Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:27
Aktualisiert
09.11.17, 15:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.10.2017
- Die Bürgermeisterin Az.: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 534-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
16.11.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) an der Kölner Straße (L 234)
in Bad Münstereifel
hier: Roden von Wildwuchs und Strauchwerk entlang des Fußweges „Auf der Komm“
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 534-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Seit Erstellung der Park & Ride-Anlage am ZOB Kölner Straße in Bad Münstereifel werden links
neben der Einfahrt des Parkplatzes, also gegenüber des Tierfuttermarktes, etwa 745 m³ belasteter
Boden aus Kostengründen zwischengelagert.
Laut gesetzlichen Vorgaben kann belasteter Boden, sofern er bei Baumaßnahmen vorgefunden
wird, im gleichen Bereich der Baustelle wieder eingebaut werden. Dies soll nun im vorliegenden
Fall geschehen. Es ist beabsichtigt, den Boden entlang des Fußweges „Auf der Komm“ in einem
Abstand von circa 2 Metern parallel zum Gleis wieder einzubauen. Hierdurch können im Gegensatz zu einer aufwendigen Entsorgung etwa 85.000 € an Fracht- und Deponiegebühren eingespart
werden.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der komplette Bewuchs, der sich entlang des Fußweges
„Auf der Komm“ wild gepflanzt und entwickelt hat, entfernt wird. Da der Wiedereinbau des Bodens
im Frühjahr 2018 erfolgen soll, ist es ratsam und aus naturschutzrechtlichen Gesichtspunkten
auch erlaubt, die Rodungsarbeiten jetzt, in der vegetationsfreien Zeit, durchzuführen.
Des Weiteren besteht nach erfolgter Rodung und Umsetzung bzw. Verlagerung der Erdmassen
die Möglichkeit, die bisher als Deponiegelände genutzte städtische Grundstücksfläche zu veräußern.
Darüber hinaus wird durch die Rodung erreicht, dass nach Gesamtfertigstellung der Maßnahme
ZOB (Kombibahnsteig) eine optische Verbesserung des gesamten Umfeldes entsteht und der
Fußweg „Auf der Komm“ durch das Entfernen des Wildwuchses besser einsehbar und damit verkehrssicherer wird.
2. Rechtliche Würdigung
Rodungsarbeiten dieser Art sollen nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der vegetationsfreien Zeit zwischen Oktober und Februar erfolgen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten zur Durchführung der Rodungsarbeiten können über die investive Kostenstelle
I 5461001/785200 (ZOB Kölner Straße) abgerechnet werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Rahmen der Baumaßnahme ZOB Kölner Straße in Bad
Münstereifel erforderlichen Rodungsarbeiten entlang des Fußweges „Auf der Komm“ durchzuführen.