Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
131 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 14:16
Aktualisiert
07.09.17, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.08.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 32-51-61 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 873-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen;
Hilterscheid, Hauptstraße (K 55), Prüfung verkehrsberuhigender Maßnahmen
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
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Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Bereits vor vielen Jahren wurde im Rahmen der Verbesserung der Schulwegsicherheit auf Höhe
der Bushaltestelle in der Ortsmitte baulich eine Verkehrsinsel angelegt. Vergleichbare Maßnahmen sollten seinerzeit auch an den beiden Ortseingangsbereichen vorgenommen werden. Eine
abschließende Planung und Umsetzung durch den Straßenbaulastträger ist aber aus verschiedenen Gründen nicht erfolgt. Nun hatte beim Kreis Euskirchen als zuständigem Straßenbaulastträger
ein Anwohner der Hauptstraße um die Wiederaufnahme der Planung gebeten, da besonders am
Ortsanfang Fahrzeuge mutmaßlich mit erhöhter Geschwindigkeit die Hauptstraße befahren.
2. Rechtliche Würdigung
Die Ortsdurchfahrt in Hilterscheid (Hauptstraße) ist eine Kreisstraße. Dort ist eine Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h zulässig. Der Kreis Euskirchen ist zuständiger Straßenbaulastträ-
Seite 2 von Ratsdrucksache 873-X
ger und somit für die Umsetzung evtl. Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zuständig. Hierzu bedarf es zuvor einer entsprechenden Anordnung des Straßenverkehrsamtes des
Kreises nach Abstimmung mit der Polizei. Die Stadtverwaltung nimmt an den Termin en ohne besondere Zuständigkeit teil.
3. Finanzielle Auswirkungen
Evtl. Maßnahmen im Bereich der Fahrbahn (einschl. Verkehrszeichen) obliegen dem Kreis als
Straßenbaulastträger.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe 3!
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Nachfolgend wird aus der Niederschrift des Straßenverkehrsamtes zu einem ersten Ortstermin
vom 26.07.2017 zitiert:
„Aus der Anwohnerschaft werden überhöhte Geschwindigkeiten im Verlauf der Ortsdurchfahrt beklagt, insbesondere an den Ortseingängen. Die Verkehrssituation wurde vor Ort ausgiebig erörtert.
Der Ortseingang aus Fahrtrichtung Ohlerath liegt hinter einem Kurvenbereich. Der Abstand bis zur
nächsten Einmündung lässt hier eine einseitige Fahrbahneinengung zu, da bei Erreichen der Engstelle wieder eine gute Sicht auf den Gegenverkehr gegeben ist.
Inwiefern eine Reduzierung der Geschwindigkeiten erreicht werden kann, ist wegen des regelmäßig fehlenden Durchgangsverkehrs fraglich.
[…] Nach Installation einer provisorischen Fahrbahneinengung und einer Eingewöhnungszeit von
rund 3 Monaten erfolgt eine erneute Messung. Sollten sich keine Änderungen im Geschwindigkeitsniveau ergeben oder sollte sich die Engstelle zu einer Gefahrenstelle für den Fahrzeugverkehr entwickeln, erfolgt ein Rückbau.
Gleiches wird aus Fahrtrichtung Sasserath am Ortseingang auf Höhe der 1. Laterne probeweise
erfolgen. Diese Einengung kann rechtzeitig erkannt werden; eine gute Sicht auf den Gegenverkehr
ist im Bereich der Einengung gegeben. […]“
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.