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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich-Hardtburgstraße" hier: Unterschutzstellung eines Bodendenkmals)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 14:16
Aktualisiert
07.09.17, 14:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich-Hardtburgstraße"
hier: Unterschutzstellung eines Bodendenkmals) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich-Hardtburgstraße"
hier: Unterschutzstellung eines Bodendenkmals)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.09.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 61-72-53 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 825-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich-Hardtburgstraße" hier: Unterschutzstellung eines Bodendenkmals __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 825-X 1. Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße“ ist seit 23.12.2016 rechtskräftig. Im Rahmen der Beteiligung der Behörde und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hatte das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland eine archäologische Sachstandsuntersuchung verlangt. Eine vorausgegangene Begehung der Fläche durch das Fachamt erbrachte neben vorgeschichtlichen Feuersteinartefakten, einem eisenzeitlich oder römischen Basalsteinbruchstück sowie römisch bis frühmittelalterlicher Keramik auch Eisenschlacken, die im Zusammenhang zur Metallgewinnung und –verarbeitung zu sehen sind. Da auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes bereits vor Abschluss der Untersuchungen die Erteilung von Baugenehmigungen und hieraus folgend ein Eingriff in den Boden möglich gewesen wäre, erfolgte als angemessenes Mittel zum Schutz der gefundenen und dokumentierten Bergbaurelikte mit Datum 02.03.2017 die vorläufige Unterschutzstellung gem. § 4 Abs. 1 DSchG. Weiter- und tiefergehende Untersuchungen wurden noch im Rahmen der im März begonnenen Kanalbaumaßnahmen durchgeführt und zwischenzeitlich abgeschlossen. Mit Schreiben vom 27.07.2017 hat das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland nun einen entsprechenden Antrag auf Eintragung des Bereichs gem. § 3 Abs. 2 DSchG in die Bodendenkmalliste beantragt. In der Anlage beigefügt sind das Bodendenkmalblatt EU 329 nebst Übersichtsplan und einer Karte mit Eintragung des Schutzbereiches. Da die denkmalwerten Eigenschaften für den im Plan dargestellten Bereich geprüft und abschließend festgestellt wurden, ist nun im Folgenden ein entsprechender Beschluss zur Eintragung in die Bodendenkmalliste zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Die Voraussetzungen der Denkmaleigenschaft des § 2 Abs. 5 DSchG wurden abschließend geprüft. Die Unterschutzstellung hat nach § 3 DSchG zu erfolgen. Sie wird erst mit der bestandskräftigen Eintragung, dem Eintragungsbescheid, in die Bodendenkmalliste bestandskräftig. Mit der Eintragung des Objektes entstehen für die Eigentümer Rechte und Pflichten, die sich insbesondere aus den §§ 7, 8, 9, 10 und 40 DSchG ergeben. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: Gem. § 3 DSchG wird das v. g. Bergbaufeld (Bergbaurelikt) im Bereich Kirspenich, Hardtburgstraße gem. dem beigefügtem Eintragungsdatenblatt, dem Übersichtsplan sowie dem dazugehörigem Bodendenkmalblatt EU 329 und der Karte mit Eintragung des Schutzbereiches zur Eintragung unter Nr. 13 in die Bodendenkmalliste der Stadt Bad Münstereifel beschlossen.