Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
155 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
04.05.17, 16:55
Aktualisiert
06.06.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.04.2017
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 625-X/Z-2
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.05.2017
Stadtentwicklungsausschuss
27.06.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 9, Flurstück 846 – Bad MünstereifelArloff, Bachstraße
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 625-X/Z-2
1. Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss vom 13.09.2016 wurde erstmals über die Bebauung des Grundstückes beraten. Auf die Ausführungen in Ratsdrucksache 625-X wird verwiesen.
Ergebnis dieser Beratungen war, dass zunächst die Details der Gestaltung sowie die Erfordernisse des Einfügens nach § 34 BauGB mit dem Antragsteller, dem Architekten sowie den Fach- und
Oberbehörden verwaltungsseitig abgestimmt werden sollten.
Zwischenzeitlich liegen nun neue Planunterlagen vor, die insbesondere auch die Höhenentwicklung des geplanten Objektes zu den umliegenden Objekten an allen angrenzenden Straßenverläufen aufzeigen. Ebenso liegt eine Berechnung der einzelnen Geschosse vor.
Derzeit ist ein Objekt mit einer Größe von rd. 14 m x 22 m geplant. Dieses soll mit zwei Voll- und
einem Staffelgeschoss errichtet werden. Geplant ist eine Dachausführung als Flachdach.
Die Gebäudehöhe zur Bachstraße hin liegt nun bei rd. 8,82 m; im rückwärtigen Bereich (Gartenansicht) ergibt sich durch einen sichtbaren Teil des Kellergeschosses eine sichtbare Gebäudehöhe von rd. 10,57. Die NN-Höhe des geplanten Objektes liegt bei 231,59 üNN.
Die umliegende Bebauung hat folgende NN-Höhen:
1. Objekt Ännchengasse 1/ Ecke Bachstraße 233,03 üNN - 10,36 m Höhe
2. Objekt Brückenstraße 5
229,56 üNN - 9,80 m Höhe
3. Objekt Bachstraße 1 (Pfarrhaus)
237,32 üNN - 11,71 m Höhe
4. Objekt Ännchengasse 7
231,48 üNN - 10,76 m Höhe
Da das geplante Objekt in seiner Gebäudehöhe denen der umliegenden Bebauung entspricht,
eher noch niedriger ist, fügt es sich bezogen hierauf in die Umgebungsbebauung ein.
Die geplanten Grund- und Geschossflächenzahlen orientieren sich ebenfalls an der vorhandenen
Bebauung, so dass bezogen hierauf, der Erfordernis des Einfügens ebenfalls Rechnung getragen
wird.
Im Bezug auf die Anzahl der Vollgeschosse ergibt sich derzeit folgender Sach- und Rechtsverhalt:
Das Objekt soll 2 Vollgeschosse (EG und 1. OG) und 1 Staffelgeschoss (2. OG) erhalten.
Rechnerisch ist dieses Staffelgeschoss kein Vollgeschoss. Es ist zurückliegend angeordnet und
liegt in seiner Größe unter 2/3 der Fläche des EG und des 1. OG.
Gem. § 2 Abs. 5 BauO NW und dem Kommentar hierzu ist jedoch ein weiteres Kriterium des Staffelgeschosses das umlaufende Zurückspringen von allen Außenwänden. Für den Bereich des
Treppenhauses und Teilbereiche der rückwärtigen Balkone trifft dies auf den vorliegenden Antrag
nicht zu.
In der Kommentierung zur Bauordnung ist jedoch weiter ausgeführt, dass bei Entscheidungen
nach § 34 BauGB die bauordnungsrechtliche Regelung bezogen auf das Kriterium „umlaufend von
allen Außenwänden“ ohnehin unbeachtlich sind; hier wäre dann darauf abzustellen, ob sich die
Baumasse insgesamt einfügt.
Im Rahmen der nächsten Änderungen der BauO NRW werden diese gesetzlichen Bestimmungen
zum Staffelgeschoss dahingehend geändert, dass es bei Staffelgeschossen grundsätzlich möglich
sein wird, für Teilbereiche nicht mehr zurückspringen zu müssen.
In Anbetracht der Lage des geplanten Objektes in einem Bereich gem. § 34 BauGB und der geplanten Gesetzesänderung, fügt sich das hier beantragte Vorhaben gem. § 34 BauGB bezogen
auf die Geschossigkeit ebenfalls ein.
Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen gegen eine grundsätzliche Bebauung des Grundstückes
keine Bedenken. Aufgrund seiner Lage inmitten von vielen denkmalgeschützten Objekten, wie
insbesondere die Pfarrkirche und dem Pfarrhaus, aber auch kleinteiligeren denkmalgeschützten
Objekten, waren jedoch umfangreiche Abstimmungsgespräche notwendig.
Im Bezug auf die Blickbeziehung zu den umliegenden Denkmälern, hier insbesondere der Pfarrkirche und dem Pfarrhaus, ergibt sich eine wesentliche Verbesserung. Das geplante Flachdach
kommt den Höhenentwicklungen und damit auch den umliegenden Objekten zu Gute.
Seite 3 von Ratsdrucksache 625-X/Z-2
Zu den vorgelegten Planungen kann insgesamt das Benehmen gem. § 9 DSchG hergestellt werden. Details der äußeren Gestaltung sind im Weiteren noch mit der Untere Denkmalbehörde abzustimmen.
Das Einvernehmen der Stadt Bad Münstereifel gem. § 36 BauGB kann demnach zum beantragten
Vorhaben erteilt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig auf Grundlage des BauGB, der BauO NRW, der
Baunutzungsverordnung und erlaubnispflichtig im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum beantragten Vorhaben wird erteilt.
Die Details der äußeren Gestaltung sind noch mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.