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Beschlussvorlage (Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) des Kanalanschlussbeitrages)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
04.05.17, 16:55
Aktualisiert
04.05.17, 16:55
Beschlussvorlage (Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) des Kanalanschlussbeitrages) Beschlussvorlage (Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) des Kanalanschlussbeitrages) Beschlussvorlage (Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) des Kanalanschlussbeitrages)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.04.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 23-10-40 Nr. der Ratsdrucksache: 792-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 18.05.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) des Kanalanschlussbeitrages __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 792-X 1. Sachverhalt: Die Höhe des Anschlussbeitrages wird durch die Vorschrift des § 3 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-E) bestimmt und beträgt je qm 4,35 €. Der Beitragssatz von 4,35 €/qm (vor der Währungsumstellung 8,50 DM/qm) gilt seit dem 01.02.1993, also bereits mehr als 24 Jahren. In 2007 wurde vom Betriebsausschuss beraten, ob der Beitragssatz auf 6,00 €/qm angehoben werden soll, weil nach der seinerzeit erstellten Beitragsbedarfsberechnung gegenüber der voraufgegangenen Berechnung aus 2002 der kostendeckende Beitragssatz von 4,83 €/qm auf 7,05 €/qm angewachsen war. Davon ist dann abgesehen worden. In der Rückschau wurde die Meinungsbildung wesentlich von dem Gedanken beeinflusst, dass in den damals im Zusammenhang bebauten Ortslagen und schon aufgestellten Bebauungsplänen verschiedentlich noch Kanalnetzlücken bestehen und die für den Lückenschluss erforderlichen Baumaßnahmen nach dem alten Beitragssatz abgerechnet werden sollten, weil die Grundstückseigentümer nicht über den Zeitpunkt der Kanalisierung entscheiden (können) und selbst die gewählte Reihenfolge der städt. Kanalbaumaßnahmen in den Orten nicht gänzlich frei von Zufälligkeiten war. Allein wegen der allgemeinen Preissteigerung in den seither vergangenen 10 Jahren ist der kostendeckende Beitragssatz spürbar angestiegen und analog der Kostendeckungsgrad erneut abgesunken. Wenn mit Ablauf diesen Jahres der 3. Bauabschnitt der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg im Bereich Michelsberg abgewickelt sein wird, wird die Kanalisierung der historisch gewachsenen und durch die Bautätigkeit oder Bauleitverfahren der vergangenen Jahrzehnte erweiterten und abgerundeten Ortschaften des Stadtgebietes dem Grunde nach abgeschlossen sein. Davon gibt es lediglich eine Ausnahme, nämlich den Bebauungsplan Nr. 24 „HouverathMühlenberg“, der wegen der zögerlichen Baulandnachfrage bisher noch nicht komplett mit den Erschließungsanlagen Straßen, Kanalisation und Wasserleitung ausgestattet wurde. Mithin haben sich heute die grundlegenden Rahmenbedingungen der Kanalbaumaßnahmen und des Kanalanschlussbeitrages gewandelt: Während in der Vergangenheit der nachträgliche Kanalanschluss schon bebauter Grundstücke in den Ortslagen die zentrale Aufgabe war, geht es in der Zukunft um die Kanalisierung von unbebauten Flächen, die durch planungsrechtliche Schritte der Stadt, wie der Aufstellung förmlicher Bebauungspläne oder den Erlass von Abrundungssatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB, erst noch Baulandqualität erhalten. Wenn Neubaugebiete entwickelt werden, ist das gegenüber der früheren Situation mit handfesten finanziellen Vorteilen verbunden. Die Stadt sorgt dafür, dass die Kanalisation so rechtzeitig hergestellt ist, dass der Bauherr (nicht mehr) als Zwischenlösung eine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube errichten braucht und so Kosten spart. Aus den vorerläuterten Gründen wird beabsichtigt, die Beitragsbedarfsberechnung zu aktualisieren und auf der Grundlage des neu ermittelten kostendeckenden Beitragssatzes zu überlegen, wann und in welchem Umfange der Beitragssatz der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung anpasst werden soll. Sollte dabei der Fahrplan so gewählt werden, den Beitragssatz zum 01.01.2019 anzupacken, wäre nicht nur gewährleistet, dass der in Mahlberg begonnene 3. Bauabschnitt selbst im Falle von Zeitverzögerungen mit dem bisherigen Beitragssatz abgerechnet werden kann, sondern überdies die Seite 3 von Ratsdrucksache 792-X Möglichkeit geschaffen, im Neubaugebiet Mühlenberg die fehlenden öffentlichen Kanäle zu den alten Beitragsmodalitäten verlegen zu können. In diesem Zusammenhang eine kurze Umschau auf die derzeitigen Beitragssätze der anderen Kommunen im Kreis Euskirchen: Euskirchen: Blankenheim: Dahlem: Hellenthal: Kall Mechernich: Nettersheim: Schleiden: Weilerswist: 4,54 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung für unbeplante Grundstücke, d.h. außerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne 7,08 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung 5,01 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung 6,01 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung 4,55 €/qm, 40 m Tiefenbegrenzung 10,85 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung 3,27 €/qm, 40 m Tiefenbegrenzung 7,96 €/qm, 40 m Tiefenbegrenzung 5,78 €/qm, 40 m Tiefenbegrenzung Neben dem Beitragssatz ist die Tiefenbegrenzung angeführt, welche ebenfalls die Beitragshöhe sogenannter übertiefer Grundstücke beeinflusst. Ferner ist auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler NRW e.V. eine Übersicht der Kanalanschlussbeiträge im Regierungsbezirk Düsseldorf eingestellt. Die Spanne reicht von 2,24 €/qm bis 16,41 €/qm. Der Durchschnitt wird mit 6,29 €/qm angegeben, obwohl er rein mathematisch 9,33 €/qm betragen würde. Danach wurde offensichtlich der Durchschnitt unter Berücksichtigung anderer Berechnungsfaktoren, wie beispielsweise dem Maßzuschlag für Vollgeschosse, gewichtet. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sind Beiträge, dazu zählt der Kanalanschlussbeitrag, Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen. Der Kanalanschlussbeitrag ist nach dem durchschnittlichen Aufwand zu kalkulieren (§ 8 Abs. 4 Satz 3 KAG NRW). Dabei soll die Kalkulation ein hinreichend gegenwartsnahes und repräsentatives Kostenbild liefern. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch höhere Beitragssätze werden höhere Beitragseinahmen generiert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Dazu werden Erläuterungen unterbreitet, wenn die Bedarfsberechnung auf ihre Aktualität und Aussagekraft hin überprüft ist. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) wird fortentwickelt und das Ergebnis dem Betriebsausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.