Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
156 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 941-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 941-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren durch die interkommunale europaweite Ausschreibung
der Entsorgungsdienstleistungen sowie die Reduzierung der Kreisgebühren in den Jahren 2013 2017 bereits deutlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung eine
weitere Reduzierung bei der Restmüllbehältergebühr und dem einheitlichen Grundpreis vorgeschlagen.
Diese Möglichkeit ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen bzw. Sachverhalte zurückzuführen:
1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung werden die Gebühren des Kreises für die Abfallentsorgung und Verwertung, soweit sie die Gebührenhaushalte der Städte und Gemeinden betreffen,
nicht geändert.
2. Entwicklung der Unternehmerentgelte
Entsprechend den mit der Firma Schönmackers geschlossenen Verträgen, ist eine Entgeltanpassung möglich, soweit die Änderung der zugrunde zu legenden Indizes seit der letzten Änderung > 3 % beträgt. Dieser Wert konnte wieder Erwarten bislang nicht erreicht werden, so
dass die Möglichkeit zur Entgelterhöhung frühestens ab dem 01.01.2019 greifen wird.
3. Entwicklung des Verwertungserlöses für Altpapier
Die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers zeigen seit Mitte 2016 eine positive Entwicklung, so dass bei einer unveränderten Situation auf dem Altpapiermarkt von einem höheren Ertrag in 2018 ausgegangen werden kann. Im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2017 wird von
einer Steigerung des Verwertungserlöses für Altpapier um ca. 32.700,00 € auf 162.700,00 €
ausgegangen.
3. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren
Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2016 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 302.586,54 €. Von diesem Überschuss sollen entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2017 bereits 120.000,00 € aufgelöst werden. Die verbleibenden 182.586,54
€ sollen unter Beachtung des § 6 Absatz 2, Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW im
Jahr 2018 aufgelöst werden. Diese Vorschrift regelt, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind.
Die unter Berücksichtigung des vorstehend ausgewiesen Auflösungsbetrages erstellte Gebührenbedarfsberechnung 2018 führt in Summe zu einer Entlastung der Gebührenzahler in Höhe von
rund 95.000,00 €.
Darstellung der Gebührenentwicklung
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
52,80
6,60
46,20 €
Seite 3 von Ratsdrucksache 941-X
Behältergröße
80 Ltr. Restmüllbehälter
120 Ltr. Restmüllbehälter
240 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
70,40
8,80
61,60 €
105,60
13,20
92,40 €
211,20
26,40
184,80 €
660 Ltr. Container
1.161,60
145,20
1.016,40 €
1.100 Ltr. Container
1.936,00
242,00
1.694,00 €
Entwicklung des Grundpreises
Bezeichnung
Voller Grundpreis bei Benutzung der Bio-Tonne
Reduzierter Grundpreis bei
Eigenkompostierung
derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€
rung/€
bührensatz/€
43,90
1,60
42,30
18,90
0,70
18,20
Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
16,00
0,00
16,00
120 Ltr. Gefäßvolumen
24,00
0,00
24,00
240 Ltr. Gefäßvolumen
48,00
0,00
48,00
Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter
Bei den Mietgebühren ergibt sich eine geringe Erhöhung der Gebührensätze.
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- Erhöhung um €
rensatz/€
1,05
0,04
kalkulierter Gebührensatz/€
1,09
80 Ltr. Restmüllbehälter
1,05
0,04
1,09
120 Ltr. Restmüllbehälter
1,05
0,04
1,09
240 Ltr. Restmüllbehälter
1,33
0,04
1,37
660 Ltr. Container
4,90
0,04
4,94
1.100 Ltr. Container
6,76
0,04
6,80
Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern
Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge
und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem
Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für
die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der
Firma Schönmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt.
Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in der Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache.
Seite 4 von Ratsdrucksache 941-X
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen
Haushaltsvorschriften werden von der Stadt kostendeckende Gebühren erhoben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie vorstehend beschrieben
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
20. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Bad Münstereifel
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser
Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.