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Antrag (Antrag bzgl. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsituation auf der Friedrich-Ebert-Straße, E.-Kierdorf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
03.04.14, 06:10
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 514/2013 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.01.2014 gez. Böcking 27.01.2014 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin Bemerkungen 12.02.2014 vorberatend 18.03.2014 beschließend Antrag bzgl. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsituation auf der Friedrich-EbertStraße, E.-Kierdorf Finanzielle Auswirkungen: Es werden zur Zeit keine zusätzlichen Mittel benötigt, diese können erst nach der weiteren Planung zu ermitteln sein. Gleichfalls ist abzuklären ob auch der „Landesbetrieb Straßenbau“ und ggf. die „Stadt Kerpen“ an den Kosten zu beteiligen sind. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur besseren Beurteilung der Verkehrssituation auf der Friedrich-Ebert-Straße (L 163) hat der Eigenbetrieb Straßen entsprechend einem Beschluss vom 12.11.2013 zu den Anträgen 514/2013 und 386/2013 des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr zu einem Ortstermin am 15.01.2014 eingeladen. Der Ortsbürgermeister und einige Vertreter der Fraktionen haben an diesem Termin teilgenommen. Der Vertreter des Ausschussvorsitzenden fasste die in den beiden Anträgen insgesamt dargestellte unbefriedigende Verkehrssituation im Verlauf der Ortsdurchfahrt von Kierdorf zusammen. Zu den einzelnen Punkten, zu denen auch der Landesbetrieb Straßen und die Stadt Kerpen Stellung bezogen haben, kann insgesamt folgendes erläutert werden: Zustand der Fahrbahndecke auf der Friedrich-Ebert-Straße Laut Landesbetrieb ist eine Straßendeckensanierung im Verlauf der Friedrich-Ebert-Straße im Jahr 2014 nicht vorgesehen. So können zur Zeit nur die notwendigen Reparaturen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Ausbau der Nebenanlagen bzw. der Gehwege Von den Teilnehmern des Ortstermins wird gebeten, zu überprüfen, ob im Engstellenbereich vom Kocherbachweg bis zum Roggendorfer Weg zumindest auf einer Straßenseite (entlang der Bäckerei und Apotheke) eine Gehweganlage in ausreichender Breite angelegt werden kann. Hierzu soll die Verwaltung ggfl. in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro dem Landesbetrieb eine Entwurfskizze als Lösungsvorschlag vorgelegen. Einrichtung von Fußgängerüberwegen Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen setzt unter anderem voraus, dass auf beiden Straßenseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Diese Voraussetzung ist zur Zeit im Engpassbereich der Friedrich-Ebert-Straße nicht erfüllt. Bei der Überprüfung zur Anlage eines ausreichend breiten durchgängigen Gehweges in diesem Bereich sollte gleichzeitig die Möglichkeit zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges untersucht werden. Auf der Friedrich-Ebert-Straße in Höhe des Rodderweges ist nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) wegen der vorhandenen Bushaltestelle an dieser Stelle die Anlage eines Fußgängerüberweges nicht möglich. Die Busse halten hier auf der Fahrbahn. Laut der Richtlinie dürfen Fußgängerüberwege hier nur aus Fahrtrichtung gesehen hinter der Haltestelle angelegt werden, was für die westliche Haltestelle nicht möglich ist. Die von den Fußgängern genutzte Querungsstelle liegt hier noch vor der Haltestelle. Um hier die Voraussetzungen erfüllen zu können, müsste diese Haltestelle in Richtung Ortsmitte verlegt werden. Dieses ist allerdings nicht vorgesehen. Tempo 30-Geschwindigkeitsdämpfung Die Anordnung für die Ergänzung für die Beschilderung (Tempo 30-Schilder) auf der FriedrichEbert-Straße im Abschnitt zwischen Roggendorfer Weg und Goldenbergstraße (K 46) wurde zwischenzeitlich vom Landesbetrieb ausgeführt. Verbesserung der Fahrbahnmarkierungen Die Fahrbahnmarkierungen auf der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen in Höhe der Kreisstraße K 46 (Berrenrather Straße/Goldenbergstraße) und der Landesstraße L 495 muss erneuert werden. Der Landesbetrieb schlägt hier die Demarkierung der vorhandenen Linksabbiegerspur und die Neumarkierung von beidseitigen Angebotsstreifen für die Radfahrer vor. Diesem Vorschlag stimme ich zu. Da die Fahrbahn in einem Teilbereich die notwendige Breite hat, bietet es sich hier an, auf der westlichen Fahrbahnseite von Haus Nr.95 bis Haus Nr.101 zusätzlich einen Parkstreifen (ca. sieben Parkplätze) aufmarkieren zu lassen. Kreisverkehrsplatz L 495/ L 163 (Lidlkreisel) Der Landesbetrieb beabsichtigt mittelfristig den Rückbau der doppelspurigen Zufahrten um zukünftig eine eindeutige Verkehrsführung am Kreisverkehrsplatz zu erreichen. Da es sich um einen Kreisverkehrsplatz außerhalb der Ortsdurchfahrt handelt, sind hier die Einrichtung von Fußgängerüberwegen nicht möglich. Wegen der angespannten Haushaltslage der Stadt Kerpen ist die Installation einer Beleuchtung derzeit nicht realisierbar. Die Stellungnahmen des Landesbetriebes und der Stadt Kerpen habe ich der Vorlage beigefügt. (Erner) -2-