Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
189 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.10.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-22 Rei
Nr. der Ratsdrucksache: 905-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
28.11.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kennzeichnung von Frauenparkplätzen auf dem Park & Ride-Parkplatz am Bahnhof von
Bad Münstereifel
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.10.2017
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( X )Kosten €: ca. 100
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X )ja lfd. Unterhaltung Parkplätze
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Beschlussausführung bis 31.01.2018
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 905-X
1. Sachverhalt:
Seit Ende 2011 sind auf den von der Stadt Bad Münstereifel bewirtschafteten öffentlichen Parkplätzen unter dem Viadukt und den Parkplätzen östlich der Landesstraße 194 (ehem. Bundesstraße 51) einige Stellplätze als sog. „Frauenparkplätze“ ausgewiesen.
Mit dem vorliegenden Antrag bittet die CDU-Stadtratsfraktion auf Initiativer der Frauenunion der
CDU Bad Münstereifel um Prüfung, ob im Beriech des Park & Ride (P & R) Parkplatzes am Bahnhof ebenfalls im vorderen Bereich Frauenparkplätze ausgewiesen werden können. Auf diesem
Parkplatz wurde im vergangenen Winter eine weibliche Parkplatznutzerin in den Abendstunden
Opfer eines Raubüberfalls geworden. Daher schlägt die CDU-Fraktion vor, dort in der Nähe des
jetzigen Haltebereiches der Bahn einige Parkplätze als Frauenparkplätze auszuweisen, damit so
der Weg für weibliche Bahnbenutzer vom Bahnsteig zum Pkw möglichst kurz gehalten werden
kann.
Hierfür, so die CDU-Fraktion weiter, biete sich der Bereich im Anschuss an die Behindertenparkplätze an. Dieser Argumentation schließt sich die Verwaltung an. In der nachfolgenden Planungsunterlage ist ein entsprechender Vorschlag skizziert:
2. Rechtliche Würdigung
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine amtliche Beschilderung von sog. „Frauenparkplätzen“ nicht vorgesehen. Lediglich die Garagenverordnung sieht im Rahmen des Baugenehmigungsrechtes die Ausweisung derartiger Stellplätze in Tiefgaragen und Parkdecks vor. Auf öffentlichen Parkplätzen ist eine amtliche Kennzeichnung nicht zugelassen.
Der städt. Gleichstellungsbeauftragten liegt jedoch eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums auf eine damalige Anfrage der Stadt Euskirchen aus 1999 vor, in der das Ministerium
unter Bezugnahme auf eine Erörterung mit den Ländern ausführt: „[...] Im Ergebnis besteht Einvernehmen, dass ein Verkehrszeichen „Frauen-Parkplatz“ mit der Rechtsfolge eines Parkverbotes
für Männer abgelehnt wird.“ Die Begründung hierfür liegt laut Ministerium in dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der eine Parkprivilegierung nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Menschen mit
Schwerbehinderungen oder Blinden, zulässt. „[...] Im übrigen wurden erhebliche Bedenken bezüglich der Feststellbarkeit einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Frauenparkplätzen geäußert.“ D. h., eine Ahndung von Parkverstößen scheidet aus zwei Gründen aus. Zunächst liegt kein
rechtlicher Verstoß gegen die StVO vor und des weiteren kann (in der Regel) am parkenden Fahrzeug kein Rückschluss auf des Geschlecht des Fahrzeuglenkers erfolgen. Das Ministerium
schlägt jedoch folgende Lösung vor: „[...] Allerdings sei es vertretbar, in bestimmten Situationen
durch nicht amtliche Hinweisschilder Parkraum mit der Bitte zu versehen, ihn für Frauen frei zu
lassen. Eine solche Anordnung ist nicht rechtverbindlich.“ Die Stadt Euskirchen hat jedoch von
dieser Regelung keinen Gebrauch gemacht, da entsprechende Stellplätze in den Parkhäusern
gekennzeichnet wurden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 905-X
Das Straßenverkehrsamt des Kreises wird daher gem. der ministeriellen Empfehlung auch hier
eine nichtamtliche Hinweisbeschilderung dulden, sofern die Hinweisschilder nicht mit amtlichen
Verkehrszeichen kombiniert werden und keinen eigenständigen amtlichen Charakter aufweisen.
Daher wird die Verwendung amtlicher Zusatzzeichen ohne eigentliches Verkehrszeichen geduldet.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Beschaffung der nichtamtlichen Hinweisschilder kann aus der laufenden Bewirtschaftung der
Verkehrszeichen erfolgen. Die Kosten werden auf ca. 100 Euro geschätzt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Nach Lieferung der Hinweisschilder können diese durch städt. Mitarbeiter montiert werden. Eine
besondere Überwachung kann aufgrund der Nichtahndbarkeit entfallen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die aufgezeigte Lösung dient der Verbesserung der Sicherheit weiblicher Parkplatzkundinnen auf
dem Parkplatz.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich des P & R-Parkplatzes am Bahnhof Bad Münstereifel
im vorderen bahnsteignahen Bereich die ersten 10 Parkstände mit nichtamtlichen Hinweisschildern als „Frauenparkplätze“ zu kennzeichnen.