Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 14:16
Aktualisiert
07.09.17, 14:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.09.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 848-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
19.09.2017
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Mahlberg, Flur 5, Flurstück Nr. 277 - Reckerscheider Straße 6, Bad Münstereifel-Mahlberg
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
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Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( ) Anlagen sind beigefügt
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Pferdeoffenstalles für 3 Pferde mit überdachtem Paddock, Wälzplatz und Einfriedung sowie zur Aufstellung eines geschlossenen Dungcontainers und Anbau einer Außentreppe an die vorhandene Garage auf dem Grundstück Gemarkung Mahlberg, Flur 5, Flurstück Nr. 277 – Reckerscheider Straße 6 vor.
Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft bzw. Forstwirtschaft dargestellt. Außerdem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet.
Die Größe des geplanten Pferdestalls soll ca. 8 m x 10 m betragen, um drei Pferde dort zu halten.
Der dreiseitig geschlossene Stall soll in einer Holzfachwerkbau-Bauweise aus Douglasie oder Lärche mit einem Satteldach errichtet werden. Der offenen Stallseite ist ein ca. 80qm großer Wälz-
Seite 2 von Ratsdrucksache 848-X
und Liegeplatz vorgelagert. Eine Eingrünung des gesamten Grundstückes soll mit einer Hecke
aus ortsüblichen Sträuchern erfolgen.
Da das geplante Bauvorhaben als untergeordnete Nebenanlage zum genehmigten Zweifamilienwohnhaus errichtet werden soll, wurde das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.