Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 13:16
Aktualisiert
16.11.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 942-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
30.11.2017
Rat
12.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier: a) Gebührenkalkulation 2018
b) 42. Änderungssatzung
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Berichterstatter/in: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW 2
PR
SW 1
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 942-X
1. Sachverhalt:
Gemäß § 77 Absatz 2 GO NRW (Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung) gelten Gebühren als
vorrangige Einnahmequelle. Die Abwassergebühren, die sich aus Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zusammensetzen, sollen gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, ist
jährlich wiederkehrend eine Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) vorzunehmen.
Die als Anlage beigefügte Kalkulation für das Jahr 2018 beruht auf dem Kalkulationsmodell, welches im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW entwickelt wurde.
Gegenüber der Kalkulation 2017 werden für das Jahr 2018 folgende Abweichungen erwartet:
Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung (vor den Erlösen) steigen gegenüber dem Vorjahr
um rd. 10.300 €. Dabei entwickeln sich jedoch die Kosten der Schmutz- und der Niederschlagswasserbeseitigung gegenläufig: Während für das Schmutzwasser rd. 42.000 € mehr aufzuwenden
sind, tritt beim Niederschlagswasser sogar eine Kostenreduzierung von rd. 32.000 € ein. Davon
entfallen auf die Anlieger rd. 20.500 €, auf die Straßenbaulastträger rd. 11.500 €.
Die ungewöhnliche Entwicklung beruht vor allem auf folgenden Faktoren:
a)
Der Verbandsbeitrag erhöht sich um 53.000 €. Davon entfallen mit 16.000 € überproportional viel auf das Schmutzwasser, denn für verbandliche Leistungen beträgt der Anteil des
Schmutzwassers 69,40 %.
b)
Bei den Abschreibungen werden Mehraufwendungen von rd. 26.000 € prognostiziert, weil
die Kanalbaumaßnahme Bereich Michelsberg in Mahlberg im laufenden Jahr fertiggestellt
wird und 2018 nunmehr über das gesamte Jahr abgeschrieben wird. Hinzu kommt in 2018
ein zweites investives Schwergewicht, nämlich der Verbindungssammler Kläranlage
Nöthen bis Regenüberlaufbecken Eschweiler Steinbruch, welcher erstmalig abgeschrieben
wird.
Für die Kostenverteilung ist zu berücksichtigen, dass der Verbindungssammler Kläranlage
Nöthen nur der Ableitung des Schmutzwassers dient. Mithin sind keine Abschreibungen auf
das Niederschlagswasser zu rechnen. Darüber hinaus wurden in Mahlberg nur in einem
geringen Umfange Regenwasserkanäle verlegt. Entsprechend niedrig ist der Kostenanteil
des Niederschlagswassers.
Die Konsequenz daraus sind Mehrabschreibungen von rd. 24.000 € beim Schmutzwasser,
aber eine Minderung von rd. 8.000 € beim Niederschlagswasser.
c)
Da mit 90.000 € geringeren Zinsaufwendungen zu rechnen ist, werden dadurch die Mehraufwendungen der anderen Aufwandpositionen im Falle der Niederschlagswasserbeseitigung mehr als kompensiert.
Als Ergebnis erhöht sich die kostendeckende Schmutzwassergebühr nach Berücksichtigung der
Erlöse auf 4,43 €/q. Um den Gebührensatz des Vorjahres in Höhe von 4,12 €/m³ beizubehalten,
sollen für das Jahr 2018 die aus den Vorjahren erwirtschafteten Überdeckungen gezielt wieder zur
Gebührenunterstützung verwendet werden.
Dagegen ermäßigen sich die kostendeckenden Niederschlagswassergebühren: Leistungsgebühr
Niederschlagswasser Anlieger um 0,02 €/qm auf 0,38 €/qm, Straßenbaulastträger um 0,01 € auf
0,79 €/qm.
Seite 3 von Ratsdrucksache 942-X
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich
wiederkehrende Kalkulation aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation
zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es werden insg. rd. 237.000 € zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren aus den Überdeckungen der vergangenen Jahre eingesetzt.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage 1) ist von Rat geprüft und gebilligt.
Die 42. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung der als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.