Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
16.03.17, 13:16
Aktualisiert
16.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.03.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 24-50-05
Nr. der Ratsdrucksache: 774-X
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
21.03.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Prüfantrag zur Abfuhr der Biotonne
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017
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Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz
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(x ) Kosten €: 26.560,80 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( x ) ja / ( ) nein (Gebührenhaushalt)
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
(x )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 774-X
1. Sachverhalt:
Zu dem als Anlage 1 beigefügten Prüfauftrag der CDU Stadtratsfraktion wird verwaltungsseitig wie
folgt Stellung genommen.
Das im Antrag beschriebene Problem der Laubentsorgung im Herbst fällt je nach Witterung (erster
Kälteeinbruch) und Laubbaumart in der Zeit von Anfang Oktober bei Mitte November an. Hingegen
endet die wöchentliche Leerung der Biotonnen regelmäßig bereits Mitte September. Hieraus resultiert der Wunsch von Eigentümern größerer und/oder mit Laubbäumen bestandener Grundstücke,
die wöchentliche Abfuhr der Biotonne entsprechend zu verlängern.
Soweit die wöchentliche Leerung der Biotonne bis Mitte November ausgedehnt werden soll, würden 4 Zusatzleerungen erforderlich sein, die entsprechend dem beigefügten Angebot der Firma
Schönmackers Zusatzkosten in Höhe von 26.560,80 €/brutto verursachen würden.
Die abfallrechtliche Verpflichtung zur getrennten Erfassung der Bioabfälle erfüllt die Stadt Bad
Münstereifel bereits seit der flächendeckenden Einführung der Biotonne Ende 1994. Hierbei beachtet sie auch den Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten. Danach hat der gebührenzahlende
Bürger einen Anspruch darauf, nicht mit überflüssigen und unnötigen Kosten belastet zu werden.
Dies gilt auch in Bezug auf die in starkem Maße quersubventionierte -also von allen Abfallgebührenzahlern mitfinanzierte- Biomüllerfassung. Hier ist darauf zu achten, dass durch das gewählte
Erfassungssystem keine unnötigen bzw. überflüssigen Mehrkosten entstehen.
Tatsächlich müssten die durch die zusätzlichen Leerungen entstehenden Mehrkosten im Rahmen
der Gebührenumlage auch von denjenigen gezahlt werden, die keinen Bedarf für diese Zusatzleerungen haben oder die ohne eine Biotonne zu besitzen durch die besagte Quersubventionierung
ebenfalls an den Kosten dieses Erfassungssystems beteiligt werden.
Vor diesem Hintergrund vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass es nicht die Aufgabe der öffentlich-rechtlich organisierten Abfallentsorgung sein kann, das System der Biomüll- und Grünabfallerfassung zwingend auf die individuelle Interessenlage einzelner Abfallbesitzer abzustellen.
Vielmehr ist es vertretbar und auch zumutbar, wenn der Besitzer größerer Mengen an Rasenschnitt, Laub, Strauch- und Astwerk sowie sonstigen kompostierbaren Abfällen diese auf seinem
Grundstück zeitweise zwischenlagert und später (z. B. in den Wintermonaten) über die Biotonne
entsorgt. Zumutbar ist in jedem Fall auch eine Erhöhung des Biobehältervolumens, z. B. durch die
Anschaffung von Zusatzbehältern.
In diesem Zusammenhang ist auch auf die jeweils im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres angebotene Grünabfallsammlung hinzuweisen, bei denen neben Baum- und Strauchschnitt auch in
Papiersäcke und Kartons eingefülltes Laub, Gras und sonstiges kompostierbares Material bis zu
einer Höchstmenge von 5 cbm zur Abfuhr bereitstellen werden können.
2. Rechtliche Würdigung
Wie vorstehend dargestellt
3. Finanzielle Auswirkungen
Bei 4 zusätzlichen Leerungen der Biotonne entstehen Mehrkosten in Höhe von 26.560,80 € jährlich.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 774-X
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Beibehaltung des bisherigen Erfassungssystems.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die zur Entsorgung des Herbstlaubes erforderlichen vier zusätzlichen Leerungen der Biotonnen
verursachen Mehrkosten in Höhe von 26.560,80 €/jährlich. Vor diesem Hintergrund und dem im
Gebührenrecht zu beachtenden Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten wird auf eine Systemumstellung verzichtet.