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Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson hier: Vorstellung der Bewerber)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
16.03.17, 13:16
Aktualisiert
16.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (Neuwahl einer Schiedsperson
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 772-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 28.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuwahl einer Schiedsperson hier: Vorstellung der Bewerber __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Weber __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 772-X 1. Sachverhalt: Die Amtszeit der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I läuft am 04.05.2017 ab. Der Amtsinhaber, Herr Peter Nöth, ist im Februar dieses Jahres 70 Jahre alt geworden und möchte nicht mehr für eine weitere Wahlperiode zur Verfügung stehen. Außerdem schreibt § 2 Abs. 4 des Schiedsamtsgesetzes NRW vor, dass eine Person nicht wieder gewählt werden soll, die das 70. Lebensjahr vollendet hat. Daher ist eine Neuwahl durchzuführen. Gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW wird die Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren vom Rat gewählt. Nach einem Aufruf im Amtsblatt bzw. in der Tagespresse haben sich folgende Bürger um das Wahlamt beworben: 1.) Herr Klaus-Peter Zink, Loireweg 12, Bad Münstereifel-Eschweiler, ehem. Versicherungskaufmann, jetzt Rentner, geboren am 06.07.1956 2.) Herr Josef Faßbender, Euskirchener Str. 89, Bad Münstereifel-Iversheim, selbstständiger Sachverständiger, geboren am 08.03.1963 3.) Herr Dietmar Frank, Blomendahlstr. 11, Bad Münstereifel, geschäftsführender Gesellschafter, geboren am 28.09.1952 4.) Herr Klaus Schneider, Bergstr. 26, Bad Münstereifel, Leiter der BG ETEM Bildungsstätte geboren am 21.03.1964 5.) Herr Ferdinand Reinhardt, Jakob-Katzfey-Str. 4, Bad Münstereifel, ehem. Geschäftsführer, jetzt Frührentner, geb. am 08.02.1960 6.) Herr Winfried Münch, Karpfenstr. 1 C, Bad Münstereifel-Kolvenbach, Ministerialbeamter geboren am 07.05.1961 Im öffentlichen Teil der Sitzung wird den Kandidaten Gelegenheit gegeben, sich persönlich vorzustellen, während im nichtöffentlichen Teil die Beratung erfolgt. Zum Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I gehören folgende Ortsteile: Arloff, Bad Münstereifel, Bergrath, Eicherscheid, Eschweiler, Forsthaus Hülloch, Forsthaus Unterdickt, Gilsdorf, Hohn, Iversheim, Kalkar, Kirspenich, Kolvenbach, Lingscheiderhof, Nöthen, Rodert und Witscheiderhof. Im Rahmen des Wahlverfahrens wurde der Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen beteiligt, dessen Vertreter in einem persönlichen Gespräch am 13.03.2017 die Bewerber über die Bedeutung, Aufgaben und Umfang des Wahlamtes sowie über das Schiedsamtsverfahren und die Ausund Fortbildung informierte. Die Schiedspersonen der beiden Schiedsamtsbezirke in Bad Münstereifel vertreten sich gegenseitig, d.h. die neu gewählte Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel I wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Bad Münstereifel II gewählt. Nach der Wahl durch den Rat prüft das Amtsgericht in Euskirchen, ob bei der Wahl alle gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden und die gewählte Person geeignet ist. Anschließend bestätigt das Amtsgericht die Wahl und nimmt die Vereidigung der Schiedsperson vor. Seite 3 von Ratsdrucksache 772-X 2. Rechtliche Würdigung Die Schiedsamtstätigkeit stellt hohe Anforderungen an den Amtsinhaber. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Das Schiedsamt verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, geistige Beweglichkeit und Reife des Urteils. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Die Schiedsperson sollte das 30. Lebensjahr vollendet haben und durch richterliche Anordnung nicht in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein. Zur Schiedsperson sollte nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz nicht in dem Schiedsamtsbezirk hat. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Dem Rat ist das Recht vorbehalten, einen Bewerber für das Schiedsamt auszuwählen und der Direktorin des Amtsgerichts zur Ernennung vorzuschlagen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Nach der Vorstellung der Bewerber erfolgt die Beratung und Auswahl im nichtöffentlichen Sitzungsteil