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Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung 2016/2017 bis 2021/2022 der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
04.05.17, 13:16
Aktualisiert
04.05.17, 13:16
Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung 2016/2017 bis 2021/2022 der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Schulentwicklungsplanung 2016/2017 bis 2021/2022 der Stadt Bad Münstereifel)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.05.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 755-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 09.05.2017 Rat 30.05.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Schulentwicklungsplanung 2016/2017 bis 2021/2022 der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Die Mittel stehen haushalts( ) rechtlich zur Verfügung ( ) ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 755-X/Z-1 1. Sachverhalt: Die Verwaltung hat die als Anlage 1 der Ursprungsratsdrucksache beigefügten Eckpunkte zur Schulentwicklungsplanung 2016 – 2021 sowie den am 16.03.2017 gefassten Empfehlungsbeschluss (Festhalten an den dezentralen Grundschulstandorten und am dreigliedrigen Schulsystem mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium) im Sinne der Abstimmung nach § 80 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) NRW den Nachbarkommunen und dem Erzbistum Köln zugesandt. Von den Nachbarkommunen sind keine Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Das Erzbistum Köln hat sich mit Schreiben vom 11.04.2017 gemeldet. Das Erzbistum hat gegen die Darstellungen und Handlungsempfehlungen aus der Schulentwicklungsplanung grundsätzlich keine Bedenken und gibt daher auch keine dezidierte Stellungnahme ab. Es wird aber Kapitel 6 im Rahmen der Empfehlungen auf die „direkt konkurrierenden Gymnasien vor Ort“ und die dazu formulierten Handlungsempfehlungen für das St. Michael-Gymnasium im positiven Sinne aufgegriffen und die Bürgermeisterin zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen, in dem ein Austausch über die Entwicklung der beiden Gymnasien erfolgen soll. Dieses Gesprächsangebot wird seitens der Verwaltung gerne angenommen. Der am 16.03.2017 gefasste Empfehlungsbeschluss kann an den Rat weitergeleitet werden. 2. Rechtliche Würdigung Nach § 80 Abs. 1 SchulG NRW sind Gemeinden, soweit sie Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zeigt, dass das Schulangebot in der Stadt Bad Münstereifel der prognostizierten Schülerzahlenentwicklung gerecht wird. 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, im Bereich der Primarstufe an den dezentralen Grundschulstandorten und im Bereich der Sekundarstufen am dreigliedrigen Schulangebot mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium festzuhalten.