Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
592 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.10.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-22 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 904-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Initiative „Mehr Freiraum für Kinder“ und Einrichtung einer Eltern-Kind-Haltezone in der
Marktstraße
hier: CDU-Antrag vom 05.10.2017
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Berichterstatter/in: Frau Bolender/Herr Reidenbach
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( X )Kosten ca. 450 €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X )ja lfd. Unterh. Straßen/Verkehrszeichen
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 31.05.2018
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 904-X
1. Sachverhalt:
Über die Teilnahme an der Initiative des Arbeitskreises Verkehrssicherheit beim früheren Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen „Mehr
Freiraum für Kinder“ wurde die Stadt Bad Münstereifel vom Planungsbüro STADTKINDER aus
Dortmund im Zusammenhang mit Optimierungsmaßnahmen zur Schulwegsicherung der Grundschulkinder im Bereich der Marktstraße beraten.
Die von dem Planungsbüro unterbreiteten Vorschläge wurden durch die beteiligten Fachämter mit
der Schulleiterin, Landeskonservatorin sowie der Polizei und dem Straßenverkehrsamt bezüglich
der rechtlichen Zulässigkeit der Umsetzung geprüft. Bei den Maßnahmen handelt es sich im Wesentlichen um die Anbringung von amtlichen Verkehrszeichen und um Piktogramme im Bereich
neben der Fahrbahn, die keine rechtliche Anordnungsbefugnis haben.
A:
Konkret wird vorschlagen, den vom Markt aus in Fahrtrichtung links angeordneten Parkflächenbereich vor den Gebäuden Marktstraße 3 (Blumengeschäft) bis Marktstraße 9 (Bürgerbüro) in der
Zeit von 07.30 Uhr bis 08.30 Uhr als Bringzone für die Fahrzeuge der Eltern auszuweisen, die
morgens zum Schulbeginn ihre Kinder mit dem Pkw bringen.
Für den Zeitraum zum Schulende wird kein derartiger Bedarf gesehen, da zum einen das Schulende der vier Grundschulklassen unterschiedlich liegt und zum anderen viele Kinder dann noch in
die offene Ganztagsschule wechseln. Die vorhandene Kennzeichnung dieses Bereiches
soll hierzu um folgende Beschilderung ergänzt werden:
Hierdurch soll in der betreffenden Zeit dort nur das Halten erlaubt sein und das Parken unterbunden werden.
Diese amtliche Beschilderung könnte ggf. noch durch die nicht amtliche Beschilderung
ergänzt werden.
Aus Sicht des Ordnungsamtes sollte jedoch eine Überlagerung mit Verkehrszeichen vermieden
werden. Schulleitung und das zuständige Fachamt für Schulen befürworten jedoch auch die zusätzliche Installation des nichtamtlichen Schildes.
Am 05.10.2017 hat die CDU-Stadtratsfraktion und die Frauenunion der CDU Bad Münstereifel die
Einrichtung einer Eltern-Kind-Haltezone in der Marktstraße sowie die Einrichtung eines „Elterparkplatzs“ in einem weiteren Teilabschnitt der Marktstraße beantragt. Dieser Antrag entspricht in großen Teilen dem erarbeiteten Konzept des Planungsbüros STADTKINDER.
Zusätzlich bittet die CDU-Fraktion um Prüfung der Einrichtung einer Fläche als „Elternparkplatz“.
Seite 3 von Ratsdrucksache 904-X
Die Kennzeichnung soll für den Bereich zwischen dem Parkscheinautomaten und der einige Meter
entfernten Straßenlaterne erfolgen. Diese Fläche soll damit Eltern, insbesondere Müttern, in Begleitung von Kleinkindern für Erledigungen in der Stadtverwaltung dienen.
B:
Weiterhin hat das Büro STADTKINDER vorgeschlagen, den Schulweg der Kinder vom Ausgang
des Gebäudes bis zur offenen Ganztagsschule mit aufgetragenen weißen Fußspuren zu kennzeichnen, damit der Schulweg von den motorisierten Verkehrsteilnehmern besser wahrgenommene werde.
Im Rahmen der Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei wurde dieser Vorschlag
jedoch modifiziert. Weiße Fußspuren über die Straße wären eher gefährlich, da sich die Kinder in
Sicherheit wiegen würden und unaufmerksam die Straße kreuzen würden. Daher wird hier vorgeschlagen, die Markierungen nur bis zum Beginn der Fahrbahn vorzunehmen und dort durch eine
Art Haltelinie die Kinder auf den motorisierten Verkehr aufmerksam zu machen.
Seite 4 von Ratsdrucksache 904-X
2. Rechtliche Würdigung
Die Ausweisung von Elternparkplätzen
und das nicht amtliche Verkehrszeichen der Hol- und Bringzone
entsprechen nicht
der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Während in der ggf. einzurichtenden Hol- und Bringzone die rechtliche Regelung durch das Halteverbotszeichen angeordnet wird und dies dann dort auch überwacht werden könnte, könnte eine
Überwachung des Elternparkplatzbereiches nicht erfolgen.
Die Anordnung der amtlichen Verkehrszeichen muss durch das Straßenverkehrsamt des Kreises
Euskirchen erfolgen! Wie oben berichtet, fand eine vorherige Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der zu beteiligenden Polizei statt. Die Anordnung der Haltverbotsschilder ist unproblematisch. Eine Anordnung für nichtamtliche Hinweiszeichen wird nicht erfolgen!
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Beschaffung der amtlichen Verkehrszeichen und der nichtamtlichen Hinweisschilder kann aus
der laufenden Bewirtschaftung der Verkehrszeichen erfolgen. Die Kosten werden auf ca. 450 Euro
geschätzt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Installation der Schilder kann durch städt. Mitarbeiter erfolgen.
Die Überwachung der amtlichen Regelungen kann durch die regelmäßigen Parkplatzkontrollen
erfolgen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Einrichtung der Hol- und Bringzone durch amtliche Halteverbotsschilder im Bereich vor den
Gebäuden Marktstraße 3 bis 9 sowie die Einrichtung eines Elternparkplatzes zw. dem Parkscheinautomaten und der Straßenlaterne vor dem Gebäude Marktstraße 15 wird befürwortet.
Die Gebührenpflicht für die Elternparkplätze bliebe unverändert bestehen!
Ebenso wird zur Verbesserung der Schulwegsicherung die Kennzeichnung des Schulweges von
der Schule bis zum Fahrbahnrand mit aufgemalten Fußspuren und einer Haltelinie am Fahrbahnrand befürwortet.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine!
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt:
Seite 5 von Ratsdrucksache 904-X
A:
1.:
Die Einrichtung der Hol- und Bringzone durch amtliche Halteverbotsschilder im Bereich vor den
Gebäuden Marktstraße 3 bis 9 vorzunehmen. Die Regelung gilt montags bis freitags zw. 07:30
Uhr und 08:30 Uhr.
2 a.)
Zusätzlich erfolgt die Kennzeichnung mit dem nichtamtlichen Hinweisschild:
oder
2 b.)
Die zusätzliche Kennzeichnung mit dem nichtamtlichen Hinweisschild soll nicht erfolgen.
3.:
Die Einrichtung eines Elternparkplatzes zw. dem Parkscheinautomaten und der Straßenlaterne vor
dem Gebäude Marktstraße 15 mit nichtamtlichen Hinweisschildern. Die dort geltende Gebührenpflicht bleibt bestehen.
B:
Zur Verbesserung der Schulwegsicherung die Kennzeichnung des Schulweges von der Schule bis
zum Fahrbahnrand mit aufgemalten Fußspuren und einer Haltelinie am Fahrbahnrand zu veranlassen.