Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 105/2014
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 28.02.2014
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Betrifft:
- 20 -
Termin
08.04.2014
BM / Dezernent
05.03.2014
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Teilweise Aufhebung eines SV 1 Sperrvermerkes
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der SV 1 Sperrvermerk im Produkt 010 111 090, Fortbildungskosten für Führungskräfte, wird in
einem Teilbetrag von 13.000 € aufgehoben
Begründung:
Im Produkt Personalverwaltung stehen für 2014 insgesamt 32.000 € (mit SV 1 Vermerk) als
Fortbildungskosten für Führungskräfte im Zusammenhang mit Personalentwicklungsnaßnahmen
zur Verfügung.
Mit der Einführung des TVÖD wurde auch im § 18 ein Leistungsentgelt eingeführt.
Bei der Entwicklung und beim ständigen Controlling dieses betrieblichen Systems wirkt eine
betriebliche Kommission (BEKO) mit.
Die BEKO hat mir vorgeschlagen in diesem Jahr u. a. Inhouseschulungen für alle Mitarbeiter/innen
anzubieten, die Beurteiler/in sind. Darüber hinaus soll durch externe Fachbegleitung erarbeitet
werden, ob die hiesigen Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung ggf. weiterentwickelt
werden sollten.
Ich gehe insgesamt von einem Schulungsbedarf von ca. 8 Tagen und Kosten von rund 1.000 €pro
Schulungs- bzw. Beratungstag aus.
Nach dem Rücktritt des Vorsitzenden der Bewertungskommission im vorigen Jahr, habe ich mit
dem Personalrat die Dienstvereinbarung zur Bewertungskommission aus dem Jahre 2000
überarbeitet und neu gefasst.
Dies hat zur Folge, dass insgesamt 3 neue Mitglieder in der Bewertungskommission tätig sein
werden und ein neuer Vorsitzender bestellt wird.
Durch diese Neubesetzung besteht Fortbildungsbedarf ebenfalls in Form von Inhouseschulungen.
(Erner)
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