Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
61 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
16.03.17, 13:16
Aktualisiert
16.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Thomas Bell
Stadtverordneter im Stadtrat
Bad Münstereifel
ZEIG STÄRKE
für eine Politik, in der die Menschen zählen.
Mit uns. Für Dich.
DIE LINKE.
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Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur
Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag des Stadtverordneten Thomas Bell/ hilfsweise Anregung nach §24 GO
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
zur nächsten Sitzung des Stadtrats am stelle ich als Stadtverordneter der Partei DIE LINKE folgenden
Antrag (für den Fall einer formellen Ablehnung des Antrag eines einzelnen Stadtverordneten, w ir dieser
Antrag gleichzeitig als Anregung im Sinne §24 GO gestellt):
Der Stadtrat beschließt, bei der Umsetzung des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen
Ehrenamtes von der Ausnahmeregelung nach § 46 GO, Satz 2 Gebrauch zu machen und auf die
Ausstattung von Vorsitzenden von Ausschüssen mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung komplett
zu verzichten. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung
vorzubereiten.
Begründung:
Das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes wurde am 10.11.2016 vom Landtag
verabschiedet und sieht in Fragen der Entschädigung für Kommunalpolitiker/innen neben der oben
thematisierten Regelung unter anderem eine Herabsetzung der notwendigen Fraktionsgrößen zum Erhalt
zusätzlicher Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende und die Heraufsetzung
des Höchstsatzes für geltend machbaren Verdienstausfall auf 80 Euro/Stunde (derzeitiger Höchstsatz in
Bad Münstereifel: 20 EUR/Stunde ) vor. Die kommunalen Spitzenverbände schätzen die dadurch
verursachten Mehraufwendungen der Kommunen für den Sitzungsbetrieb (inklusive der bereits zum
01.01.2016 erfolgten pauschalen Anhebung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder) auf bis
zu 20 %.
Wir sind der Ansicht, dass diese Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes mehr als ausreichen und
schlagen daher vor, als Beitrag der Kommunalpolitik zur Haushaltskonsolidierung von der vom Land
vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit nach § 46 der Gemeindeordnung Gebrauch zu machen und
Ausschussvorsitzende nicht mit einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für ihre Arbeit auszustatten.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahme könnte die Stadt Bad Münstereifel mehr als 15.000 EUR jährlich
einsparen bzw. für andere Zwecke verwenden.
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Thomas Bell
(Der LINKE im Stadtrat)
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