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Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) Gebührenkalkulation 2018 b) 42. Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
16.11.17, 13:16
Aktualisiert
16.11.17, 13:16
Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier:  a) Gebührenkalkulation 2018
         b) 42. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier:  a) Gebührenkalkulation 2018
         b) 42. Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel
hier:  a) Gebührenkalkulation 2018
         b) 42. Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 21 Nr. der Ratsdrucksache: 942-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 30.11.2017 Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel hier: a) Gebührenkalkulation 2018 b) 42. Änderungssatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW 2 PR SW 1 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 942-X 1. Sachverhalt: Gemäß § 77 Absatz 2 GO NRW (Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die Abwassergebühren, die sich aus Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zusammensetzen, sollen gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, ist jährlich wiederkehrend eine Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) vorzunehmen. Die als Anlage beigefügte Kalkulation für das Jahr 2018 beruht auf dem Kalkulationsmodell, welches im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW entwickelt wurde. Gegenüber der Kalkulation 2017 werden für das Jahr 2018 folgende Abweichungen erwartet: Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung (vor den Erlösen) steigen gegenüber dem Vorjahr um rd. 10.300 €. Dabei entwickeln sich jedoch die Kosten der Schmutz- und der Niederschlagswasserbeseitigung gegenläufig: Während für das Schmutzwasser rd. 42.000 € mehr aufzuwenden sind, tritt beim Niederschlagswasser sogar eine Kostenreduzierung von rd. 32.000 € ein. Davon entfallen auf die Anlieger rd. 20.500 €, auf die Straßenbaulastträger rd. 11.500 €. Die ungewöhnliche Entwicklung beruht vor allem auf folgenden Faktoren: a) Der Verbandsbeitrag erhöht sich um 53.000 €. Davon entfallen mit 16.000 € überproportional viel auf das Schmutzwasser, denn für verbandliche Leistungen beträgt der Anteil des Schmutzwassers 69,40 %. b) Bei den Abschreibungen werden Mehraufwendungen von rd. 26.000 € prognostiziert, weil die Kanalbaumaßnahme Bereich Michelsberg in Mahlberg im laufenden Jahr fertiggestellt wird und 2018 nunmehr über das gesamte Jahr abgeschrieben wird. Hinzu kommt in 2018 ein zweites investives Schwergewicht, nämlich der Verbindungssammler Kläranlage Nöthen bis Regenüberlaufbecken Eschweiler Steinbruch, welcher erstmalig abgeschrieben wird. Für die Kostenverteilung ist zu berücksichtigen, dass der Verbindungssammler Kläranlage Nöthen nur der Ableitung des Schmutzwassers dient. Mithin sind keine Abschreibungen auf das Niederschlagswasser zu rechnen. Darüber hinaus wurden in Mahlberg nur in einem geringen Umfange Regenwasserkanäle verlegt. Entsprechend niedrig ist der Kostenanteil des Niederschlagswassers. Die Konsequenz daraus sind Mehrabschreibungen von rd. 24.000 € beim Schmutzwasser, aber eine Minderung von rd. 8.000 € beim Niederschlagswasser. c) Da mit 90.000 € geringeren Zinsaufwendungen zu rechnen ist, werden dadurch die Mehraufwendungen der anderen Aufwandpositionen im Falle der Niederschlagswasserbeseitigung mehr als kompensiert. Als Ergebnis erhöht sich die kostendeckende Schmutzwassergebühr nach Berücksichtigung der Erlöse auf 4,43 €/q. Um den Gebührensatz des Vorjahres in Höhe von 4,12 €/m³ beizubehalten, sollen für das Jahr 2018 die aus den Vorjahren erwirtschafteten Überdeckungen gezielt wieder zur Gebührenunterstützung verwendet werden. Dagegen ermäßigen sich die kostendeckenden Niederschlagswassergebühren: Leistungsgebühr Niederschlagswasser Anlieger um 0,02 €/qm auf 0,38 €/qm, Straßenbaulastträger um 0,01 € auf 0,79 €/qm. Seite 3 von Ratsdrucksache 942-X 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich wiederkehrende Kalkulation aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es werden insg. rd. 237.000 € zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren aus den Überdeckungen der vergangenen Jahre eingesetzt. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage 1) ist von Rat geprüft und gebilligt. Die 42. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.07.1981 wird in der Fassung der als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.