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Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980) Beschlussvorlage (18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 24-46-02 Nr. der Ratsdrucksache: 954-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2017 Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 954-X 1. Sachverhalt: Mit dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) werden sowohl notwendige Änderungen im Satzungstext als auch eine Ergänzung des Straßenverzeichnisse um zwischenzeitlich für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen vorgeschlagen. 1. Änderungen im Satzungstext Eine auszugsweise Gegenüberstellung der Regelungen der Straßenreinigungssatzung, die durch den vorliegenden Entwurf der 18. Änderungssatzung neu gefasst werden, enthält die Anlage 2. a. In § 1 - Allgemeines - Absatz 1 wird lediglich der Artikel vor dem Substantiv „Ortsdurchfahrten“ korrigiert. b. In § 2 - Übertragung der Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer – wird der bisherige Absatz 3 ersatzlos gestrichen, da § 1 Absatz 3 der Satzung bereits eine identische Regelung enthält. Ebenfalls ersatzlos gestrichen wird die Regelung des bisherigen Absatzes 5, da sich die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt zur Reinigung der öffentlichen Straßen - mithin auch der Anliegerstraßen - bereits aus § 1 Absatz 1 der Straßenreinigungssatzung ergibt. c. § 3 Absatz 5 Satz 2 der Satzung regelt derzeit, dass nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte am folgenden Tage werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr zu beseitigen sind. Die hier getroffene Festlegung der Uhrzeit (9.00 Uhr) bis zu der an Sonn- und Feiertage der Winterdienst abgeschlossen sein muss, passt mit der Regelung des ersten Satzes dieser Vorschrift nicht überein, wonach mit dem Winterdienst an Sonn- und Feiertagen – soweit erforderlich- bereits um 8.00 Uhr zu beginnen ist. Dieser Widerspruch wird durch die Änderung beseitigt. 2. Ergänzung des Straßenverzeichnisses Durch Ratsbeschluss vom 26.09.2017 (Ratsdrucksache Nr. 869-X) und die entsprechende öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt vom 10. November 2017 sind verschiedene Anliegerstraßen förmlich für den öffentlichen Verkehr gewidmet worden. Das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung wird um die fehlenden neu gewidmeten Straßen ergänzt. Bei allen in der Änderungssatzung aufgeführten Straßen liegt die Zuständigkeit für den fahrbahnbezogenen Winterdienst bei der Stadt und die Sommerreinigung/Besenreinigung bei den Anliegern. 2. Rechtliche Würdigung Wie vorstehend dargestellt 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 954-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Bad Münstereifel (Straßenreinigungssatzung) vom 10.12.1980 wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.