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Beschlussvorlage (Anlage 1 RD-Nr. 709-X/Z-1)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
61 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
16.03.17, 13:16
Aktualisiert
16.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (Anlage 1 RD-Nr. 709-X/Z-1)

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Inhalt der Datei

Thomas Bell Stadtverordneter im Stadtrat Bad Münstereifel ZEIG STÄRKE für eine Politik, in der die Menschen zählen. Mit uns. Für Dich. DIE LINKE. Linnerijstr.11 53902 Bad Münstereifel Telefon 02253/2372 Mobil 015904132333 UiomasrAz Bell-1670678366487399/? ffifebookmarks Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag des Stadtverordneten Thomas Bell/ hilfsweise Anregung nach §24 GO Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, zur nächsten Sitzung des Stadtrats am stelle ich als Stadtverordneter der Partei DIE LINKE folgenden Antrag (für den Fall einer formellen Ablehnung des Antrag eines einzelnen Stadtverordneten, w ir dieser Antrag gleichzeitig als Anregung im Sinne §24 GO gestellt): Der Stadtrat beschließt, bei der Umsetzung des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes von der Ausnahmeregelung nach § 46 GO, Satz 2 Gebrauch zu machen und auf die Ausstattung von Vorsitzenden von Ausschüssen mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung komplett zu verzichten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten. Begründung: Das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes wurde am 10.11.2016 vom Landtag verabschiedet und sieht in Fragen der Entschädigung für Kommunalpolitiker/innen neben der oben thematisierten Regelung unter anderem eine Herabsetzung der notwendigen Fraktionsgrößen zum Erhalt zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende und die Heraufsetzung des Höchstsatzes für geltend machbaren Verdienstausfall auf 80 Euro/Stunde (derzeitiger Höchstsatz in Bad Münstereifel: 20 EUR/Stunde ) vor. Die kommunalen Spitzenverbände schätzen die dadurch verursachten Mehraufwendungen der Kommunen für den Sitzungsbetrieb (inklusive der bereits zum 01.01.2016 erfolgten pauschalen Anhebung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder) auf bis zu 20 %. Wir sind der Ansicht, dass diese Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes mehr als ausreichen und schlagen daher vor, als Beitrag der Kommunalpolitik zur Haushaltskonsolidierung von der vom Land vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit nach § 46 der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen und Ausschussvorsitzende nicht mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit auszustatten. Durch die Umsetzung dieser Maßnahme könnte die Stadt Bad Münstereifel mehr als 15.000 EUR jährlich einsparen bzw. für andere Zwecke verwenden. < I\ A ! + IVIII f ^ 11 L ^ I I U U I IU IID I IGI I ^ O U I U U G I I f Thomas Bell (Der LINKE im Stadtrat) >