Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
16.03.17, 13:16
Aktualisiert
16.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.03.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 21-30-70/2016 S
Nr. der Ratsdrucksache: 768-X
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Beratungsfolge
Termin
Rat
28.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss 2016
hier: Zuleitung des Entwurfs gem. § 95 Abs. 3 GO NRW
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Berichterstatter/in: BMin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 768-X
1. Sachverhalt:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird dem Stadtverordneten, der nicht am „papierlosen
Sitzungsdienst“ teilnimmt, in gebundener Form als Tischvorlage ausgehändigt. Für die Teilnehmer
am elektronischen Ratsinformationssystem wurde der Jahresabschluss unter der Rubrik „Haushalt
2016“ als Dokument im Downloadbereich eingestellt.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 95 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der vom Kämmerer aufgestellte und von der
Bürgermeisterin bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Feststellung zugeleitet. Vor Beschlussfassung ist der Jahresabschluss nach § 59 Abs. 3 i.V.m. §§ 101 und 103 Abs. 5 GO NRW durch den
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) zu prüfen. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Im Anschluss daran sind die entsprechenden Beschlüsse gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
durch den Rat zu fassen.
Mit Beschluss des RPA vom 08.09.2016 (RD 617-X) wurde die Fa. Hahne, Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen, als Pflichtprüfer für die Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 bestellt.
Die Prüfung durch die Fa. Hahne wird voraussichtlich ab dem 03.04.2017 durchgeführt. Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2016 durch den RPA.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird zur weiteren Prüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.