Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
114 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
11.05.17, 13:16
Aktualisiert
11.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.03.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 82-01-30/12-10-80 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 778-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
24.05.2017
Rat
30.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderungen Forstverwaltung
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 13.03.2017
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 778-X
1. Sachverhalt:
Derzeit verhandelt das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde (ReFA) alle Holzverkaufsverträge für den Forstbetrieb und übernimmt weitere Dienstleistungen als tätige Mithilfe im Bereich
der Fakturierung.
Grundlage für die Betriebsleitung ist die Ratsdrucksache 83-IX vom 17.11.2009, in der ab
01.01.2010 ein „Betriebsleitungsvertrag“ mit dem Regionalforstamt geschlossen wurde.
Auf Grund der Änderung der Entgeltordnung des Landes wurde mit Ratsdrucksache 201-X vom
26.01.2015 der Betriebsleitungsvertrag ab dem 01.01.2016 aktualisiert und neu abgeschlossen.
Grundlegende Aufgaben der sog. technischen Betriebsleitung des ReFA sind:
-Erstellung des Wirtschaftsplanes
-Kontrolle des Wirtschaftsplanvollzuges
-Analyse und Dokumentation des Wirtschaftsplangeschehens
-Teilnahme an Ausschusssitzungen
Dieser Vertrag ist bis 31.12.2020 bindend.
Aufgabe des Regionalforstamtes ist es demnach, den Waldbesitzenden nach modernen forstfachlichen Grundsätzen und unter Einhaltung der Planungen und Ziele des Waldbesitzenden zu beraten. Das Recht des Waldbesitzenden, im Rahmen der geltenden Rechtslage frei über die Bewirtschaftung seines Waldbesitzes zu entscheiden, bleibt bestehen.
Über diesen Vertrag können auch Einzelleistungen abgefragt werden, wie z.B. die Fakturierung,
die ca. hälftig vom Regionalforstamt sowie vom Forstbüro der Stadt gewährleistet wird. Aufgrund
der Marktführersituation des Regionalforstamtes mit besten Käuferkontakten sowie sehr guter
Preis- und Marktübersicht ist es dringend geboten, dass das ReFA weiterhin sämtliche Holzverkaufsvertrags-Verhandlungen incl. der Selbstwerbung für den Forstbetrieb der Stadt durchführt.
Die Verträge werden entsprechend den Mengenplanungen durch die 3 Förstereien selbständig
bedient.
Kosten:
Der Vertrag mit dem ReFA wurde nach dem Ausscheiden des damaligen Forstdirektors abgeschlossen, um dessen Personalkosten in Höhe von rund 120.000 € (Besoldung incl. Beihilfe und
Umlage zur Versorgungskasse) einzusparen. Die seinerzeitige Situation hat sich nicht verändert.
Mit dem derzeitigen Personal sind die Aufgaben einer kompletten Selbständigkeit in Bezug auf
Holzverkaufsvertrags-Verhandlungen und technischen Betriebsleitung nicht zu leisten. Zu bedenken ist hierbei, dass die drei Kollegen nicht nur ihre Reviere leiten.
Der Forstbetrieb nimmt zusätzliche Aufgaben wie z. B. Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen,
Pirschbezirks- und Eigenjagdverpachtungen, den Betrieb des Friedwaldes und der Naturschutzstation wahr. Zudem fallen Büroarbeiten wie Preisanfragen, Ausschreibungen, Buchhaltung, Statistik und Dokumentation, Sitzungsdienst und Sekretariatsarbeiten an. Auch hierfür werden Stellenanteile in einem nicht unerheblichen Umfang benötigt.
Die jährlichen Kosten für die „technische Betriebsleistung“ lt. Vertrag betrugen (Konto Wirtschaftsplan 4950):
2010
43.438,80 €
2011
18.830,24 €
2012
19.461,24 €
2013
19.500,00 €
2014
20.103,04 €
2015
21.095,78 €
2016
14.929,65 €
Die jährlichen Kosten für die Fakturierung im Rahmen der tätigen Mithilfe betrugen (Konto Wirtschaftsplan 3109)
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Seite 3 von Ratsdrucksache 778-X
21.366,45 €
40.233,41 €
39.525,35 €
36.369,44 €
30.310,49 €
26.360,80 €
26.836,06 €
(grau hinterlegt: Neuer Vertrag auf Grund geänderter Entgeltordnung)
Erläuterungen der im UWV-Antrag angeführten Sachverhalte:
1) Die „Vorkommnisse im Nöthener Wald“ sind bereits in der RD 744-X vom 06.02.2017 ausführlich
erläutert und im Betriebsausschuss Forstbetrieb am 07.03.2017 diskutiert.
2) Bei Schadereignissen wie z. B. Windbrüchen ist eine schnelle Organisation, Aufarbeitung und
Abfuhr sehr wichtig. Es war daher dem Handeln des ReFA zu verdanken, dass die von dort organisierte Selbstwerbung durch Erweiterung der Verträge umgehend für die Stadt organisiert wurde.
Folgeschäden für den Betrieb konnten vermieden werden, das angefallene Schadholz konnte
kurzfristig zu besten Marktpreisen verkauft werden.
3) Die “Baum-Ernte an der Schleidtalstraße“ ist im Wirtschaftsplan abgebildet und entspricht den
gesetzlichen Vorschriften. Darüber hinaus werden über das Biotopbaum-Konzept geeignete Biotopbäume dauerhaft aus der Nutzung genommen.
Zukünftig ist vorgesehen die Bevölkerung enger in die Wirtschaftsplanansätze durch Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen. Holzeinschlags-Schwerpunkte mit dem Sinn und Zweck der Waldpflege
sollen zusammen mit dem Hauungsplan abgebildet werden.
Stadteigene Vorgaben zum Prinzip der Naturgemäßen Waldwirtschaft und den PEFC-Leitlinien
sollen stärkeren Eingang in den Wirtschaftsplan finden.
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss vom 15.03.2017 die
Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg im "Rundholz-Kartellverfahren" im Wesentlichen bestätigt.
Dem Land Baden-Württemberg bleibt es untersagt, die Vermarktung von Rundholz für Körperschafts- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 Hektar durchzuführen. Ebenso darf
das Land für Besitzer von Waldflächen mit einer Größe von über 100 Hektar nicht mehr die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst durchführen, wenn
es hierfür eigenes Personal einsetzt.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Beschwerde zum Bundesgerichtshof
zugelassen, da einzelne im Beschluss entschiedene Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
seien.
Es ist damit zu rechnen, dass das Bundeskartellamt ein ähnliches Kartellverfahren in NRW anstrebt. Jedoch erst mit Rechtsbindung für den Kommunalwald in NRW könnte ein Wegfall der
übernommenen Tätigkeiten des Regionalforstamtes drohen, was für die Stadt große organisatorische Folgen haben würde.
2. Rechtliche Würdigung
Siehe Erläuterungen zu 1.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Erläuterungen zu 1.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Erläuterungen zu 1.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Erläuterungen zu 1.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 4 von Ratsdrucksache 778-X
7. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der UWV-Fraktion, die Frostbetriebsleitung wieder selbst zu übernehmen und die
entsprechende Reorganisation des Forstamtes vorzunehmen, wird unter derzeit geltenden Bedingungen abgelehnt. Sollte sich eine kartellamtsrechtliche Änderung ergeben, wird der Forstbetrieb
sich organisatorisch umstellen.