Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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16.11.17, 13:16
Aktualisiert
16.11.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.11.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 929-X
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Sitzungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
30.11.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser - 30.09.2017
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Berichterstatter/in: Herr Willi Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
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Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
20
_________________
Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) NRW ist über die Entwicklung der Erträge und
Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus
diesem Grund werden die beigefügten Übersichten des Erfolgs- und Vermögensplans mit den
Geschäftszahlen zum 30.09.2017 (III. Quartal 2017) und zum 31.10.2017 vorgelegt.
Zwar lassen die Geschäftszahlen des Erfolgsplans zum 30.09.2017 darauf schließen, dass sich
die Erträge plangerecht entwickeln, doch ist stets zu berücksichtigen, dass die Höhe der Abwassergebühren konkret vom tatsächlichen Wasserverbrauch im Wirtschaftsjahr abhängig ist.
Die Wasserzähler werden zurzeit abgelesen. Abschließende Erkenntnisse über das Verbrauchsverhalten liegen noch nicht vor.
Seite 2 von Ratsdrucksache 929-X
Die Aufwandspositionen zum 30.09.2017 und zum 31.10.2017 entwickeln sich entweder plankonform oder die Ansätze werden sogar unterschritten. So können deutliche Einsparungen bei den
Kreditzinsen erzielt werden. Die langanhaltend niedrigen Zinsen wirken sich entsprechend positiv
aus.
Nach dem Geschäftsverlauf zeichnet sich ein Jahresüberschuss nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von Euro 306.000,00 ab. Danach wird kein Jahresfehlbetrag ausgewiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgabe nach § 20 ff EigVO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine