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Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
104 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
07.12.17, 13:16
Aktualisiert
07.12.17, 13:16
Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW) Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW) Beschlussvorlage (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.12.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 907-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 907-X/Z-1 1. Sachverhalt: Nach § 46 Abs. 3 SchulG legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen nach § 6a der Verordnung gemäß § 93 Abs. 2 Nummer 3 die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest.Das Ergebnis des Entscheidungsprozesses entfaltet bereits Wirkung auf die Aufnahmeentscheidung der Schulleitungen zum Schuljahr 2018 / 2019 und ist der Schulaufsicht frühzeitig mitzuteilen. Aus diesem Grunde erfolgte das bereits durchgeführte Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Bad Münstereifel unter einem entsprechenden Vorbehalt. Es ist weiter zu berücksichtigen, dass im Bereich des Grundschulverbundes Höhengebiet an beiden Teilstandorten mit dem Schuljahr 2016 / 2017 der jahrgangsübergreifende Unterricht für dieKlassen 1 bis 4 eingeführt wurde und daher alle Schülerinnen und Schüler (SuS) des Grundschulverbundes als SuS in Eingangsklassen zu rechnen sind. Auf der Grundlage dieser rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der von den Grundschulleitungen gemachten Angaben ergibt sich folgende Berechnung: Grundschule bzw. Teilstandort GGS Bad Münstereifel KGS Arloff KGV Höhengebiet, Teilstandort Mutscheid KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath gesamt SuS in Eingangsklassen 52 51 81, darunter 18 Anmeldungen 63, darunter 9 Anmeldungen 247 Klassenrichtzahl Eingangsklassen 23 23 23 2,26 2,22 3,52 23 2,73 23 10,73 Nach § 6a Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG ist bei einem Rechenwert kleiner als 15 auf die darüber liegende ganze Zahl aufzurunden. Demnach sind insgesamt 11 Eingangsklassen zu bilden, die sich wie folgt verteilen: KGS Arloff GGS Bad Münstereifel KGV Höhengebiet, Teilstandort Mutscheid KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath 2 2 4 3 2. Rechtliche Würdigung Mit der Änderung des § 46 Abs. 3 SchulG im Rahmen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zielte der Gesetzgeber darauf ab, pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen und eine wohnortnahe Schulversorgung auf der anderen Seite zu verbinden und zugleich zu einer gerechten Klassenbildung zu kommen. Die Bildung von Eingangsklassen ist an folgende Schülerzahlen gebunden: 1 Eingangsklasse bei einer Schülerzahl zwischen 15 und 29; 2 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl von 30 bis 56; 3 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl zwischen 57 und 81; 4 Eingangsklassen bei einer Schülerzahl zwischen 82 und 104. Die kommunale Klassenrichtzahl (23) wurde als Grundlage zur Berechnung der Anzahl der Eingangsklassen eingeführt (siehe obige Tabelle). Schulträger erhielten die Option, die Aufnahmekapazität von Grundschulen im sozialen Brennpunkt oder Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion zu begrenzen, um so an diesen Schulen kleinere Klassen zu ermöglichen. Die Mindestgröße von Grundschulen wurde auf 92 Kinder abgesenkt, d. h. einzügige Grundschulen sind möglich. Ausnahme: Die letzte Grundschule einer Kommune kann sogar mit nur 48 SuS in zwei jahrgangsübergreifenden Klassen fortgeführt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 907-X/Z-1 Es wurden Teilstandortlösungen intensiviert. Schulen mit weniger als 92 SuS konnten als Teilstandorte fortgeführt werden. Für den Umstellungsprozess wurde eine Übergangszeit von 5 Jahren eingeräumt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2018 / 2019 insgesamt 11 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Schulstandorte verteilt: GGS Bad Münstereifel KGS Arloff KGV Höhengebiet, Teilstandort Mutscheid KGV Höhengebiet, Teilstandort Houverath 2 2 4 3