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Beschlussvorlage (Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
30.05.2017
Erstellt
18.05.17, 13:16
Aktualisiert
18.05.17, 13:16
Beschlussvorlage (Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW)) Beschlussvorlage (Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW))

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.04.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 13-08-05 Di Nr. der Ratsdrucksache: 7-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 30.05.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestimmung von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Bad Münstereifel für den Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) __________________________________________________________________________ Berichterstatterin: Katharina Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 7-X/Z-2 1. Sachverhalt: Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes (StGB NRW) stellen ordentliche Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 drei Vertreter und für jede weitere angefangene 10.000 Einwohner einen zusätzlichen Vertreter. Die Vertreter sind vom Rat zu bestellen. Somit stehen der Stadt Bad Münstereifel vier stimmberechtigte Mitglieder beim Städte- und Gemeindebund zu mit dem Recht, die Einrichtung des StGB NRW in Anspruch zu nehmen sowie an den Mitgliederversammlungen und den Tagungen der Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen. Sie wirken nach Maßgabe der Satzung des StGB NRW in dessen Organen an der Willensbildung mit. Nach dem Beschluss des Rates vom 24.06.2014 waren zu stimmberechtigten Vertretern benannt worden: Mitglied: Stellvertreter: 1. Bürgermeister Alexander Büttner 2. Bernhard Ohlert (CDU) 3. Anton Schmitz (SPD) 4. Willi Hoever (UWV) 1. Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth 2. Ingo Pfennings (CDU) 3. Günter Kirchner (FDP) 4. Christian Grömping (Bündnis 90/Die Grünen) Nach dem Ausscheiden von Bürgermeister Alexander Büttner wurde Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian vom Rat in der Sitzung am 10.11.2015 als seine Nachfolgerin benannt. Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth wird mit Ablauf des 30.06.2017 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit gehen und vorher noch Urlaub nehmen. Da er als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Städte- und Gemeindebund benannt wurde, ist nun seine Nachfolge zu regeln. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW muss bei der Benennung von zwei oder mehr Vertretern der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Anstelle von Herrn Stadtverwaltungsdirektor Hans Orth wird Herr Stadtverwaltungsrat Ulrich Ley zum stellvertretenden stimmberechtigten Vertreter der Stadt Bad Münstereifel in der Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes bestellt.