Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 hier: Entlastung des Betriebsausschuss "Stadtwerke" durch den Rat)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
146 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:46
Aktualisiert
30.11.17, 15:46
Beschlussvorlage (Entlastung  für das Wirtschaftsjahr 2016
hier: Entlastung des Betriebsausschuss "Stadtwerke" durch den Rat) Beschlussvorlage (Entlastung  für das Wirtschaftsjahr 2016
hier: Entlastung des Betriebsausschuss "Stadtwerke" durch den Rat)

öffnen download melden Dateigröße: 146 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 946-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 12.12.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 hier: Entlastung des Betriebsausschuss „Stadtwerke“ durch den Rat __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Willi Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 946-X/Z-1 1. Sachverhalt: Da die Feststellung des Jahresabschlusses auf der Jahresabschlussprüfung und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers über die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung beruht, wurde in der Vergangenheit die förmliche Feststellung auch ohne ausdrückliche Erklärung als Entlastung der Betriebsleitung und des Betriebsausschuss im Sinne des § 4 Buchstabe c) und § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW betrachtet. So haben dies offensichtlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bislang ebenfalls verstanden. Die GPA hat nun ihre Meinung geändert und mit Schreiben vom 09.11.2017 gebeten, dass mit dem Beschluss förmlich die Entlastung ausgesprochen werden soll. Insoweit ist die am 13.09.2017 schon beschlossene Feststellung des Jahresabschlusses noch zu ergänzen. Die Vorjahre bleiben davon unberührt. Während die Entlastung der Betriebsleitung vom Betriebssauschuss Stadtwerke beschlossen wird (RD 946-X), liegt die Zuständigkeit für die Entlastung des Betriebsausschusses beim Stadtrat. An der Beratung und Beschlussfassung dürfen die Mitglieder des Betriebsausschusses nicht teilnehmen. Nach Vorlage dieser Beschlüsse über die Entlastung erteilt die GPA den Stadtwerken der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweige Wasser und Abwasser, den abschließenden Vermerk zum Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer zur Jahresabschlussprüfung 2016. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 4 Buchstabe c der EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat erteilt dem Betriebsausschuss „Stadtwerke“ der Stadt Bad Münstereifel, Betriebszweige Wasser und Abwasser, die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016.