Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:46
Aktualisiert
30.11.17, 15:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 12.09.60
Nr. der Ratsdrucksache: 952-X
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Sitzungsfolge
Termin
Rat
12.12.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle
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Berichterstatter/in: Frau Hochgürtel
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Ab 01.01.2018 wird in der Stadtverwaltung eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) eingerichtet. Die
ZVS ist organisatorisch als Sachgebiet im Amt für zentrale Dienste angesiedelt.
In der ZVS wird das Fachwissen im Vergabebereich gebündelt und die mit Vergaben verbundenen
Prozesse sollen vereinheitlicht werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Gewichtung der elektronischen Vergabe (e-Vergabe) werden hierdurch die Fachdienststellen entlastet. Die Durchführung einer e-Vergabe ist heute bereits für europaweite Vergaben vorgeschrieben
und soll mittelfristig auch für unterschwellige Vergaben Standard werden.
Zudem ist die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle eine ständige Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Korruptionsprävention.
Seite 2 von Ratsdrucksache 952-X
Die ZVS führt Teilaufgaben in folgenden Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibungen
Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb (vormals „freihändige Vergabe“)
ab einem Auftragswert von 15.000 Euro einschl. Umsatzsteuer durch.
Die ZVS ist ab dieser Wertgrenze zuständig für
-
die formelle Prüfung des Leistungsverzeichnisses
die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs inkl. Bekanntmachung
die Verwahrung der Angebote bis zum Eröffnungstermin
die Durchführung der Submission
die Erfüllung der gesetzlichen Berichts- und Meldepflichten.
Die Fachdienststellen bleiben zuständig für:
-
die Erstellung der Bedarfsanalyse und des Leistungsverzeichnisses
die Festlegung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
die Beteiligung der politischen Entscheidungsgremien
die technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote
die Auftragsvergabe.
Bei der ZVS wird eine zentrale Bewerberliste geführt. Auf diese kann bei Verhandlungsvergaben
ohne Teilnahmewettbewerb (vormals: freihändige Vergabe) und beschränkten Ausschreibungen
zurückgegriffen werden. Die Fachdienststellen unterstützen die ZVS bei der Erstellung und Fortschreibung der Bewerberliste. Unternehmen und Gewerbetreibende werden zudem noch über die
Möglichkeit, sich in die Bewerberliste aufnehmen zu lassen, informiert (z.B. über Amtsblatt und
Homepage).
Mit der Einrichtung der zentralen Vergabestelle wird auch die Einbindung der politischen Entscheidungsgremien verändert. Der für eine Auftragsvergabe zuständige Fachausschuss soll jetzt frühzeitiger informiert und beteiligt werden.
Bereits vor der Bekanntmachung einer Vergabe oder eines Teilnahmewettbewerbs soll dem
Fachausschuss die beabsichtigte Maßnahme vorgestellt und die vorgesehenen Zuschlagskriterien
sowie ggf. die Bewerberliste (bei beschränkten Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben) zur
Zustimmung vorgelegt werden. So erhält das politische Gremium einen angemessenen Gestaltungsspielraum.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt dann wie bisher die Beschlussfassung
über eine Auftragsvergabe.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel