Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Teilweise Aufhebung eines SV 1 Sperrvermerkes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
27.03.14, 15:05
Aktualisiert
27.03.14, 15:05
Beschlussvorlage (Teilweise Aufhebung eines SV 1 Sperrvermerkes) Beschlussvorlage (Teilweise Aufhebung eines SV 1 Sperrvermerkes)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 105/2014 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -10- Datum: 28.02.2014 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Hauptausschuss Betrifft: - 20 - Termin 08.04.2014 BM / Dezernent 05.03.2014 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Teilweise Aufhebung eines SV 1 Sperrvermerkes Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der SV 1 Sperrvermerk im Produkt 010 111 090, Fortbildungskosten für Führungskräfte, wird in einem Teilbetrag von 13.000 € aufgehoben Begründung: Im Produkt Personalverwaltung stehen für 2014 insgesamt 32.000 € (mit SV 1 Vermerk) als Fortbildungskosten für Führungskräfte im Zusammenhang mit Personalentwicklungsnaßnahmen zur Verfügung. Mit der Einführung des TVÖD wurde auch im § 18 ein Leistungsentgelt eingeführt. Bei der Entwicklung und beim ständigen Controlling dieses betrieblichen Systems wirkt eine betriebliche Kommission (BEKO) mit. Die BEKO hat mir vorgeschlagen in diesem Jahr u. a. Inhouseschulungen für alle Mitarbeiter/innen anzubieten, die Beurteiler/in sind. Darüber hinaus soll durch externe Fachbegleitung erarbeitet werden, ob die hiesigen Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung ggf. weiterentwickelt werden sollten. Ich gehe insgesamt von einem Schulungsbedarf von ca. 8 Tagen und Kosten von rund 1.000 €pro Schulungs- bzw. Beratungstag aus. Nach dem Rücktritt des Vorsitzenden der Bewertungskommission im vorigen Jahr, habe ich mit dem Personalrat die Dienstvereinbarung zur Bewertungskommission aus dem Jahre 2000 überarbeitet und neu gefasst. Dies hat zur Folge, dass insgesamt 3 neue Mitglieder in der Bewertungskommission tätig sein werden und ein neuer Vorsitzender bestellt wird. Durch diese Neubesetzung besteht Fortbildungsbedarf ebenfalls in Form von Inhouseschulungen. (Erner) -2-