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Beschlussvorlage (Änderungen Forstverwaltung hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 13.03.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
114 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
11.05.17, 13:16
Aktualisiert
11.05.17, 13:16
Beschlussvorlage (Änderungen Forstverwaltung
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 13.03.2017) Beschlussvorlage (Änderungen Forstverwaltung
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 82-01-30/12-10-80 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 778-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 24.05.2017 Rat 30.05.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderungen Forstverwaltung hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 13.03.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 778-X 1. Sachverhalt: Derzeit verhandelt das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde (ReFA) alle Holzverkaufsverträge für den Forstbetrieb und übernimmt weitere Dienstleistungen als tätige Mithilfe im Bereich der Fakturierung. Grundlage für die Betriebsleitung ist die Ratsdrucksache 83-IX vom 17.11.2009, in der ab 01.01.2010 ein „Betriebsleitungsvertrag“ mit dem Regionalforstamt geschlossen wurde. Auf Grund der Änderung der Entgeltordnung des Landes wurde mit Ratsdrucksache 201-X vom 26.01.2015 der Betriebsleitungsvertrag ab dem 01.01.2016 aktualisiert und neu abgeschlossen. Grundlegende Aufgaben der sog. technischen Betriebsleitung des ReFA sind: -Erstellung des Wirtschaftsplanes -Kontrolle des Wirtschaftsplanvollzuges -Analyse und Dokumentation des Wirtschaftsplangeschehens -Teilnahme an Ausschusssitzungen Dieser Vertrag ist bis 31.12.2020 bindend. Aufgabe des Regionalforstamtes ist es demnach, den Waldbesitzenden nach modernen forstfachlichen Grundsätzen und unter Einhaltung der Planungen und Ziele des Waldbesitzenden zu beraten. Das Recht des Waldbesitzenden, im Rahmen der geltenden Rechtslage frei über die Bewirtschaftung seines Waldbesitzes zu entscheiden, bleibt bestehen. Über diesen Vertrag können auch Einzelleistungen abgefragt werden, wie z.B. die Fakturierung, die ca. hälftig vom Regionalforstamt sowie vom Forstbüro der Stadt gewährleistet wird. Aufgrund der Marktführersituation des Regionalforstamtes mit besten Käuferkontakten sowie sehr guter Preis- und Marktübersicht ist es dringend geboten, dass das ReFA weiterhin sämtliche Holzverkaufsvertrags-Verhandlungen incl. der Selbstwerbung für den Forstbetrieb der Stadt durchführt. Die Verträge werden entsprechend den Mengenplanungen durch die 3 Förstereien selbständig bedient. Kosten: Der Vertrag mit dem ReFA wurde nach dem Ausscheiden des damaligen Forstdirektors abgeschlossen, um dessen Personalkosten in Höhe von rund 120.000 € (Besoldung incl. Beihilfe und Umlage zur Versorgungskasse) einzusparen. Die seinerzeitige Situation hat sich nicht verändert. Mit dem derzeitigen Personal sind die Aufgaben einer kompletten Selbständigkeit in Bezug auf Holzverkaufsvertrags-Verhandlungen und technischen Betriebsleitung nicht zu leisten. Zu bedenken ist hierbei, dass die drei Kollegen nicht nur ihre Reviere leiten. Der Forstbetrieb nimmt zusätzliche Aufgaben wie z. B. Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen, Pirschbezirks- und Eigenjagdverpachtungen, den Betrieb des Friedwaldes und der Naturschutzstation wahr. Zudem fallen Büroarbeiten wie Preisanfragen, Ausschreibungen, Buchhaltung, Statistik und Dokumentation, Sitzungsdienst und Sekretariatsarbeiten an. Auch hierfür werden Stellenanteile in einem nicht unerheblichen Umfang benötigt. Die jährlichen Kosten für die „technische Betriebsleistung“ lt. Vertrag betrugen (Konto Wirtschaftsplan 4950): 2010 43.438,80 € 2011 18.830,24 € 2012 19.461,24 € 2013 19.500,00 € 2014 20.103,04 € 2015 21.095,78 € 2016 14.929,65 € Die jährlichen Kosten für die Fakturierung im Rahmen der tätigen Mithilfe betrugen (Konto Wirtschaftsplan 3109) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Seite 3 von Ratsdrucksache 778-X 21.366,45 € 40.233,41 € 39.525,35 € 36.369,44 € 30.310,49 € 26.360,80 € 26.836,06 € (grau hinterlegt: Neuer Vertrag auf Grund geänderter Entgeltordnung) Erläuterungen der im UWV-Antrag angeführten Sachverhalte: 1) Die „Vorkommnisse im Nöthener Wald“ sind bereits in der RD 744-X vom 06.02.2017 ausführlich erläutert und im Betriebsausschuss Forstbetrieb am 07.03.2017 diskutiert. 2) Bei Schadereignissen wie z. B. Windbrüchen ist eine schnelle Organisation, Aufarbeitung und Abfuhr sehr wichtig. Es war daher dem Handeln des ReFA zu verdanken, dass die von dort organisierte Selbstwerbung durch Erweiterung der Verträge umgehend für die Stadt organisiert wurde. Folgeschäden für den Betrieb konnten vermieden werden, das angefallene Schadholz konnte kurzfristig zu besten Marktpreisen verkauft werden. 3) Die “Baum-Ernte an der Schleidtalstraße“ ist im Wirtschaftsplan abgebildet und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus werden über das Biotopbaum-Konzept geeignete Biotopbäume dauerhaft aus der Nutzung genommen. Zukünftig ist vorgesehen die Bevölkerung enger in die Wirtschaftsplanansätze durch Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen. Holzeinschlags-Schwerpunkte mit dem Sinn und Zweck der Waldpflege sollen zusammen mit dem Hauungsplan abgebildet werden. Stadteigene Vorgaben zum Prinzip der Naturgemäßen Waldwirtschaft und den PEFC-Leitlinien sollen stärkeren Eingang in den Wirtschaftsplan finden. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 15.03.2017 die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg im "Rundholz-Kartellverfahren" im Wesentlichen bestätigt. Dem Land Baden-Württemberg bleibt es untersagt, die Vermarktung von Rundholz für Körperschafts- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen. Ebenso darf das Land für Besitzer von Waldflächen mit einer Größe von über 100 Hektar nicht mehr die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst durchführen, wenn es hierfür eigenes Personal einsetzt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen, da einzelne im Beschluss entschiedene Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung seien. Es ist damit zu rechnen, dass das Bundeskartellamt ein ähnliches Kartellverfahren in NRW anstrebt. Jedoch erst mit Rechtsbindung für den Kommunalwald in NRW könnte ein Wegfall der übernommenen Tätigkeiten des Regionalforstamtes drohen, was für die Stadt große organisatorische Folgen haben würde. 2. Rechtliche Würdigung Siehe Erläuterungen zu 1. 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Erläuterungen zu 1. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Siehe Erläuterungen zu 1. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Erläuterungen zu 1. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Seite 4 von Ratsdrucksache 778-X 7. Beschlussvorschlag: Dem Antrag der UWV-Fraktion, die Frostbetriebsleitung wieder selbst zu übernehmen und die entsprechende Reorganisation des Forstamtes vorzunehmen, wird unter derzeit geltenden Bedingungen abgelehnt. Sollte sich eine kartellamtsrechtliche Änderung ergeben, wird der Forstbetrieb sich organisatorisch umstellen.