Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Prüfantrag zur Abfuhr der Biotonne hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
16.03.17, 13:16
Aktualisiert
16.03.17, 13:16
Beschlussvorlage (Prüfantrag zur Abfuhr der Biotonne
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017) Beschlussvorlage (Prüfantrag zur Abfuhr der Biotonne
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017) Beschlussvorlage (Prüfantrag zur Abfuhr der Biotonne
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.03.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 24-50-05 Nr. der Ratsdrucksache: 774-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 21.03.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Prüfantrag zur Abfuhr der Biotonne hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.03.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ (x ) Kosten €: 26.560,80 € ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x ) ja / ( ) nein (Gebührenhaushalt) ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) (x ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 774-X 1. Sachverhalt: Zu dem als Anlage 1 beigefügten Prüfauftrag der CDU Stadtratsfraktion wird verwaltungsseitig wie folgt Stellung genommen. Das im Antrag beschriebene Problem der Laubentsorgung im Herbst fällt je nach Witterung (erster Kälteeinbruch) und Laubbaumart in der Zeit von Anfang Oktober bei Mitte November an. Hingegen endet die wöchentliche Leerung der Biotonnen regelmäßig bereits Mitte September. Hieraus resultiert der Wunsch von Eigentümern größerer und/oder mit Laubbäumen bestandener Grundstücke, die wöchentliche Abfuhr der Biotonne entsprechend zu verlängern. Soweit die wöchentliche Leerung der Biotonne bis Mitte November ausgedehnt werden soll, würden 4 Zusatzleerungen erforderlich sein, die entsprechend dem beigefügten Angebot der Firma Schönmackers Zusatzkosten in Höhe von 26.560,80 €/brutto verursachen würden. Die abfallrechtliche Verpflichtung zur getrennten Erfassung der Bioabfälle erfüllt die Stadt Bad Münstereifel bereits seit der flächendeckenden Einführung der Biotonne Ende 1994. Hierbei beachtet sie auch den Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten. Danach hat der gebührenzahlende Bürger einen Anspruch darauf, nicht mit überflüssigen und unnötigen Kosten belastet zu werden. Dies gilt auch in Bezug auf die in starkem Maße quersubventionierte -also von allen Abfallgebührenzahlern mitfinanzierte- Biomüllerfassung. Hier ist darauf zu achten, dass durch das gewählte Erfassungssystem keine unnötigen bzw. überflüssigen Mehrkosten entstehen. Tatsächlich müssten die durch die zusätzlichen Leerungen entstehenden Mehrkosten im Rahmen der Gebührenumlage auch von denjenigen gezahlt werden, die keinen Bedarf für diese Zusatzleerungen haben oder die ohne eine Biotonne zu besitzen durch die besagte Quersubventionierung ebenfalls an den Kosten dieses Erfassungssystems beteiligt werden. Vor diesem Hintergrund vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass es nicht die Aufgabe der öffentlich-rechtlich organisierten Abfallentsorgung sein kann, das System der Biomüll- und Grünabfallerfassung zwingend auf die individuelle Interessenlage einzelner Abfallbesitzer abzustellen. Vielmehr ist es vertretbar und auch zumutbar, wenn der Besitzer größerer Mengen an Rasenschnitt, Laub, Strauch- und Astwerk sowie sonstigen kompostierbaren Abfällen diese auf seinem Grundstück zeitweise zwischenlagert und später (z. B. in den Wintermonaten) über die Biotonne entsorgt. Zumutbar ist in jedem Fall auch eine Erhöhung des Biobehältervolumens, z. B. durch die Anschaffung von Zusatzbehältern. In diesem Zusammenhang ist auch auf die jeweils im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres angebotene Grünabfallsammlung hinzuweisen, bei denen neben Baum- und Strauchschnitt auch in Papiersäcke und Kartons eingefülltes Laub, Gras und sonstiges kompostierbares Material bis zu einer Höchstmenge von 5 cbm zur Abfuhr bereitstellen werden können. 2. Rechtliche Würdigung Wie vorstehend dargestellt 3. Finanzielle Auswirkungen Bei 4 zusätzlichen Leerungen der Biotonne entstehen Mehrkosten in Höhe von 26.560,80 € jährlich. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine Seite 3 von Ratsdrucksache 774-X 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Beibehaltung des bisherigen Erfassungssystems. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die zur Entsorgung des Herbstlaubes erforderlichen vier zusätzlichen Leerungen der Biotonnen verursachen Mehrkosten in Höhe von 26.560,80 €/jährlich. Vor diesem Hintergrund und dem im Gebührenrecht zu beachtenden Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten wird auf eine Systemumstellung verzichtet.