Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Verfahren in Rat und Ausschüssen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:46
Aktualisiert
30.11.17, 15:46
Mitteilungsvorlage (Verfahren in Rat und Ausschüssen) Mitteilungsvorlage (Verfahren in Rat und Ausschüssen)

öffnen download melden Dateigröße: 87 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 13-22-05/13-22-36 Nr. der Ratsdrucksache: 966-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 12.12.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Verfahren in Rat und Ausschüssen __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Aufgrund der Bekanntmachungen in verschiedenen Netzwerken, Internetforen und Leserbriefen „Ausschuss und Rat hätte nicht zu Wort kommen lassen oder zu wenig Zeit eingeräumt“- möchten wir nachfolgend über das Verfahren in Rat und Ausschüssen der Stadt Bad Münstereifel informieren: Gemäß § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sind die Sitzungen des Rates öffentlich. Dieser Grundsatz der Öffentlichkeit ist einer der wichtigsten Grundsätze in einer repräsentativen Demokratie. Durch die Öffentlichkeit der Sitzungen soll allen Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, die Arbeit der gewählten Vertreter zu verfolgen. Auch soll, speziell im Bereich von Städten und Gemeinden, durch die Teilnahme als Zuhörer und Zuschauer das allgemeine Interesse an der Selbstverwaltung geweckt und gefördert werden. Die Öffentlichkeit der Sitzungen ist dabei der Regelfall. Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgrundsatz werden in der Geschäftsordnung geregelt. Seite 2 von Ratsdrucksache 966-X Der Grundsatz der Öffentlichkeit beinhaltet für jedermann das Recht, als Zuhörer an den Sitzungen teilzunehmen. Die Möglichkeit zur aktiven Teilnahme bietet § 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW, wonach Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnung des Rates aufgenommen werden können, sofern Einzelheiten hierüber in der Geschäftsordnung geregelt sind. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in § 18 seiner Geschäftsordnung Regelungen zur Fragestunde für Einwohner festgelegt. Diese Regelungen betreffen ausschließlich die Sitzungen des Rates, nicht die der Ausschüsse. Fragestunden für Einwohner sind in Ausschüssen nicht vorgesehen. Sollte es der Wunsch des Ausschusses sein, dass einem Bürger in einem Fachausschuss das Wort erteilt wird, bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses, der entsprechend in der Niederschrift zu dokumentieren ist. § 18 –Fragerecht von Einwohnern hat folgenden Wortlaut: 1) In jede Tagesordnung für Sitzungen des Rates ist eine Fragestunde für Einwohner aufzunehmen. Die Dauer der Fragestunde wird auf 30 Minuten begrenzt. Jeder Einwohner ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, wofür insgesamt dem Fragesteller eine Redezeit von 5 Minuten gewährt wird. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Themengegenstände, die den Erlass, die Änderung oder Aufhebung eines Verwaltungsaktes zum Gegenstand haben oder für die ein besonderes Anhörungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder nach sonstigen Spezialgesetzen (Bürgeranhörung im Rahmen der Bauleitplanung) vorgesehen ist, sind von der Einwohnerfragestunde ausgeschlossen. Die Wortbeiträge der Fragesteller müssen einen tatsächlichen Fragebedarf erkennbar machen. Persönliche Erklärungen oder Stellungnahmen sind auch dann unzulässig, wenn sie in Frageform gekleidet werden. 2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister bzw. der Sitzungsleiter die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Um eine gesteigerte Aussagekraft in der Beantwortung der Fragen zu erzielen, sollen die fragestellenden Bürger nach Möglichkeit der Stabsstelle Rat und Bürgermeister* im zeitlichen Vorfeld der Ratssitzung anzeigen, dass sie in der Einwohnerfragestunde von ihrem Fragerecht Gebrauch machen wollen und auf welche Angelegenheit sich ihre Frage beziehen wird. 3) Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfalle mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt. * Hinweis der Verwaltung: Die neue Bezeichnung für die Stabstelle Rat und Bürgermeister lautet jetzt Büro für Rat und Bürgermeisterin. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel