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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-848/2007
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
24.04.2007
Bemerkungen:
Betreff:
Beratung über die politischen Zielvorgaben im Haushaltsbuch 2007 für den Fachbereich III
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen beschließt die aus der
Beratung resultierenden Ergebnisse als Zielvorgaben für den Fachbereich III
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner 17. Sitzung am 19. Dezember 2006 unter TOP 5
beschlossen, die seitens der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 12.12. und 19.12.2006 sowie
seitens der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 15.12.2006 dargelegten Anmerkungen zum
Haushaltsplan 2007 in der jeweils ersten Sitzung des zuständigen Fachausschusses zur Beratung
zu stellen.
Nachfolgend werden die Produkte des Fachbereichs III, in denen Zielvorgaben im Haushaltsbuch
formuliert sind zu denen Änderungsvorschläge gemacht wurden, aufgeführt. In nicht aufgeführten
Produkten sollen keine Änderungen erfolgen.
110.111.300 Verwaltung Facility Management
politische Zielvorgabe (laut Haushaltsbuch 2007, S. 409)
„Soweit im Eigentum der Stadt grundsätzlich Immobilien zur Vermerktung anstehen, ist zur
Entlastung der entsprechenden Fachbereiche der Verwaltung ein externes Maklerbüro zu
beauftragen. Die höhere Werbeintensität derartiger Dienstleistungen verbessert die
Absatzmöglichkeiten und entlastet die Verwaltung für die Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben. Bei
den Angeboten städtischer Spezialimmobilien ist jedoch dafür Sorge zu tragen, dass eine
realistische Verkehrswertermittlung stattfindet, die auch bei einer kurzfristigen möglichen
Vermarktung die Ersparnisse aus den wegfallenden Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen
kalkulatorisch mitberücksichtigt“
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Intensive Einbindung Externer zur Vermarktung von Spezialimmobilien bzw. größeren
Flächeneinheiten zur Ausweitung des Angebotsbereichs. Konzentration auf den Kernbereich der
Gebäudebewirtschaftung- und Unterhaltung mit der Unterstützung durch externe Fachkräfte.
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion:
„Text wie unter Fachbereich I“ [= Einfügung des im Folgenden fettgedruckten Textes sowie
Streichung des letzten Satzes wie folgt]:
„Soweit im Eigentum der Stadt grundsätzlich Immobilien zur Vermerktung anstehen, ist zur
Entlastung der entsprechenden Fachbereiche der Verwaltung ein externes Maklerbüro zu
beauftragen. Der FB III- Ausschuss hat in seiner ersten Sitzung in 2007 Kriterien
aufzustellen, die als Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Maklerbüro
dienen. Hierbei sind die wirtschaftlichen und sozialen Belange sowie die der
Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Die höhere Werbeintensität derartiger Dienstleistungen
verbessert die Absatzmöglichkeiten und entlastet die Verwaltung für die Wahrnehmung ihrer
Kernaufgaben.
Vorschlag der Verwaltung:
Die Intention des Vorschlags der CDU-Fraktion ist nach Auffassung der Verwaltung bereits in der
aktuellen politischen Zielvorgabe enthalten.
Der Vorschlag der SPD-Fraktion, Kriterien aufzustellen, die als Grundlage der Zusammenarbeit
zwischen Verwaltung und Maklerbüro unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen
Belange sowie der Stadtentwicklung dienen, sollte aus Verwaltungssicht nicht zu einem Mehr an
Bürokratie führen, soweit der Sinn der Beauftragung von Maklerbüros in eine Entlastung der
Fachbereiche liegt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Hier ist politisch zu entscheiden, ob ein Mehr an Regeln, die evtl. einen entsprechenden
bürokratischen Mehraufwand zur Folge haben könnten, gewünscht ist.
Die kalkulatorische Berücksichtigung wegfallenden Betriebs- und Unterhaltungsaufwendungen bei
der Vermarktung von städtischen Objekten ist ein wichtiger Aspekt bei der Frage der Entlastung
der Ergebnisrechnung für den Haushalt der Stadt Bedburg.
Die Verwaltung präferiert die unveränderte Beibehaltung der aktuellen politischen Zielvorgabe.
110 111 310 Verwaltungsgebäude
politische Zielvorgabe (laut Haushaltsbuch 2007, Seite 417):
„Aufgrund der Ratsentscheidung vom 12.09.2006 ist die Zusammenführung der Verwaltung im
Gebäude des ehemaligen Toom-Marktes in Bedburg vorzunehmen. Das Grundstück des
Rathauses Kaster ist städtebaulich zu beplanen und weiter zu entwickeln.“
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Sperrvermerk für Kaufentscheidung Toom-Markt; Entscheidung durch den Rat. Erarbeitung einer
Folgenutzung Altes Rathaus Bedburg unter Beachtung städtebaulicher und historischer Aspekte.
Vorschlag der Verwaltung:
Der Beschluss neuer politischer Zielvorgaben sollte zurückgestellt werden, bis das aktuelle
Verfahren „Freiwilliger Bürgerentscheid“ in Sachen Rathaus-Thematik abgeschlossen ist.
110 111 315 Sonstige Verwaltungs- und Betriebsgebäude:
politische Zielvorgabe (laut Haushaltsbuch 2007, Seite 421):
„Durch geeignete Maßnahmen ist eine annähernd kostendeckende Miete im Gründerzentrum
anzustreben“.
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Überprüfung des Gründungsoutputs und der Verweildauer der Existenzgründer. Beteiligung
weiterer Kostenträger nach dem Vorbild der anderen Gründerzentren – KSK und RWE Power.
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion:
Politische Zielvorgabe streichen! Ist nicht Sinn und Zweck eines Gründerzentrums.
Hinweis der Verwaltung:
Die Streichung der aktuellen politischen Zielvorgabe für das Gründerzentrum wäre konsequent,
soweit man die bisherige Zielsetzung des Gründerzentrums beibehalten möchte, die auf der
Homepage des Gründerzentrums aktuell wie folgt beschrieben ist:
„Das GründerZentrum Bedburg bietet Existenzgründern und Jungunternehmen aus dem
gewerblichen Bereich und für Freie Berufe repräsentative Büroräume in zentraler Lage von
Bedburg zu einem günstigen Mietzins.“
Bei der Erzielung einer kostendeckenden Miete müssten auch die Abschreibungsbeträge für das
Gründerzentrum mit einfließen (lt. Haushaltsbuch 2007 beträgt die Abschreibung für das Objekt in
2007 17.308 €, der Netto-Aufwand nach Abzug der Mieterlöse rd. 40.000 €, d. h. ca. 50 % des
Netto-Aufwandes ist auf die Abschreibung zurückzuführen).
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Sitzungsvorlage
Seite: 4
Das Gründerzentrum ist ein Werkzeug der Wirtschaftsförderung, die beim Fachbereich I – Planen,
Bauen und Wirtschaftsförderung – angesiedelt ist. Die Akquisition der Mieter erfolgt hier daher –
als Besonderheit beim Gründerzentrum – grundsätzlich über den Fachbereich I als Teil der
Wirtschaftsförderung. Die Homepage des Gründerzentrums (www.gruenderzentrum-bedburg.de)
verweist daher auch auf die Wirtschaftsförderin der Stadt Bedburg. Die Änderungen in der Art der
Vermietung / Preisgestaltung würde unmittelbar in den Aufgabenbereich des FB I und dessen
Wirtschaftsförderungskonzept eingreifen. Hier sollte nicht ohne Beteiligung des Fachbereichs I
bzw. ggfls. des Ausschusses des FB I eine politische Zielvorgabe gesetzt werden, die den Zielen
der Wirtschaftsförderung des FB I evtl. zuwider laufen könnte.
Vorschlag der Verwaltung:
Streichung der Vorgabe „kostendeckende Miete“.
110 111 330 Schulgebäude:
politische Zielvorgabe (laut Haushaltsbuch 2007, Seite 429):
Grundschule Kirchherten
Die Schließung des Standorts wird grundsätzlich mittelfristig abgelehnt. Der Raumbedarf wird
dauerhaft nicht aufrecht erhalten werden können. Es sind keine Erweiterungsmaßnahmen mehr zu
planen. Für die Turnhalle ist eine objektive Nutzungsbestandserhebung durchzuführen. Aufgrund
eines mittelfristig möglichen Veränderungspotentials sind Alternativplanungen für das Gebäude /
Grundstück zu entwickeln.
Turnhalle Grundschule Kaster
Zur Kompensation des wegfallenden Flächenangebotes im Falle der Aufgabe der Multihalle ist an
der Sporthalle der Grundschule Kaster durch eine technische Umgestaltung/Erweiterung eine
Ersatzkapazität zu schaffen. Die Finanzierbarkeit ist ggf. über die Infrastruckturmaßnahme des
Baugebiets „Im Spleß“ darzustellen. Zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens in Kaster ist die
Ausweichmöglichkeit über die Sporthalle an der Grundschule darzustellen.
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Turnhalle Grundschule Kaster
Darstellung einer Erweiterung / kombinierten Umnutzung als Veranstaltungsstätte in der Nachfolge
zur Multihalle. Bevorratung der Fläche des ehemaligen Hallenbades Kaster zur Arrondierung des
neuen Gesamtkonzeptes. Ggfs. Berücksichtigung der Fläche für ein selbstständiges
Veranstaltungskonzept unter Beachtung der Anwohnerinteressen.
Alle Sportstätten
Die Belegungszahlen sind zu analysieren und es ist eine langfristige Bedarfsplanung zu erstellen.
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion:
Grundschule Kirchherten:
Alternative muss in Kirchherten sein.
Turnhalle Grundschule Kaster:
Rahmenplan muss mit einfließen.
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Sitzungsvorlage
Seite: 5
Hinweis der Verwaltung:
Zwecks langfristiger Bedarfsplanung präferiert die Verwaltung die externe Erstellung eines
Sportstättenentwicklungsplans. Hierzu wird eine gesonderte Sitzungsvorlage erfolgen.
Die aktuellen politischen Zielvorgaben betreffs der Grundschule Kirchherten beinhalten eine
grundsätzliche mittelfristige Sicherung des Standorts. Eine langfristige Festschreibung der
Grundschule Kirchherten als Standort sollte nicht ohne Berücksichtigung des langfristigen Bedarfs
erfolgen.
Vorschlag der Verwaltung:
Beibehaltung der bisherigen politischen Zielvorgaben.
110 111 340 Wohngebäude
Politische Zielvorgabe (laut Haushaltsbuch 2007, Seite 435):
Grundsätzlich sind alle Gebäude, die nicht zur Erfüllung der Pflichtaufgaben benötigt werden, zu
vermarkten. Hierbei ist die Art der Vermarktung nach der Wirtschaftlichkeit zu bestimmen. Die
Möglichkeit eines Abrisses und die anschließende Vermarktung als Baugrundstück ist ebenfalls zu
prüfen.
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Umgehender Verkauf der Gebäude Kolpingstraße, Heinsberger Straße und St. Matthiasstraße.
Einschaltung externer Makler bzw. konkrete Prüfung der städtebaulichen Relevanz einer
Niederlegung der Gebäude Kolpingstraße zur Verbesserung der Verkehrssituation.
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion:
Bei den Zielvorgaben ist die städtebauliche Entwicklung zu berücksichtigen.
Vorschlag der Verwaltung: Aufnahme des Vorschlags, bei jeglicher Veräußerungsmaßnahme die
städtebauliche Relevanz zu beachten. Ansonsten unveränderte Beibehaltung der aktuellen
Vorgaben; die grundsätzliche Vermarktung nicht benötigter Objekte ist bereits in Produkt
110.111.300 Verwaltung Facility Management enthalten.
Hinweis:
Der Bereich der städtebaulichen Entwicklung / Relevanz fällt in die Zuständigkeit des FB-IAusschusses; das städtebauliche Know-How sowie die entsprechenden Konpetenzen ist beim FB
I angesiedelt.
110 111 380 Gebäude der Bäder
Politische Zielvorgabe (laut Haushaltsbuch 2007, Seite 451):
Das Hallenbad wird abgerissen. Das Grundstück ist zu gegebener Zeit zu vermarkten. Das
Bäderkonzept ist weiter zu verfolgen, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen. Das Freibad bleibt
so lange geöffnet, bis das Privatbad geschaffen ist.
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Zurückstellung des Verkaufs des Geländes Hallenbad Kaster, bis der Rahmenplan ein
Gesamtnutzungskonzept unter Berücksichtigung der neuen Veranstaltungsstätte entwickelt hat.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion:
Zusatz: Die Entscheidung muss wirtschaftlich, sozialverträglich und risikoverträglich sein.
Hinweis der Verwaltung:
Der Abriss des Hallenbades ist erfolgt. Die Verpflichtung zum wirtschaftliche Handeln ist auch
bereits in § 75 Abs. 1 der Gemeindeordnung fixiert. Die Begriffe „sozialverträglich und
risikoverträglich“ sind auslegungsbedürftig.
Vorschlag der Verwaltung:
Beibehaltung der aktuellen Zielvorgaben unter Aufnahme des Vorschlags, den Verkauf des
Geländes Hallenbad Kaster zurückzustellen, „bis der Rahmenplan ein Gesamtnutzungskonzept
unter Berücksichtigung der neuen Veranstaltungsstätte entwickelt hat.“
110 111 390 Mischgenutzte Gebäude:
Politische Zielvorgabe (laut Haushaltsbuch 2007, Seite 455/456):
Siehe die als Anlage beigefügten Seiten aus dem Haushaltsbuch
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Schloss Bedburg
Frühzeitige Festlegung der technischen Rahmenbedingungen – Belichtung, Beschallung,
Belüftung sowie Gestronomieinstallationen – für eine Neuanmietung der Veranstaltungsräume des
Schlosses nach Auslaufen des derzeitigen Mietvertrages. Verhandlungsbeginn 2. Quartal 2007 zur
Sicherstellung der baulichen Umsetzung im fest vereinbarten Zeitfenster und unter Beachtung und
Bewertung des Baufortschritts im Schlosskeller. Vereinbarung einer Umsetzungsbefugnis durch
die Stadt unter Verrechnung mit dem Mietzins bei Überschreitung der vereinbarten
Ausführungszeiten.
Multihalle Kaster
Zügige Planung einer Alternativstätte zur Minderung des Betriebsverlustes. Einbindung der
ortsansässigen Vereine für die Kapazitäts- und Ausstattungsbestimmungen.
Schlossgärtnerei
Bestandsüberprüfung mit eventueller Alternativnutzung.
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion:
Die Seiten 455 und 456 sind aus dem Haushaltsplan herauszunehmen. Die Gebäude sollen erst
einzeln abgearbeitet und nach den Kriterien Abriss oder Vermarktung geprüft werden.
Die Position „Transferaufwendungen 130.000 € für die Instandsetzung der Schlossgaststätte wird
mit einem Sperrvermerk versehen. Die Auszahlung soll nur nach Rücksprache mit den
Fraktionsspitzen erfolgen.
Hinweis der Verwaltung:
Für die Schlossgärtnerei sind in 2006 im Bereich des FB III Auswendungen in Höhe von rund
250,00 EURO angefallen (Gebäudeversicherung und Kanalbenutzungsgebühr).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 7
Hinsichtlich der Anmietung des Schlosses besteht aktuell kein politischer Beschluss. Der
Verwaltung sind daher in dieser Angelegenheit bisher die Hände gebunden.
Der aktuelle Mietvertrag Schloss ist zum 31.10.2008 gekündigt. Soweit eine Anmietung von
Veranstaltungsräumen politisch gewünscht ist, wird hier eine möglichst kurzfristige Entscheidung
benötigt, da bei einer weiteren Anmietung entsprechende Mittel in den Haushalt 2008 eingestellt
werden müssen, und somit zu den Haushaltsberatungen für 2008 (bzw. davor, um entsprechende
Verhandlungszeit zu sichern) eine entsprechende Entscheidung gefallen sein sollte.
Die aktuellen politischen Zielvorgaben stehen dem Vorschlag, die Gebäude erst einzeln
abzuarbeiten und nach den Kriterien Abriss oder Vermarktung zu prüfen, grundsätzlich nicht im
Wege.
Die nachträgliche formelle Anbringung eines „Sperrvermerks“ beim Haushaltsplan i. S.
Transferaufwendungen erscheint aus formalrechtlichen Gründen nicht möglich, da dies konkret in
die bereits beschlossenen und in Kraft befindliche Haushalssatzung eingreifen würde. Ungeachtet
dessen wurde der Privatvermögensverwaltung Hillebrand Anfang des Jahres ein förmliches
Schreiben der Stadt Bedburg zugestellt, worin als spätmöglichster Zeitpunkt für die
Wiedereröffnung der 30.06.2007 terminiert ist, und anderenfalls eine Zuschussgewährung obsolet
ist.
Vorschlag der Verwaltung:
Unveränderte Beibehaltung der Zielvorgaben.
Produkte anderer Fachbereiche, bei denen die Beschließung der politischen
Zielvorgaben an den Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer
Einrichtungen verwiesen wurde:
120.122.230 Standesamt
Erläuterung (laut Haushaltsbuch 2007)
Aufgrund der sinkenden Erträge aus der Vermietung des Schlosses für Trauungen steigt der
Zuschussbedarf und somit der Nettoaufwand je Beurkundung an.
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Steigerung der Attraktivität der „Rathaustrauung“ durch Verbesserung der Raumsituation
(Planaufgabe Neue Veranstaltungsstätte)
Beschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 13.02.2007 hierzu:
Verweis an den Fachausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen (FB
III)
Hinweis der Verwaltung:
Im Haushaltsbuch 2007 findet sich keine politische Zielvorgabe hierzu, sondern ein Hinweis
darauf, dass die Einnahmen in dem Bereich ab 2008 sinken werden.
Dies liegt insbesondere darin begründet, dass der Mietvertrag Schloss zum 31.10.2008 ausläuft,
und daher von der Verwaltung zum Zeitpunkt der Zusammenstellung der Haushaltszahlen für 2007
die Einnahmen für die Schlosstrauung ab 2008 niedriger angesetzt werden mussten und ab 2009
mit dem Wegfall aller Einnahmen i. S. Schlosstrauung kalkulierte werden musste.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 8
Folgender Effekt kommt bei einer Trauung im Schloss zustande:
-Die Gebühren für eine Trauung im Schloss werden im Budget des Fachbereichs II, Tauungen,
verbucht.
-Die Gebühren für eine Trauung im Schloss sind höher als die für eine „normale“ Rathaustrauung.
-Je höher der Anteil von im Schloss vorgenommenen Trauungen ist, desto niedriger ist daher der
durchschnittliche Nettoaufwand einer Trauung, bezogen rein auf das Budget des Fachbereichs
II.
-Die zusätzlichen Kosten, die eine Trauung im Schloss verursacht (Reinigung, Hausmeister etc.)
fallen hingegen ins Budget des FB III.
-Je höher der Anteil von im Schloss vorgenommenen Trauungen ist, desto stärker steigt daher der
Zuschussbedarf beim FB III, Produkt 110 111 390 Mischgenutzte Gebäude, bei dem die
Bewirtschaftungsaufwendungen unter anderem auch für das Schloss Bedburg enthalten sind.
Die Stadt Bedburg „verdient“ mit den erhöhten Gebühren für Schlosstrauungen (+95,00 EURO)
kein Geld. Vielmehr decken diese Gebühren im Schnitt, bezogen auf das Jahr 2003, die erhöhten
Aufwendungen für Schlosstrauungen, rein bezogen auf die variablen Kosten, die ohne die
Schlosstrauung nicht anfallen würden (Reinigung, Hausmeisterkosten, Energie).
Die Mieteinnahmen, welche für eine evtl. nach der Trauung im Schloss stattfindenden Feier
anfallen, werden im Budget des FB III verbucht.
Die Höhe der derzeitigen Mieten wurde am 18.03.2003 vom Haupt- und Finanzausschuss der
Stadt Bedburg beschlossen. Die hierbei verabschiedeten – und seitdem unveränderten – Preise
sind so kalkuliert, dass die Einnahmen die variablen Kosten, welche aufgrund der
Veranstaltungen entstehen, i. d. Regel decken, soweit es sich nicht um Vereinsveranstaltungen
handelt. Eine Erhöhung der Anzahl der Vermietungen würde somit keinerlei wirtschaftlichen Vorteil
ergeben, auch keinen Kostendeckungsbeitrag.
Auch angesichts der aktuellen politischen Beschlusslage rät die Verwaltung von baulichen
Maßnahmen ab.
Die Schlosstrauungen sind als reiner Service der Stadt Bedburg zu verstehen. Auf den Haushalt
wirken sie sich bestenfalls neutral aus.
Gegebenenfalls können sich als Nebeneffekt positive Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft
ergeben, welche aber nicht messbar sind.
Vorschlag der Verwaltung:
Da, wie o. g., keine politische Zielvorgabe besteht sondern lediglich ein Hinweis, sollte hier auch
nachträglich keine politische Zielvorgabe installiert werden.
360.365.210 Kindertageseinrichtungen freier Träger
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Sitzungsvorlage
Seite: 9
politische Zielvorgaben (laut Haushaltsbuch 2007, Seite 377:
Mit den Kirchengemeinden sind Gespräche fortzuführen hinsichtlich der erforderlichen
Maßnahmen wegen des offenbar anstehenden Rückzugs der katholischen Kirche aus der
Finanzierung von Kindergartengruppen. Die Verwaltung erhält den Prüfauftrag, den Bedarf der
nächsten Jahre zu ermitteln. Hierbei sind die politischen Vorgaben der Landesregierung und die
Ergebnisse der Elternbefragung zu berücksichtigen.
Alte Schule Lipp
Das Areal soll kurzfristig einer anderweitigen Nutzung (Abriss oder Grundstücksvermarktung)
zugeführt bzw. wirtschaftlich verwertet werden.
In Abstimmung mit dem Ortsvorsteher und den ansässigen Vereinen und Institutionen
(Kindergarten und Hortgruppe) sind Alternativen für deren Unterbringung zu suchen. Es ist darauf
zu achten, dass in Lipp (siehe auch Vermarktung des Sportplatzes Lipp) eine geeignete
Veranstaltungsfläche für die Brauchtumsveranstaltungen verfügbar bleibt.
Alte Schule Kirchtroisdorf
Es ist eine langfristig angelegte Bestandserhebung des Auslastungsgrades nach Nutzergruppen
und Gruppenstärken durchzuführen. Im Hinblick auf die vertragliche Bindung mit der katholischen
Kirche sind Verhandlungen über eine mittelfristige Vertragsaufhebung ins Auge zu fassen. Auf der
Grundlage der o. g. Zahlen ist die Verwertung / Vermarktung des Anwesens zu diskutieren.
Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion:
Alte Schule Lipp:
Überprüfung der Einbindungsmöglichkeit bei der Umnutzung des Sportplatzes bzw. Vereinigung
am Standort des neuen Kindergartens. Keine zwischenzeitliche Neubelegung, die zur Blockierung
der Vermarktung / Umnutzung des Geländes führt.
Alte Schule Kirchtroisdorf:
Langfristige Bestands- und Nutzungsanalyse unter Berücksichtigung der Auslaufs des Vertrages
im Jahre 2011. Darstellung realisierbarer Alternativkonzepte unter Beachtung des objektiven
Raumbedarfs.
Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion:
Der Verkauf der alten Schule Lipp und Kirchtroisdorf darf nur unter den vom Rat der Stadt
festgelegten Einschränkungen stattfinden. Das Gebäude in Lipp darf nicht abgerissen werden.
Beschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 13.02.2007 hierzu:
Unter Einbindung des Kreisjugendamtes soll ein Gesamtkonzept „Kindergartensituation im
Stadtgebiet Bedburg / Neuausrichtung“ entwickelt werden; hierzu sind die Träger einzubeziehen.
Verlängerungen und Änderungen von Trägervertägen sind durch den Ausschuss zu beschließen.
Die Vermietung, wie auch die Veräußerung städtischer Liegenschaften fällt nicht in die
Zuständigkeit dieses Ausschusses; Verweis an den Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung
städtischer Einrichtungen (FB III).
Hinweis der Verwaltung:
Alte Schule Lipp: Da für den Kindergartenbetrieb derzeit kein anderes Areal zur Verfügung steht,
und auch für die ortsansässigen Vereine kurz- bis mittelfristig keine Alternative ersichtlich ist,
erscheint eine Realisierung der Veräußerung kurzfristig unrealistisch.
STADT BEDBURG
Seite: 10
Sitzungsvorlage
Die Option des Abrisses des Gebäudes der Alten Schule Lipp - soweit in Zukunft eine
Vermarktung realisiert werden kann - sollte nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
In Kirchtroisdorf ist zur Zeit kein geeigneter Ersatz für eine Versammlungsstätte realisierbar. Die
Vermarktung dieses Objektes wird daher nach realistischer Betrachtung kurzfristig nicht erfolgen
können.
Vorschlag der Verwaltung:
Unveränderte Beibehaltung der aktuellen politischen Zielvorgaben.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 10. April 2007
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister