Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
18.05.17, 13:16
Aktualisiert
18.05.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.04.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 13-08-05 Di
Nr. der Ratsdrucksache: 7-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Rat
30.05.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW)
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Berichterstatterin: Katharina Dierichsweiler
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 7-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB
NRW) stellen ordentliche Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für
jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom
Rat zu bestellen.
Somit stehen der Stadt Bad Münstereifel vier stimmberechtigte Mitglieder beim Städte- und Gemeindebund zu mit dem Recht, die Einrichtung des StGB NRW in Anspruch zu nehmen sowie an
den Mitgliederversammlungen und den Tagungen der Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. Sie
wirken nach Maßgabe der Satzung des StGB NRW in dessen Organen an der Willensbildung mit.
Nach dem Beschluss des Rates vom 24.06.2014 waren zu stimmberechtigten Vertretern benannt
worden:
Mitglied:
Stellvertreter:
1. Bürgermeister Alexander Büttner
2. Bernhard Ohlert (CDU)
3. Anton Schmitz (SPD)
4. Willi Hoever (UWV)
1. Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth
2. Ingo Pfennings (CDU)
3. Günter Kirchner (FDP)
4. Christian Grömping (Bündnis 90/Die Grünen)
Nach dem Ausscheiden von Bürgermeister Alexander Büttner wurde Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian vom Rat in der Sitzung am 10.11.2015 als seine Nachfolgerin benannt.
Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth wird mit Ablauf des 30.06.2017 in die Freistellungsphase der
Altersteilzeit gehen und vorher noch Urlaub nehmen. Da er als stellvertretendes stimmberechtigtes
Mitglied für den Städte- und Gemeindebund benannt wurde, ist nun seine Nachfolge zu regeln.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW muss bei der Benennung von zwei oder mehr Vertretern der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Anstelle von Herrn Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth wird Herr Stadtverwaltungsrat Ulrich Ley
zum stellvertretenden stimmberechtigten Vertreter der Stadt Bad Münstereifel in der Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes bestellt.