Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
04.05.17, 13:16
Aktualisiert
04.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 40
Nr. der Ratsdrucksache: 755-X/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus
09.05.2017
Rat
30.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schulentwicklungsplanung 2016/2017 bis 2021/2022 der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter/in: Herr Dederichs
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BildungsA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 755-X/Z-1
1. Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die als Anlage 1 der Ursprungsratsdrucksache beigefügten Eckpunkte zur
Schulentwicklungsplanung 2016 – 2021 sowie den am 16.03.2017 gefassten Empfehlungsbeschluss (Festhalten an den dezentralen Grundschulstandorten und am dreigliedrigen Schulsystem
mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium) im Sinne der Abstimmung nach § 80 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) NRW den Nachbarkommunen und dem Erzbistum Köln zugesandt.
Von den Nachbarkommunen sind keine Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen eingegangen. Das
Erzbistum Köln hat sich mit Schreiben vom 11.04.2017 gemeldet. Das Erzbistum hat gegen die
Darstellungen und Handlungsempfehlungen aus der Schulentwicklungsplanung grundsätzlich keine Bedenken und gibt daher auch keine dezidierte Stellungnahme ab. Es wird aber Kapitel 6 im
Rahmen der Empfehlungen auf die „direkt konkurrierenden Gymnasien vor Ort“ und die dazu formulierten Handlungsempfehlungen für das St. Michael-Gymnasium im positiven Sinne aufgegriffen und die Bürgermeisterin zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen, in dem ein Austausch
über die Entwicklung der beiden Gymnasien erfolgen soll. Dieses Gesprächsangebot wird seitens
der Verwaltung gerne angenommen.
Der am 16.03.2017 gefasste Empfehlungsbeschluss kann an den Rat weitergeleitet werden.
2. Rechtliche Würdigung
Nach § 80 Abs. 1 SchulG NRW sind Gemeinden, soweit sie Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zeigt, dass das Schulangebot in der Stadt Bad
Münstereifel der prognostizierten Schülerzahlenentwicklung gerecht wird.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, im Bereich der Primarstufe an den dezentralen Grundschulstandorten und
im Bereich der Sekundarstufen am dreigliedrigen Schulangebot mit Hauptschule, Realschule und
Gymnasium festzuhalten.