Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 13:16
Aktualisiert
07.12.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.12.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 40
Nr. der Ratsdrucksache: 907-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf
(Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW
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Berichterstatter/in: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 907-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Nach § 46 Abs. 3 SchulG legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach § 6a der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nummer 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest.Das
Ergebnis des Entscheidungsprozesses entfaltet bereits Wirkung auf die Aufnahmeentscheidung
der Schulleitungen zum Schuljahr 2018 / 2019 und ist der Schulaufsicht frühzeitig mitzuteilen. Aus
diesem Grunde erfolgte das bereits durchgeführte Anmeldeverfahren an den Grundschulen der
Stadt Bad Münstereifel unter einem entsprechenden Vorbehalt.
Es ist weiter zu berücksichtigen, dass im Bereich des Grundschulverbundes Höhengebiet an beiden Teilstandorten mit dem Schuljahr 2016 / 2017 der jahrgangsübergreifende Unterricht für dieKlassen 1 bis 4 eingeführt wurde und daher alle Schülerinnen und Schüler (SuS) des Grundschulverbundes als SuS in Eingangsklassen zu rechnen sind.
Auf der Grundlage dieser rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der von den Grundschulleitungen gemachten Angaben ergibt sich folgende Berechnung:
Grundschule
bzw.
Teilstandort
GGS Bad Münstereifel
KGS Arloff
KGV Höhengebiet, Teilstandort Mutscheid
KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath
gesamt
SuS in Eingangsklassen
52
51
81, darunter 18 Anmeldungen
63, darunter 9 Anmeldungen
247
Klassenrichtzahl
Eingangsklassen
23
23
23
2,26
2,22
3,52
23
2,73
23
10,73
Nach § 6a Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG ist bei einem
Rechenwert kleiner als 15 auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Demnach sind insgesamt 11 Eingangsklassen zu bilden, die sich wie folgt verteilen:
KGS Arloff
GGS Bad Münstereifel
KGV Höhengebiet,
Teilstandort Mutscheid
KGV Höhengebiet,
Teilstandort Houverath
2
2
4
3
2. Rechtliche Würdigung
Mit der Änderung des § 46 Abs. 3 SchulG im Rahmen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zielte der Gesetzgeber darauf ab, pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare
Schulangebote auf der einen und eine wohnortnahe Schulversorgung auf der anderen Seite zu
verbinden und zugleich zu einer gerechten Klassenbildung zu kommen. Die Bildung von Eingangsklassen ist an folgende Schülerzahlen gebunden:
1 Eingangsklasse bei einer Schülerzahl zwischen 15 und 29; 2 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl von 30 bis 56; 3 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl zwischen 57 und 81; 4 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl zwischen 82 und 104.
Die kommunale Klassenrichtzahl (23) wurde als Grundlage zur Berechnung der Anzahl der Eingangsklassen eingeführt (siehe obige Tabelle).
Schulträger erhielten die Option, die Aufnahmekapazität von Grundschulen im sozialen Brennpunkt oder Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion zu begrenzen, um so an diesen Schulen
kleinere Klassen zu ermöglichen.
Die Mindestgröße von Grundschulen wurde auf 92 Kinder abgesenkt, d. h. einzügige Grundschulen sind möglich. Ausnahme: Die letzte Grundschule einer Kommune kann sogar mit nur 48 SuS
in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen fortgeführt werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 907-X/Z-1
Es wurden Teilstandortlösungen intensiviert. Schulen mit weniger als 92 SuS konnten als Teilstandorte fortgeführt werden. Für den Umstellungsprozess wurde eine Übergangszeit von 5 Jahren eingeräumt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2018 / 2019 insgesamt 11 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen
werden auf folgende Schulstandorte verteilt:
GGS Bad Münstereifel
KGS Arloff
KGV Höhengebiet,
Teilstandort Mutscheid
KGV Höhengebiet,
Teilstandort Houverath
2
2
4
3