vorhandenen Versorgungsleitungen, eine Entwidmung und eine sich daran anschließende Übertragung der Wegeflächen vorzunehmen (siehe Planskizze).
Bei der Verlängerung der Pfarrer-Becker-Straße (übergehend in einen Wirtschaftsweg), darf die
Abbindung nur so erfolgen, dass die Privatparzelle-Nr. 456 für den Anlieger über die städtische
Wegeparzelle erreichbar bleibt (siehe Planskizze). Hier soll, ebenso wie bei den oben genannten
fußläufigen Verbindungen, zuständigkeitshalber durch die städtische Liegenschaftsabteilung entsprechender Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufgenommen und die damit verbundene
Übertragung der in Frage stehenden Flächen geklärt werden.
Da in allen Bereichen existierende Versorgungsleitungen rechtlich mit einem entsprechenden Leitungsrecht gesichert werden müssen, schlägt die Verwaltung vor, die beiden fußläufigen Verbindungen der Keltenstraße und Herrenweide durch einzelne Zaunanlagen abzubinden und vorhandene Gehwegplatten zu entfernen. Die Abbindung der Verlängerung der Pfarrer-Becker-Straße
(Wirtschaftsweg) soll mittels einer Verlängerung der bereits vorhandenen Zaunanlage des Anliegers der Herrenweide 9 vorgenommen werden.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt,
- die notwendigen Gespräche mit den anliegenden Grundstückseigentümern zwecks Übertragung der Flächen zu führen,
- daran anschließend die erforderlichen Entwidmungsverfahren einzuleiten,
- nach Entwidmung die Zaunanlagen zu errichten und ggfls. den Rückbau vorzunehmen.