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Beschlussvorlage (Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) in Bad Münstereifel hier: Roden von Wildwuchs und Strauchwerk entlang des Fußweges "Auf der Komm")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:27
Aktualisiert
09.11.17, 15:27
Beschlussvorlage (Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) 
in Bad Münstereifel  
hier: Roden von Wildwuchs und Strauchwerk entlang des Fußweges "Auf der Komm") Beschlussvorlage (Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) 
in Bad Münstereifel  
hier: Roden von Wildwuchs und Strauchwerk entlang des Fußweges "Auf der Komm")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.10.2017 - Die Bürgermeisterin Az.: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 534-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 16.11.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234) in Bad Münstereifel hier: Roden von Wildwuchs und Strauchwerk entlang des Fußweges „Auf der Komm“ __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 534-X/Z-2 1. Sachverhalt: Seit Erstellung der Park & Ride-Anlage am ZOB Kölner Straße in Bad Münstereifel werden links neben der Einfahrt des Parkplatzes, also gegenüber des Tierfuttermarktes, etwa 745 m³ belasteter Boden aus Kostengründen zwischengelagert. Laut gesetzlichen Vorgaben kann belasteter Boden, sofern er bei Baumaßnahmen vorgefunden wird, im gleichen Bereich der Baustelle wieder eingebaut werden. Dies soll nun im vorliegenden Fall geschehen. Es ist beabsichtigt, den Boden entlang des Fußweges „Auf der Komm“ in einem Abstand von circa 2 Metern parallel zum Gleis wieder einzubauen. Hierdurch können im Gegensatz zu einer aufwendigen Entsorgung etwa 85.000 € an Fracht- und Deponiegebühren eingespart werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der komplette Bewuchs, der sich entlang des Fußweges „Auf der Komm“ wild gepflanzt und entwickelt hat, entfernt wird. Da der Wiedereinbau des Bodens im Frühjahr 2018 erfolgen soll, ist es ratsam und aus naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten auch erlaubt, die Rodungsarbeiten jetzt, in der vegetationsfreien Zeit, durchzuführen. Des Weiteren besteht nach erfolgter Rodung und Umsetzung bzw. Verlagerung der Erdmassen die Möglichkeit, die bisher als Deponiegelände genutzte städtische Grundstücksfläche zu veräußern. Darüber hinaus wird durch die Rodung erreicht, dass nach Gesamtfertigstellung der Maßnahme ZOB (Kombibahnsteig) eine optische Verbesserung des gesamten Umfeldes entsteht und der Fußweg „Auf der Komm“ durch das Entfernen des Wildwuchses besser einsehbar und damit verkehrssicherer wird. 2. Rechtliche Würdigung Rodungsarbeiten dieser Art sollen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der vegetationsfreien Zeit zwischen Oktober und Februar erfolgen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten zur Durchführung der Rodungsarbeiten können über die investive Kostenstelle I 5461001/785200 (ZOB Kölner Straße) abgerechnet werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen der Baumaßnahme ZOB Kölner Straße in Bad Münstereifel erforderlichen Rodungsarbeiten entlang des Fußweges „Auf der Komm“ durchzuführen.