Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 24-46-02
Nr. der Ratsdrucksache: 954-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
29.11.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980
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Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 954-X
1. Sachverhalt:
Mit dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) werden sowohl notwendige Änderungen im Satzungstext als auch eine Ergänzung
des Straßenverzeichnisse um zwischenzeitlich für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen
vorgeschlagen.
1. Änderungen im Satzungstext
Eine auszugsweise Gegenüberstellung der Regelungen der Straßenreinigungssatzung, die
durch den vorliegenden Entwurf der 18. Änderungssatzung neu gefasst werden, enthält die Anlage 2.
a.
In § 1 - Allgemeines - Absatz 1 wird lediglich der Artikel vor dem Substantiv „Ortsdurchfahrten“ korrigiert.
b.
In § 2 - Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer – wird der bisherige Absatz 3 ersatzlos gestrichen, da § 1 Absatz 3 der Satzung bereits eine identische
Regelung enthält. Ebenfalls ersatzlos gestrichen wird die Regelung des bisherigen Absatzes 5, da sich die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt zur Reinigung der öffentlichen
Straßen - mithin auch der Anliegerstraßen - bereits aus § 1 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung ergibt.
c.
§ 3 Absatz 5 Satz 2 der Satzung regelt derzeit, dass nach 20.00 Uhr gefallener Schnee
und entstandene Glätte am folgenden Tage werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr zu beseitigen sind.
Die hier getroffene Festlegung der Uhrzeit (9.00 Uhr) bis zu der an Sonn- und Feiertage
der Winterdienst abgeschlossen sein muss, passt mit der Regelung des ersten Satzes dieser Vorschrift nicht überein, wonach mit dem Winterdienst an Sonn- und Feiertagen –
soweit erforderlich- bereits um 8.00 Uhr zu beginnen ist. Dieser Widerspruch wird durch die
Änderung beseitigt.
2. Ergänzung des Straßenverzeichnisses
Durch Ratsbeschluss vom 26.09.2017 (Ratsdrucksache Nr. 869-X) und die entsprechende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 10. November 2017 sind verschiedene Anliegerstraßen förmlich für den öffentlichen Verkehr gewidmet worden. Das Straßenverzeichnis zur
Straßenreinigungssatzung wird um die fehlenden neu gewidmeten Straßen ergänzt. Bei allen in
der Änderungssatzung aufgeführten Straßen liegt die Zuständigkeit für den fahrbahnbezogenen Winterdienst bei der Stadt und die Sommerreinigung/Besenreinigung bei den Anliegern.
2. Rechtliche Würdigung
Wie vorstehend dargestellt
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 954-X
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 wird in der
Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.