Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
30.01.14, 15:17
Aktualisiert
03.04.14, 06:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 514/2013 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.01.2014
gez. Böcking
27.01.2014
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
12.02.2014
vorberatend
18.03.2014
beschließend
Antrag bzgl. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsituation auf der Friedrich-EbertStraße, E.-Kierdorf
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden zur Zeit keine zusätzlichen Mittel benötigt, diese können erst nach der weiteren Planung zu
ermitteln sein. Gleichfalls ist abzuklären ob auch der „Landesbetrieb Straßenbau“ und ggf. die „Stadt
Kerpen“ an den Kosten zu beteiligen sind.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur besseren Beurteilung der Verkehrssituation auf der Friedrich-Ebert-Straße (L 163) hat der
Eigenbetrieb Straßen entsprechend einem Beschluss vom 12.11.2013 zu den Anträgen 514/2013
und 386/2013 des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr zu einem Ortstermin am
15.01.2014 eingeladen. Der Ortsbürgermeister und einige Vertreter der Fraktionen haben an
diesem Termin teilgenommen.
Der Vertreter des Ausschussvorsitzenden fasste die in den beiden Anträgen insgesamt
dargestellte unbefriedigende Verkehrssituation im Verlauf der Ortsdurchfahrt von Kierdorf
zusammen. Zu den einzelnen Punkten, zu denen auch der Landesbetrieb Straßen und die Stadt
Kerpen Stellung bezogen haben, kann insgesamt folgendes erläutert werden:
Zustand der Fahrbahndecke auf der Friedrich-Ebert-Straße
Laut Landesbetrieb ist eine Straßendeckensanierung im Verlauf der Friedrich-Ebert-Straße im
Jahr 2014 nicht vorgesehen. So können zur Zeit nur die notwendigen Reparaturen zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden.
Ausbau der Nebenanlagen bzw. der Gehwege
Von den Teilnehmern des Ortstermins wird gebeten, zu überprüfen, ob im Engstellenbereich vom
Kocherbachweg bis zum Roggendorfer Weg zumindest auf einer Straßenseite (entlang der
Bäckerei und Apotheke) eine Gehweganlage in ausreichender Breite angelegt werden kann.
Hierzu soll die Verwaltung ggfl. in Zusammenarbeit mit einem Ingenieurbüro dem Landesbetrieb
eine Entwurfskizze als Lösungsvorschlag vorgelegen.
Einrichtung von Fußgängerüberwegen
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen setzt unter anderem voraus, dass auf beiden
Straßenseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist. Diese Voraussetzung
ist zur Zeit im Engpassbereich der Friedrich-Ebert-Straße nicht erfüllt. Bei der Überprüfung zur
Anlage eines ausreichend breiten durchgängigen Gehweges in diesem Bereich sollte gleichzeitig
die Möglichkeit zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges untersucht werden.
Auf der Friedrich-Ebert-Straße in Höhe des Rodderweges ist nach der Richtlinie für die Anlage
und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) wegen der vorhandenen Bushaltestelle
an dieser Stelle die Anlage eines Fußgängerüberweges nicht möglich. Die Busse halten hier auf
der Fahrbahn. Laut der Richtlinie dürfen Fußgängerüberwege hier nur aus Fahrtrichtung gesehen
hinter der Haltestelle angelegt werden, was für die westliche Haltestelle nicht möglich ist. Die von
den Fußgängern genutzte Querungsstelle liegt hier noch vor der Haltestelle. Um hier die
Voraussetzungen erfüllen zu können, müsste diese Haltestelle in Richtung Ortsmitte verlegt
werden. Dieses ist allerdings nicht vorgesehen.
Tempo 30-Geschwindigkeitsdämpfung
Die Anordnung für die Ergänzung für die Beschilderung (Tempo 30-Schilder) auf der FriedrichEbert-Straße im Abschnitt zwischen Roggendorfer Weg und Goldenbergstraße (K 46) wurde
zwischenzeitlich vom Landesbetrieb ausgeführt.
Verbesserung der Fahrbahnmarkierungen
Die Fahrbahnmarkierungen auf der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen den beiden
Kreisverkehrsplätzen in Höhe der Kreisstraße K 46 (Berrenrather Straße/Goldenbergstraße) und
der Landesstraße L 495 muss erneuert werden. Der Landesbetrieb schlägt hier die Demarkierung
der vorhandenen Linksabbiegerspur und die Neumarkierung von beidseitigen Angebotsstreifen für
die Radfahrer vor. Diesem Vorschlag stimme ich zu. Da die Fahrbahn in einem Teilbereich die
notwendige Breite hat, bietet es sich hier an, auf der westlichen Fahrbahnseite von Haus Nr.95 bis
Haus Nr.101 zusätzlich einen Parkstreifen (ca. sieben Parkplätze) aufmarkieren zu lassen.
Kreisverkehrsplatz L 495/ L 163 (Lidlkreisel)
Der Landesbetrieb beabsichtigt mittelfristig den Rückbau der doppelspurigen Zufahrten um
zukünftig eine eindeutige Verkehrsführung am Kreisverkehrsplatz zu erreichen. Da es sich um
einen Kreisverkehrsplatz außerhalb der Ortsdurchfahrt handelt, sind hier die Einrichtung von
Fußgängerüberwegen nicht möglich. Wegen der angespannten Haushaltslage der Stadt Kerpen
ist die Installation einer Beleuchtung derzeit nicht realisierbar.
Die Stellungnahmen des Landesbetriebes und der Stadt Kerpen habe ich der Vorlage beigefügt.
(Erner)
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