Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
179 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
08.07.13, 17:04
Aktualisiert
11.07.13, 17:04
Sitzungsvorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich)) Sitzungsvorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich))

öffnen download melden Dateigröße: 179 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1032-01 Me Jülich, 20.06.2013 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 273/2013 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Wahlausschuss Termin 17.07.2013 TOP Ergebnisse Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses (sofern erforderlich) Anlg.: ./. I 30 SD.Net i.V. Pr. Me. 20.06. 20.06. Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Nach § 2 (3) KWahlG besteht der Wahlausschuss aus dem Wahlleiter und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter des Wahlausschusses der Stadt Jülich wurden in der Sitzung des Rates am 29.10.2009 gewählt. Nach § 6 Abs. 3 der KWahlO sind die Beisitzer des Wahlausschusses vom Vorsitzenden vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch Handschlag. Der Wahlausschuss hat zwar in der aktuellen Wahlperiode bereits im Rahmen der Wahl zum Integrationsrat 2010 getagt. Gleichwohl waren zu diesen beiden Sitzungen nicht alle originären Mitglieder anwesend. Des Weiteren sind auch die persönlichen Vertreter, sofern ein Vertretungsfall eintreten sollte, zu verpflichten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Wahlausschusses nicht gehindert sind, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt (§ 6 Abs. 3 KWahlO). Der Text der Verpflichtung lautet wie folgt: „Nach § 6 Abs. 3 der KWahlO verpflichte ich Sie als Beisitzer des Wahlausschusses vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes sowie zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“ Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 273/2013 x nein nein Seite 2