Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
18.05.2017
Erstellt
04.05.17, 16:55
Aktualisiert
04.05.17, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.04.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 23-10-40
Nr. der Ratsdrucksache: 792-X
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
18.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) des Kanalanschlussbeitrages
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Berichterstatter/in: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 792-X
1. Sachverhalt:
Die Höhe des Anschlussbeitrages wird durch die Vorschrift des § 3 Abs. 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-E) bestimmt und beträgt je qm 4,35 €.
Der Beitragssatz von 4,35 €/qm (vor der Währungsumstellung 8,50 DM/qm) gilt seit dem
01.02.1993, also bereits mehr als 24 Jahren.
In 2007 wurde vom Betriebsausschuss beraten, ob der Beitragssatz auf 6,00 €/qm angehoben
werden soll, weil nach der seinerzeit erstellten Beitragsbedarfsberechnung gegenüber der voraufgegangenen Berechnung aus 2002 der kostendeckende Beitragssatz von 4,83 €/qm auf 7,05
€/qm angewachsen war.
Davon ist dann abgesehen worden. In der Rückschau wurde die Meinungsbildung wesentlich von
dem Gedanken beeinflusst, dass in den damals im Zusammenhang bebauten Ortslagen und
schon aufgestellten Bebauungsplänen verschiedentlich noch Kanalnetzlücken bestehen und die
für den Lückenschluss erforderlichen Baumaßnahmen nach dem alten Beitragssatz abgerechnet
werden sollten, weil die Grundstückseigentümer nicht über den Zeitpunkt der Kanalisierung entscheiden (können) und selbst die gewählte Reihenfolge der städt. Kanalbaumaßnahmen in den
Orten nicht gänzlich frei von Zufälligkeiten war.
Allein wegen der allgemeinen Preissteigerung in den seither vergangenen 10 Jahren ist der kostendeckende Beitragssatz spürbar angestiegen und analog der Kostendeckungsgrad erneut abgesunken.
Wenn mit Ablauf diesen Jahres der 3. Bauabschnitt der Kanalbaumaßnahme in Mahlberg im Bereich Michelsberg abgewickelt sein wird, wird die Kanalisierung der historisch gewachsenen und
durch die Bautätigkeit oder Bauleitverfahren der vergangenen Jahrzehnte erweiterten und abgerundeten Ortschaften des Stadtgebietes dem Grunde nach abgeschlossen sein.
Davon gibt es lediglich eine Ausnahme, nämlich den Bebauungsplan Nr. 24 „HouverathMühlenberg“, der wegen der zögerlichen Baulandnachfrage bisher noch nicht komplett mit den
Erschließungsanlagen Straßen, Kanalisation und Wasserleitung ausgestattet wurde.
Mithin haben sich heute die grundlegenden Rahmenbedingungen der Kanalbaumaßnahmen und
des Kanalanschlussbeitrages gewandelt:
Während in der Vergangenheit der nachträgliche Kanalanschluss schon bebauter Grundstücke in
den Ortslagen die zentrale Aufgabe war, geht es in der Zukunft um die Kanalisierung von unbebauten Flächen, die durch planungsrechtliche Schritte der Stadt, wie der Aufstellung förmlicher
Bebauungspläne oder den Erlass von Abrundungssatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB, erst noch
Baulandqualität erhalten.
Wenn Neubaugebiete entwickelt werden, ist das gegenüber der früheren Situation mit handfesten
finanziellen Vorteilen verbunden. Die Stadt sorgt dafür, dass die Kanalisation so rechtzeitig hergestellt ist, dass der Bauherr (nicht mehr) als Zwischenlösung eine Kleinkläranlage oder abflusslose
Grube errichten braucht und so Kosten spart.
Aus den vorerläuterten Gründen wird beabsichtigt, die Beitragsbedarfsberechnung zu aktualisieren und auf der Grundlage des neu ermittelten kostendeckenden Beitragssatzes zu überlegen,
wann und in welchem Umfange der Beitragssatz der zwischenzeitlichen Kostenentwicklung anpasst werden soll.
Sollte dabei der Fahrplan so gewählt werden, den Beitragssatz zum 01.01.2019 anzupacken, wäre
nicht nur gewährleistet, dass der in Mahlberg begonnene 3. Bauabschnitt selbst im Falle von Zeitverzögerungen mit dem bisherigen Beitragssatz abgerechnet werden kann, sondern überdies die
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Möglichkeit geschaffen, im Neubaugebiet Mühlenberg die fehlenden öffentlichen Kanäle zu den
alten Beitragsmodalitäten verlegen zu können.
In diesem Zusammenhang eine kurze Umschau auf die derzeitigen Beitragssätze der anderen
Kommunen im Kreis Euskirchen:
Euskirchen:
Blankenheim:
Dahlem:
Hellenthal:
Kall
Mechernich:
Nettersheim:
Schleiden:
Weilerswist:
4,54 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung für unbeplante Grundstücke, d.h. außerhalb rechtskräftiger Bebauungspläne
7,08 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung
5,01 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung
6,01 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung
4,55 €/qm, 40 m Tiefenbegrenzung
10,85 €/qm, 50 m Tiefenbegrenzung
3,27 €/qm, 40 m Tiefenbegrenzung
7,96 €/qm, 40 m Tiefenbegrenzung
5,78 €/qm, 40 m Tiefenbegrenzung
Neben dem Beitragssatz ist die Tiefenbegrenzung angeführt, welche ebenfalls die Beitragshöhe
sogenannter übertiefer Grundstücke beeinflusst.
Ferner ist auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler NRW e.V. eine Übersicht der Kanalanschlussbeiträge im Regierungsbezirk Düsseldorf eingestellt. Die Spanne reicht von 2,24
€/qm bis 16,41 €/qm. Der Durchschnitt wird mit 6,29 €/qm angegeben, obwohl er rein mathematisch 9,33 €/qm betragen würde. Danach wurde offensichtlich der Durchschnitt unter Berücksichtigung anderer Berechnungsfaktoren, wie beispielsweise dem Maßzuschlag für Vollgeschosse, gewichtet.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) sind Beiträge, dazu zählt der Kanalanschlussbeitrag, Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen. Der Kanalanschlussbeitrag
ist nach dem durchschnittlichen Aufwand zu kalkulieren (§ 8 Abs. 4 Satz 3 KAG NRW). Dabei soll
die Kalkulation ein hinreichend gegenwartsnahes und repräsentatives Kostenbild liefern.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch höhere Beitragssätze werden höhere Beitragseinahmen generiert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Dazu werden Erläuterungen unterbreitet, wenn die Bedarfsberechnung auf ihre Aktualität und
Aussagekraft hin überprüft ist.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Beitragsbedarfsberechnung (Kalkulation) wird fortentwickelt und das Ergebnis dem Betriebsausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt.