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Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht ehemaliges VW-Autohaus hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 27.04.2017)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
11.05.17, 13:16
Aktualisiert
11.05.17, 13:16
Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht ehemaliges VW-Autohaus
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 27.04.2017) Mitteilungsvorlage (Sachstandsbericht ehemaliges VW-Autohaus
hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 27.04.2017)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.05.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 805-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.05.2017 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Sachstandsbericht ehemaliges VW-Autohaus hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 27.04.2017 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Beigefügt erhalten Sie den Antrag der UWV Fraktion zur Kenntnis. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“. Dieser setzt hier ein Gewerbegebiet fest, so dass sich hier Gewerbebetriebe, Geschäfts-, Büround Verwaltungsgebäude ansiedeln können. Zu beachten sind die Nutzungsausschlüsse aus dem Jahr 2001, wonach Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, freiberuflich Tätige mit Ausnahme der technischen Berufe und Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment nicht zulässig sind. Mit dem Eigentümer wurden seitens der Stadt Gespräche geführt. Es gibt wohl Interessenten für diese Flächen, konkretisiert hat sich nach den hier vorliegenden Informationen bisher kein Vorhaben. Seite 2 von Ratsdrucksache 805-X 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel