Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Reduzierungssatzung2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
30.11.17, 15:46
Aktualisiert
30.11.17, 15:46
Beschlussvorlage (Reduzierungssatzung2017)

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Anlage zur Beschlussvorlage 734-X Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2020 und fort folgende vom __.__.2017 Präambel: Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW S. 685), in Verbindung mit § 3 Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) in der Fassung vom 30. Juni 1998 (GV. NW. S. 454), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29. November 2016, hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am __.__.2017 folgende Satzung erlassen: §1 Zahl der Vertreterinnen/Vertreter Die Zahl der nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel wird für die Kommunalwahlen 2020 und die fort folgenden Kommunalwahlen um 10 verringert und beträgt somit 28 Stadtverordnete, davon 14 in Wahlbezirken. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Festlegung der Zahl der zu wählenden Stadtverordneten des Rates der Stadt Bad Münstereifel anlässlich der Kommunalwahlen 2014 und fort folgende vom 02.10.2012 außer Kraft. H:\Wahlen\Wahlbezirke\Reduzierungssatzung2017.doc