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Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht Bahnhof hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 27.04.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
11.05.17, 13:16
Aktualisiert
11.05.17, 13:16
Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht Bahnhof
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 27.04.2017) Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht Bahnhof
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 27.04.2017)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.05.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 1 Nr. der Ratsdrucksache: 803-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Sachstandsbericht Bahnhof hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 27.04.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Mit RD-Nr. 534-X wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 27.04.2016 der Beschluss gefasst, das Fachbüro StadtLandBahn mit der Planung des 2. Bauabschnittes ZOB Bad Münstereifel zu beauftragen. Mit RD-Nr. 534-X/Z-1 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss am 29.11.2016 ein Plan mit Gestaltungsmöglichkeiten des Bahnhofsumfeldes außerhalb der geförderten Flächen vorgelegt. Abschließend wurden die Fraktionen aufgefordert, der Verwaltung entsprechende Gestaltungswünsche vorzulegen. Inzwischen sollen diese jedoch in das integrierte Stadtentwicklungskonzept für das gesamte Stadtbild mit einfließen. Dabei wird auf den Bahnhofvorplatz und dessen Umfeld besonderes Augenmerk gelegt. Seite 2 von Ratsdrucksache 803-X Um die erforderliche Baugenehmigung durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zu erhalten, fanden beim Bahnhofsmanagement Köln und dem Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) bisher bereits drei Gesprächstermine statt. Insgesamt sind beim Bundesbahnmanagement vier Phasen der Planung vor Abgabe von Antragsunterlagen beim Eisenbahnbundesamt einzuhalten. In diesen Leistungsphasen wird die gesamte Aufgabenstellung wie Erläuterungsberichte, Stellungnahmen, Gutachten usw. sowie deren Prüfungen explizit durchgearbeitet und kontrolliert. Am 10. April 2017 wurden dem Bundesbahnmanagement in Phase 2 die Planunterlagen vorgelegt. Hierbei wurde dem Planungsbüro Stadt-Land-Bahn durch das Bahnhofsmanagement ein Lob über die gute und lückenlose Vorlage ausgesprochen. Die nun folgende Leistungsphase 3 wird in einem Termin am 03.07.2017 dem Bahnhofsmanagement vorgestellt. Nach Abschluss aller 4 Leistungsphasen wird dem EBA der Plan für den Umbau der Gleisanlage zur Genehmigung vorgelegt. Nach Aussage des Bahnhofsmanagementbüros beträgt die Bearbeitungszeit beim EBA mindestens ein Jahr, so dass frühestens mit einem Bautermin Juli/August 2018 gerechnet werden kann. Nach Abgabe der Planunterlagen wird dann beim Fördergeber Nahverkehr Rheinland (NVR) der Antrag auf Erhöhung der Fördermittel gestellt. Nach Auskunft des Fördergebers soll die Mittelzusage noch in 2017 erfolgen. Parallel hierzu wird derzeit ein Vertrag mit der DB vorbereitet und ausgearbeitet, indem die zukünftige Nutzung des neu zu bauenden Kombibahnsteiges sowie deren kosten- und unterhaltsmäßige Aufteilung geregelt werden soll. Der Vertragsentwurf, der uns für Juni/Juli diesen Jahres zugesagt wurde, soll den entsprechenden Fachausschüssen nach der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt werden. Bei der Genehmigung der Bahnplanung durch das EBA werden lediglich die Rahmenbedingungen für die Gleisanlage festgelegt. Durch die lange Bearbeitungs- und Genehmigungsdauer des Eisenbahnbundesamtes können dann auch der Bahnhofsvorplatz sowie das Umfeld bei der Ausschreibung der Maßnahme nach den Erkenntnissen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes mit ausgeschrieben und umgesetzt werden. Die Verwaltung erhofft sich dadurch, die Maßnahme im gesamten, bezogen auf Bahnhofsvorplatz und Umfeld sowie den dazu gehörigen Kombibahnsteig Bahn / Bus abschließen zu können.