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Beschlussvorlage (Straßenausbau Houverath, Ochsenbendchen / Am Gieren hier: Ausbaumaßnahme)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (Straßenausbau Houverath, Ochsenbendchen / Am Gieren
hier: Ausbaumaßnahme) Beschlussvorlage (Straßenausbau Houverath, Ochsenbendchen / Am Gieren
hier: Ausbaumaßnahme) Beschlussvorlage (Straßenausbau Houverath, Ochsenbendchen / Am Gieren
hier: Ausbaumaßnahme)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.05.2017 - Die Bürgermeisterin Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 788-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 27.06.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Straßenausbau Houverath, Ochsenbendchen / Am Gieren hier: Ausbaumaßnahme __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 788-X 1. Sachverhalt: Seit geraumer Zeit wird von Anwohnern der Straßen „Ochsenbendchen/Am Gieren“ in Bad Münstereifel-Houverath immer wieder der Wunsch an die Stadt Bad Münstereifel herangetragen, sie möge sich für eine Verbesserung der noch nicht erstmalig hergestellten und schadhaften Anwohnerstraßen einsetzen. Die Ausbauverpflichtung ist die Stadt mit Erteilung der ersten Baugenehmigung insoweit eingegangen, als dass sie seinerzeit die wegemäßige Erschließung der Grundstücke als gesichert bescheinigt hat. Zu einem ersten gemeinsamen Informationsaustausch fand daher auf Einladung der Verwaltung am 02.03.2017 eine Anliegerversammlung in der Örtlichkeit statt. Hierbei wurde den Anliegern erläutert, wie und in welchen Schritten die bisher noch unbefestigte Straße ausgebaut werden soll. Die Straße soll mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung hergestellt werden. Außerdem ist beabsichtigt, aus Anliegergrundstücken Flächen zu erwerben, um die Fahrbahn auf durchgehend 5,00 m verbreitern zu können – dadurch wird ein „berührungsfreier“ Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Lkw möglich. Die Baumaßnahme wird in zwei zeitlich gestaffelten Schritten ausgeführt. Als 1. Schritt erfolgt zeitnah der Vorstufenausbau mit folgenden Bauleistungen: a) Fahrbahn mit Frostschutzschicht unter Verwendung des vorhandenen Materials, Tragdeckschicht und gezielter Wasserführung b) Beleuchtung mit Erdkabel und Aufstellung der Straßenleuchten c) Oberflächenentwässerung mit Straßenabläufen zum Regenwasserkanal Der Endausbau im 2. Schritt soll erst vorgenommen werden, wenn absehbar ist, dass die private Bautätigkeit auf den Anliegergrundstücken einschließlich des an der südlichen Straßenseite Ochsenbendchen gelegenen und zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücks nahezu abgeschlossen und nicht mit weiteren Aufgrabungen zu rechnen ist. Der Endausbau umfasst folgende Bauleistungen: a) Bord- und Rinnsteine sowie Asphaltdeckschicht b) Fahrbahnverbreiterung auf 5,00 m Eine zwischenzeitlich vorgenommene Abfrage, bei der die Anlieger auch auf ihre Beitragspflicht und deren Höhe (rd. 12,00 €/qm als Vorausleistung) hingewiesen wurden, ergab, dass von den 10 angeschriebenen Anliegern insgesamt 8 Anlieger dem geplanten Vorstufenausbau zustimmen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vorstufenausbau gemäß dem Wunsch der Anlieger und so, wie eingangs beschrieben, vorzunehmen. 2. Rechtliche Würdigung keine 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Vorstufenausbaus müssen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) und in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Bad Münstereifel zu 90 % von den Anliegern getragen werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 788-X 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vorstufenausbau „Ochsenbendchen / Am Gieren“ in Houverath gemäß dem Wunsch der Anlieger und wie im Sachverhalt beschrieben, umzusetzen.