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Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.09.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Erstellt
16.11.17, 13:16
Aktualisiert
16.11.17, 13:16
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 928-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 30.11.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Wasser - 30.09.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( ) Anlagen sind beigefügt __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grund werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplanes mit den Geschäftszahlen zum 30.09.2017 und zum 31.10.2017 vorgelegt. a) Erfolgsplan Der Erfolgsplan zum 30.09. und 31.10.2017 zeigt, dass sich die Geschäftszahlen auf der Aufwandsseite besser als die Planansätze entwickeln. Ein Mitarbeiter des Betriebszweiges Wasser fehlt aus gesundheitlichen Gründen schon seit Dezember 2016 ohne Entgeltzahlung. Aus diesem Grund ist beim Personalaufwand eine Einsparung von ca. 50.000 € zu verzeichnen. Seite 2 von Ratsdrucksache 928-X Das endgültige Ergebnis wird maßgeblich durch den erst nach Ende des Wirtschaftsjahres feststehenden Wasserverkauf beeinflusst. 2. Rechtliche Würdigung Rechtliche Grundlage ist § 20 EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine