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Beschlussvorlage (Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
136 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
21.09.17, 15:03
Aktualisiert
21.09.17, 15:03
Beschlussvorlage (Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW
hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern) Beschlussvorlage (Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.09.2017 - Die Bürgermeisterin Az:33-50-90 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 860-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 26.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Her Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 860-X/Z-1 1. Sachverhalt: Mit der u. a. E-Mail vom 18.09. schließt sich der Stadtverordnete Thomas Bell der mit der Ursprungserläuterung vorgelegten Bürgeranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung (GO) an und legt somit als Bürger der Stadt die gleichlautende Anregung dem Rat zur Beratung vor. „Der Rat möge beschließen: Jugendliche, bei denen die Weitergabe Ihrer Daten an die Bundeswehr bevorsteht, werden ebenso wie deren Eltern angeschrieben und über die beabsichtigte Datenweitergabe informiert. Dem Schreiben wird ein Musterwiderspruch beigefügt.“ „Von: Thomas Bell Gesendet: Montag, 18. September 2017 18:35 Betreff: Anregung nach §24 GO des MdB […] Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, die Ihnen zugegangene Anregung nach §24 GO NRW des Bundestagsabgeordneten […] zur Widerspruchsregelung gegen die Weitergabe von Daten an die Bundeswehr unterstütze ich vollinhaltlich und mache Sie mir sowohl als Stadtverordneter als auch als Bürger der Stadt Bad Münstereifel zu eigen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie diese Mitteilung noch mit original Unterschrift benötigen, oder ab diese E-Mail ausreicht. Mit freundlichen Grüßen Thomas Bell“ 2. Rechtliche Würdigung Bezüglich der materiellen melderechtlichen Prüfung wird auf die Ursprungserläuterung verwiesen! Abweichend von der rechtlichen Wertung einer evtl. Zulässigkeit der mit der Ursprungserläuterung vorgelegten Anregung liegen hier keine Bedenken vor, weil wie bei der ursprünglichen Anregung ein persönlicher oder örtlicher Bezug des Antragsstellers fehlt. Diese Voraussetzungen liegen hier unstrittig vor. Von daher bestehen keine formellen Bedenken. 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen und 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe Ursprungserläuterung! 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung durch die Bekanntmachungen und das Informationsschreiben bei der Anmeldung wird vorgeschlagen, der Anregung nicht zu folgen.Insbesondere wird in Anbetracht der derzeitigen Aussetzung der Wehrpflicht der zusätzliche finanzielle und personelle Aufwand als unverhältnismäßig angesehen. Selbst eine jährlich einmalige amtliche Bekanntmachung und der Hinweis bei der Anmeldung erfüllt bereits die rechtliche Verpflichtung. Darüber hinaus wiederholt die Stadt Bad Münstereifel diese Bekanntmachung inhaltlich im Rahmen der Hinweise auf alle Widerspruchsrechte zum jeweiligen Jahresbeginn. Dies wird als ausreichend erachtet. 7. Beschlussvorschlag: Die Anregung wird zurückgewiesen.