Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
102 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 15:33
Aktualisiert
16.11.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW2
Nr. der Ratsdrucksache: 897-X/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
30.11.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Wirtschaftspläne 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den
Betriebszweigen Wasser und Abwasser
hier: Feststellung
_________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Kaufm. Betriebsleiter Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 897-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Stadtwerke Bad Münstereifel – Betriebszweige Wasser und
Abwasser – für das Jahr 2018 mit den Erfolgs- und Vermögensplänen wurden allen Stadtverordneten sowie den übrigen Mitgliedern des Betriebsausschusses Stadtwerke bereits überreicht.
Der Stadtrat hat die am 26.09.2017 eingebrachten Entwürfe zur weiteren Beratung in den Betriebsausschuss Stadtwerke verwiesen.
Die Wirtschaftspläne werden gegenüber der eingebrachten Fassung noch wie folgt materiell geändert:
a)
Wirtschaftsplan Abwasser
Im Erfolgsplan werden die Erlöse aus den Abwassergebühren um 25.000 € ermäßigt, weil
nach der Bedarfsberechnung die über die Gebühren abzudeckenden Kosten der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers zurückgehen. Aufgrund des geringeren Gebührenbedarfs sinken die Niederschlagswassergebühren leicht.
Die im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen für bezogene Leistungen werden um
26.000 € auf 2.549.000 € erhöht, denn nach der zwischenzeitlich eingegangenen schriftlichen Beitragsprognose des Erftverbandes soll der Verbandsbeitrag 2018 gegenüber dem
Vorjahr erneut um rd. 58.000 € auf nunmehr rd. 1.901.000 € steigen. Im ursprünglichen
Planentwurf sind Mehraufwendungen dafür 32.000 € veranschlagt. Daher ist noch ein
Nachschlag von 26.000 € erforderlich.
Außerdem ist der Anlagennachweis aktualisiert worden. Dieses hat jedoch keine Rückwirkungen auf die Abschreibungshöhe.
Durch die geringeren Gebührenerlöse und die Erhöhung der Aufwandposition Verbandsbeitrag verschlechtert sich das Ergebnis des Erfolgsplanes, indem der Verlust von 207.500
€ auf 258.500 € anwächst.
Im Vermögensplan wird sofort der Verlust aus dem Erfolgsplan abgewickelt, indem unter
der Einnahmeposition „Verrechnung mit Gewinnvortrag Vorjahre“ der erforderliche Betrag
aus den bestehenden Rücklagen kreditmindernd veranschlagt wird.
Neben dem Zahlenwerk werden die Erläuterungen aktualisiert.
b)
Wirtschaftsplan Wasser
Beim Wirtschaftsplan Betriebszweig Wasser ist der Feststellungsvermerk dem Volumen
des Vermögensplans angeglichen worden. Ansonsten besteht kein Anpassungsbedarf.
Darüber hinaus werden die Jahresabschlüsse 2016 den jeweiligen Wirtschaftsplänen als Anlage
angehängt. Damit vermieden wird, dass die Änderungen mühselig einzuordnen sind, werden die
Wirtschaftspläne nochmals vollständig übersandt.
2. Rechtliche Würdigung
Wirtschaftspläne sind Grundlage des Betriebs sowie der investiven Tätigkeit und für jedes Jahr
gem. §§ 9 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW und § 12 der Betriebssatzung aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Bereitstellung der finanziellen Mittel zum Betrieb und vor allem für die Investitionen in Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 897-X/Z-1
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2018 werden wie
folgt festgestellt:
I.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser
1.
a) Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
2.559.000 €
2.559.000 €
c) Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
1.840.284 €
1.840.284 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.119.784 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.020.000 € festgesetzt.
II.
Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser
1.
a) Erfolgsplan
Erträge
Aufwendungen
6.096.500 €
6.096.500 €
b) Vermögensplan
Erträge
Aufwendungen
4.606.500 €
4.606.500 €
2.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2018 zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 2.155.000 € festgesetzt.
3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
4.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 180.000 € festgesetzt.