Daten
Kommune
Jülich
Größe
179 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
08.07.13, 17:04
Aktualisiert
11.07.13, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1032-01 Me
Jülich, 20.06.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 273/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Wahlausschuss
Termin
17.07.2013
TOP
Ergebnisse
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich)
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
i.V. Pr. Me.
20.06. 20.06.
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Nach § 2 (3) KWahlG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter und vier, sechs, acht oder
zehn Beisitzern.
Die Beisitzer und Stellvertreter des Wahlausschusses der Stadt Jülich wurden in der Sitzung des
Rates am 29.10.2009 gewählt.
Nach § 6 Abs. 3 der KWahlO sind die Beisitzer des Wahlausschusses vom Vorsitzenden vor Beginn
ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über
die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem
Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch
Handschlag.
Der Wahlausschuss hat zwar in der aktuellen Wahlperiode bereits im Rahmen der Wahl zum Integrationsrat 2010 getagt. Gleichwohl waren zu diesen beiden Sitzungen nicht alle originären Mitglieder anwesend. Des Weiteren sind auch die persönlichen Vertreter, sofern ein Vertretungsfall eintreten sollte, zu verpflichten.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Wahlausschusses nicht
gehindert sind, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt (§ 6 Abs. 3 KWahlO).
Der Text der Verpflichtung lautet wie folgt:
„Nach § 6 Abs. 3 der KWahlO verpflichte ich Sie als Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 273/2013
x
nein
nein
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