Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
89 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
30.11.17, 13:15
Aktualisiert
30.11.17, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 32-61-40
Nr. der Ratsdrucksache: 967-X
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Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
05.12.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen im Rahmen der Haushaltsausführung 2017
hier: Aufhebung einer Haushaltssperre
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Berichterstatter/in: Herr Schürgens
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X )ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 967-X
1. Sachverhalt:
Für die Beschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge wurden für das Haushaltsjahr 2017 405.000,-€
veranschlagt. Beschafft werden sollte für die LG Nöthen ein LF 10 (ca. 230.000,-€) und für die LG
Hohn ein TSF-W (ca. 175.000,-€). Diese Mittel wurden zwischenzeitlich durch den Bau- und Feuerwehrausschuss gesperrt, da der neue Brandschutzbedarfsplan noch nicht beschlossen ist.
Verwaltung und Feuerwehr halten es zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit für notwendig, diese
HH-Sperre aufzuheben, um außerhalb des noch zu beschließenden Fahrzeugkonzeptes im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes, die notwendigen Beschaffungen der Feuerwehrfahrzeuge
unverzüglich einleiten zu können, damit die Fahrzeuge noch im Jahr 2018 zur Verfügung stehen.
Hier wird selbstverständlich darauf geachtet, dass das für die LG Nöthen zu beschaffende LF 10
die Größenerfordernisse für das FWGH Nöthen einhält.
Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Zimmermann, wird in der Sitzung zum Sachverhalt
mündlich vortragen.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BHKG unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche
Einrichtungen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssperre i. H. v. 405.000,-€ für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für die LG
Nöthen (LF 10) und LG Hohn (TSF-W) wird aufgehoben.