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Beschlussvorlage (20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
156 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Beschlussvorlage (20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 941-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2017 Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 941-X 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren durch die interkommunale europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen sowie die Reduzierung der Kreisgebühren in den Jahren 2013 2017 bereits deutlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung eine weitere Reduzierung bei der Restmüllbehältergebühr und dem einheitlichen Grundpreis vorgeschlagen. Diese Möglichkeit ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen bzw. Sachverhalte zurückzuführen: 1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises Nach Mitteilung der Kreisverwaltung werden die Gebühren des Kreises für die Abfallentsorgung und Verwertung, soweit sie die Gebührenhaushalte der Städte und Gemeinden betreffen, nicht geändert. 2. Entwicklung der Unternehmerentgelte Entsprechend den mit der Firma Schönmackers geschlossenen Verträgen, ist eine Entgeltanpassung möglich, soweit die Änderung der zugrunde zu legenden Indizes seit der letzten Änderung > 3 % beträgt. Dieser Wert konnte wieder Erwarten bislang nicht erreicht werden, so dass die Möglichkeit zur Entgelterhöhung frühestens ab dem 01.01.2019 greifen wird. 3. Entwicklung des Verwertungserlöses für Altpapier Die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers zeigen seit Mitte 2016 eine positive Entwicklung, so dass bei einer unveränderten Situation auf dem Altpapiermarkt von einem höheren Ertrag in 2018 ausgegangen werden kann. Im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2017 wird von einer Steigerung des Verwertungserlöses für Altpapier um ca. 32.700,00 € auf 162.700,00 € ausgegangen. 3. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2016 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 302.586,54 €. Von diesem Überschuss sollen entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2017 bereits 120.000,00 € aufgelöst werden. Die verbleibenden 182.586,54 € sollen unter Beachtung des § 6 Absatz 2, Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW im Jahr 2018 aufgelöst werden. Diese Vorschrift regelt, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Die unter Berücksichtigung des vorstehend ausgewiesen Auflösungsbetrages erstellte Gebührenbedarfsberechnung 2018 führt in Summe zu einer Entlastung der Gebührenzahler in Höhe von rund 95.000,00 €. Darstellung der Gebührenentwicklung  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 52,80 6,60 46,20 € Seite 3 von Ratsdrucksache 941-X Behältergröße 80 Ltr. Restmüllbehälter 120 Ltr. Restmüllbehälter 240 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 70,40 8,80 61,60 € 105,60 13,20 92,40 € 211,20 26,40 184,80 € 660 Ltr. Container 1.161,60 145,20 1.016,40 € 1.100 Ltr. Container 1.936,00 242,00 1.694,00 €  Entwicklung des Grundpreises Bezeichnung Voller Grundpreis bei Benutzung der Bio-Tonne Reduzierter Grundpreis bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€ rung/€ bührensatz/€ 43,90 1,60 42,30 18,90 0,70 18,20  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 16,00 0,00 16,00 120 Ltr. Gefäßvolumen 24,00 0,00 24,00 240 Ltr. Gefäßvolumen 48,00 0,00 48,00  Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter Bei den Mietgebühren ergibt sich eine geringe Erhöhung der Gebührensätze. Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- Erhöhung um € rensatz/€ 1,05 0,04 kalkulierter Gebührensatz/€ 1,09 80 Ltr. Restmüllbehälter 1,05 0,04 1,09 120 Ltr. Restmüllbehälter 1,05 0,04 1,09 240 Ltr. Restmüllbehälter 1,33 0,04 1,37 660 Ltr. Container 4,90 0,04 4,94 1.100 Ltr. Container 6,76 0,04 6,80 Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der Firma Schönmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in der Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache. Seite 4 von Ratsdrucksache 941-X 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften werden von der Stadt kostendeckende Gebühren erhoben. 3. Finanzielle Auswirkungen Wie vorstehend beschrieben 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 20. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 20. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.