Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
97 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 19.05.2017
- Die Bürgermeisterin Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 788-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
27.06.2017
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Straßenausbau Houverath, Ochsenbendchen / Am Gieren
hier: Ausbaumaßnahme
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Berichterstatter/in: Herr Schäfer / Herr Klein
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 788-X
1. Sachverhalt:
Seit geraumer Zeit wird von Anwohnern der Straßen „Ochsenbendchen/Am Gieren“ in Bad Münstereifel-Houverath immer wieder der Wunsch an die Stadt Bad Münstereifel herangetragen, sie
möge sich für eine Verbesserung der noch nicht erstmalig hergestellten und schadhaften Anwohnerstraßen einsetzen.
Die Ausbauverpflichtung ist die Stadt mit Erteilung der ersten Baugenehmigung insoweit eingegangen, als dass sie seinerzeit die wegemäßige Erschließung der Grundstücke als gesichert bescheinigt hat.
Zu einem ersten gemeinsamen Informationsaustausch fand daher auf Einladung der Verwaltung
am 02.03.2017 eine Anliegerversammlung in der Örtlichkeit statt. Hierbei wurde den Anliegern
erläutert, wie und in welchen Schritten die bisher noch unbefestigte Straße ausgebaut werden soll.
Die Straße soll mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und Oberflächenentwässerung
hergestellt werden. Außerdem ist beabsichtigt, aus Anliegergrundstücken Flächen zu erwerben,
um die Fahrbahn auf durchgehend 5,00 m verbreitern zu können – dadurch wird ein „berührungsfreier“ Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Lkw möglich.
Die Baumaßnahme wird in zwei zeitlich gestaffelten Schritten ausgeführt.
Als 1. Schritt erfolgt zeitnah der Vorstufenausbau mit folgenden Bauleistungen:
a)
Fahrbahn mit Frostschutzschicht unter Verwendung des vorhandenen Materials,
Tragdeckschicht und gezielter Wasserführung
b)
Beleuchtung mit Erdkabel und Aufstellung der Straßenleuchten
c)
Oberflächenentwässerung mit Straßenabläufen zum Regenwasserkanal
Der Endausbau im 2. Schritt soll erst vorgenommen werden, wenn absehbar ist, dass die private
Bautätigkeit auf den Anliegergrundstücken einschließlich des an der südlichen Straßenseite Ochsenbendchen gelegenen und zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücks nahezu abgeschlossen und nicht mit weiteren Aufgrabungen zu rechnen ist.
Der Endausbau umfasst folgende Bauleistungen:
a)
Bord- und Rinnsteine sowie Asphaltdeckschicht
b)
Fahrbahnverbreiterung auf 5,00 m
Eine zwischenzeitlich vorgenommene Abfrage, bei der die Anlieger auch auf ihre Beitragspflicht
und deren Höhe (rd. 12,00 €/qm als Vorausleistung) hingewiesen wurden, ergab, dass von den 10
angeschriebenen Anliegern insgesamt 8 Anlieger dem geplanten Vorstufenausbau zustimmen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vorstufenausbau gemäß dem Wunsch der Anlieger und so,
wie eingangs beschrieben, vorzunehmen.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Vorstufenausbaus müssen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
und in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Bad
Münstereifel zu 90 % von den Anliegern getragen werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 788-X
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vorstufenausbau „Ochsenbendchen / Am Gieren“ in Houverath gemäß dem Wunsch der Anlieger und wie im Sachverhalt beschrieben, umzusetzen.