Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
134 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
23.03.17, 13:16
Aktualisiert
23.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.03.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 32-46-90
Nr. der Ratsdrucksache: 234-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Rat
28.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kastrationspflicht für Katzen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2015 - Sachstandsbericht
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Berichterstatter/in: Herr Schürgens
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( X ) Beschlussausführung bis 31.05.2017
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 234-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 17.03.2015 ausführlich über den Antrag beraten.
Als Empfehlung an den Rat wurde beschlossen, dass die Verwaltung auf die möglichen Probleme
durch wildlebende Katzen mehrfach im Amtsblatt hinweise und an Katzenhalter appelliere, ihre
Freigängerkatzen sowie angefütterte Katzen zu kastrieren, um so eine Ausweitung der wildlebenden Katzen zu reduzieren.
Die Verwaltung solle weiterhin über die Ergebnisse der Beibehaltung der bisherigen Maßnahmen
und die erwartete Verbesserung durch die eindringlichen Kastrationsappelle im Frühjahr 2017 berichten.
In 2015 und 2016 wurde die Bevölkerung insgesamt vier mal durch einen ausführlichen Apell im
Amtsblatt auf die bestehende Katzenproblematik hingewiesen. Trotz aller Bemühungen in den
letzten Jahren ist erkennbar, dass die Problematik in einigen Bereichen weiter besteht und noch
weiterer Handlungsbedarf besteht. 2016 wurden im Kreis Euskirchen insgesamt 252 wildlebende
herrenlose Katzen kastriert, hiervon 53 aus dem Stadtgebiet Bad Münstereifel. Bis zum
10.11.2016 wurden von den Tierschutzvereinen (TSVen) Kosten in Höhe von 10.200,- € nachgewiesen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mittel der TSVe begrenzt sind. Es wird daher
der Bedarf gesehen, seitens der Kommunen den Eigenanteil zu Gunsten der TSVe zu erhöhen.
Ebenso wurde die Problematik in der Dienstbesprechung der Leiter der örtlichen Ordnungsbehörden des Kreises Euskirchen thematisiert.
Die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht wird derzeit wieder verstärkt auch in
anderen Kommunen des Kreises diskutiert. Von den Befürwortern wird hierbei stets auf das Model
Paderborn verwiesen. Hier wurde die Ordnungsbehördliche Verordnung bereits vor Jahren um
eine entsprechende Verpflichtung erweitert. Eine aktuelle Anfrage ergab, dass in Paderborn (wo
parallel zur Verpflichtung jährlich ca. 1.000 Katzen kastriert werden) bisher kein Fall der Zuwiderhandlung geahndet wurde. Kontrollen finden nicht statt. Dies offenbar vor dem Hintergrund, dass
ein entsprechendes Verfahren rechtssicher nicht geführt werden kann. Auch in der Gemeinde Kall,
wo ebenfalls die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zwischenzeitlich eingeführt wurde, erfolgen keine Kontrollen und es wurde bisher kein Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung geführt.
2. Rechtliche Würdigung,
In der Vergangenheit wurde auch von Seilen des StGB NRW die Auffassung vertreten, dass eine
ordnungsbehördliche Verordnung i.S. des § 25 OBG NRW rechtlich nicht durchsetzbar sei, da in
aller Regel keine abstrakte Gefahr dargelegt werden könne, die eine entsprechende Regelung
rechtfertigt.
Auch wenn bei konsequenter rechtlicher Betrachtung der Rechtsgrundlage eine wirksame Ahndung nicht möglich sein dürfte ist dennoch zu berücksichtigen, dass die Forderung nach einer entsprechenden Verpflichtung zunimmt und von den 396 Städten und Gemeinden in NRW bereits 95
Kommunen eine entsprechende Verpflichtung erlassen haben. Dabei ist auch den TSV als Unterstützern einer entsprechenden Verpflichtung bewusst, dass diese Regelung ernsthaft nicht sanktionierbar ist. Vielmehr wird darin ein Signal der kommunalen Rückendeckung gesehen, das sich
auch positiv auf die Zusammenarbeit auswirken könnte.
3. Finanzielle Auswirkungen,
1.000,-€ Erhöhung des Anteils an Kastrationskosten im HH-Jahr 2018.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen,
Eine Kontrolle ohne einen erheblichen personellen Aufwand zu betreiben ist nicht möglich. Dieser
stünde außer Verhältnis zur vorgeschlagenen Maßnahme, sich stärker an den Kosten für die von
den TSVen durchgeführten Kastrationen zu beteiligen. Demnach sollten keine weiteren Auswirkungen auf Organisation und Personal zu erwarten sein.
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Da eine Kastrationspflicht nicht kontrollierbar bzw. rechtssicher sanktionierbar ist, wird eine Erhöhung des HH-Ansatzes für ordnungsbehördliche Maßnahmen zum Zweck der Unterstützung der
TSVe bei Katzenkastrationen ab 2018 vorgeschlagen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Von der Einführung der beantragten Katzenkastrationspflicht wird weiterhin abgesehen.
Die bisherigen gemeinsam durchgeführten Maßnahmen werden beibehalten.
Der HH-Ansatz für ordnungsbehördliche Maßnahmen soll ab 2018 um 1.000,-€, von 2.500,-€ auf
3.500,-€, zum Zwecke der stärkeren Unterstützung der TSVe bei Katzenkastrationen erhöht werden.