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Beschlussvorlage (Beitritt zur "d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
116 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 16:01
Aktualisiert
14.09.17, 16:01
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.08.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 12.02.61 Nr. der Ratsdrucksache: 880-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 26.09.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beitritt zur "d-NRW Anstalt des öffentlichen Rechts" __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Hochgürtel __________________________________________________________________________ ( x ) Kosten €: 1.000,00 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( ) Kostenstelle Konto ________________ _____________ ( x ) Folgekosten: ( ) ja / ( x ) nein _________________ € jährlich ( x ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 880-X 1. Sachverhalt: Mit dem „Gesetz über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR“ vom 25.10.2016 wurde zum 01.01.2017 die d-NRW AöR gegründet. Die d-NRW AöR ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co KG und der d-NRW-Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Träger der neuen AöR sind das Land NRW sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Beispiele der Tätigkeit der d-NRW in der bisherigen Rechtsform sind:  Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte  Betrieb der von Land und Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“ mit den Vergabemarktplätzen Rheinland, Metropole Ruhr, Westfalen, Wirtschaftsregion Aachen und Köln  Aufbau des Digitalen Archivs NRW, einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW. Als weitere Projekte wie Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind in Planung. Die gemeinsame Trägerschaft durch Land und Kommunen ist insbesondere aus folgenden Gründen von Bedeutung: - d-NRW AöR ist erste Ansprechpartnerin für IT-Kooperationen zwischen Land und Kommunen, um Standardisierung, Kompetenzbündelung und den Interessenausgleich herzustellen. - Das E-Government-Gesetz NRW enthält eine Fülle neuer Handlungsfelder, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordern. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang. - Als Träger der d-NRW AöR können beigetretene Kommunen Produkte und Angebote der d-NRW AöR im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen. - Als Träger der d-NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunal-staatlicher Kooperationsprojekte. Denn die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister durch die d-NRW AöR. Wegen der bereits heute wachsenden Bedeutung insbesondere des Sektors des EGovernment und der in diesem Bereich notwendigen staatlich-kommunalen Zusammenarbeit empfehlen der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und die kdvz Rhein-Erft-Rur einen Beitritt der Kommunen zur d-NRW AöR. Weitere Unterlagen mit Detailinformationen zur d-NRW AöR sind als Anlage beigefügt: - „Gesetz über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR“ vom 25.10.2016 Schnellbrief Nr. 333/2016 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 24.11.2016 samt Anlagen Empfehlung der kdvz Rhein-Erft-Rur vom 01.03.2017 Seite 3 von Ratsdrucksache 880-X 2. Rechtliche Würdigung Um der d-NRW AöR beitreten zu können, ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Im Errichtungsjahr 2017 ist nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes ein Beitritt rückwirkend zum 01.01.2017 möglich. Ein Beitritt ist für die Stadt Bad Münstereifel risikofrei. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes kann die Trägerschaft jederzeit durch einseitige Kündigung beendet werden. In diesem Falle wird nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes das eingebrachte Stammkapital unverzinslich zurückgezahlt. Ein Anspruch der Anstalt gegen die Träger oder eine sonstige Verpflichtung der Träger, der Anstalt Mittel zur Verfügung zu stellen, besteht nach § 4 Abs.2 des Gesetzes ausdrücklich nicht. 3. Finanzielle Auswirkungen Nach § 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ beträgt der Stammkapitalanteil der beitretenden Gemeinden je 1.000 Euro. Im Falle einer Kündigung wird das Stammkapital unverzinslich zurückgesandt. Die Mittel von 1.000,00 € stehen im Produkt 01 113 100 – Organisationsmanagement – zur Verfügung. Die Beteiligung wird künftig im Beteiligungsbericht ausgewiesen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel beschließt den Beitritt zu „d-NRW AöR“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 17 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ rückwirkend zum 01.01.2017. Mit dem Beitritt wird der Stammkapitalanteil von einmalig 1.000 Euro eingebracht.