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Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung) Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung) Beschlussvorlage (Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 897-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 30.11.2017 Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Wasser und Abwasser hier: Feststellung _________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 897-X/Z-1 1. Sachverhalt: Die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Stadtwerke Bad Münstereifel – Betriebszweige Wasser und Abwasser – für das Jahr 2018 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen wurden allen Stadtverordneten sowie den übrigen Mitgliedern des Betriebsausschusses Stadtwerke bereits überreicht. Der Stadtrat hat die am 26.09.2017 eingebrachten Entwürfe zur weiteren Beratung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen. Die Wirtschaftspläne werden gegenüber der eingebrachten Fassung noch wie folgt materiell geändert: a) Wirtschaftsplan Abwasser Im Erfolgsplan werden die Erlöse aus den Abwassergebühren um 25.000 € ermäßigt, weil nach der Bedarfsberechnung die über die Gebühren abzudeckenden Kosten der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers zurückgehen. Aufgrund des geringeren Gebührenbedarfs sinken die Niederschlagswassergebühren leicht. Die im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen für bezogene Leistungen werden um 26.000 € auf 2.549.000 € erhöht, denn nach der zwischenzeitlich eingegangenen schriftlichen Beitragsprognose des Erftverbandes soll der Verbandsbeitrag 2018 gegenüber dem Vorjahr erneut um rd. 58.000 € auf nunmehr rd. 1.901.000 € steigen. Im ursprünglichen Planentwurf sind Mehraufwendungen dafür 32.000 € veranschlagt. Daher ist noch ein Nachschlag von 26.000 € erforderlich. Außerdem ist der Anlagennachweis aktualisiert worden. Dieses hat jedoch keine Rückwirkungen auf die Abschreibungshöhe. Durch die geringeren Gebührenerlöse und die Erhöhung der Aufwandposition Verbandsbeitrag verschlechtert sich das Ergebnis des Erfolgsplanes, indem der Verlust von 207.500 € auf 258.500 € anwächst. Im Vermögensplan wird sofort der Verlust aus dem Erfolgsplan abgewickelt, indem unter der Einnahmeposition „Verrechnung mit Gewinnvortrag Vorjahre“ der erforderliche Betrag aus den bestehenden Rücklagen kreditmindernd veranschlagt wird. Neben dem Zahlenwerk werden die Erläuterungen aktualisiert. b) Wirtschaftsplan Wasser Beim Wirtschaftsplan Betriebszweig Wasser ist der Feststellungsvermerk dem Volumen des Vermögensplans angeglichen worden. Ansonsten besteht kein Anpassungsbedarf. Darüber hinaus werden die Jahresabschlüsse 2016 den jeweiligen Wirtschaftsplänen als Anlage angehängt. Damit vermieden wird, dass die Änderungen mühselig einzuordnen sind, werden die Wirtschaftspläne nochmals vollständig übersandt. 2. Rechtliche Würdigung Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr gem. §§ 9 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW und § 12 der Betriebssatzung aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen. Seite 3 von Ratsdrucksache 897-X/Z-1 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2018 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.559.000 € 2.559.000 € c) Vermögensplan Erträge Aufwendungen 1.840.284 € 1.840.284 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.119.784 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt. II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.096.500 € 6.096.500 € b) Vermögensplan Erträge Aufwendungen 4.606.500 € 4.606.500 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 2.155.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt.