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Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
164 kB
Datum
11.07.2017
Erstellt
14.06.17, 13:17
Aktualisiert
14.06.17, 13:17
Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.06.2017 - Die Bürgermeisterin Az: 41-11-04 Nr. der Ratsdrucksache: 828-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 20.06.2017 Rat 11.07.2017 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BildungsA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 828-X 1. Sachverhalt: Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW hat den Zuwendungserlass für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich vom 12.02.2003 geändert. Wesentlicher Bestandteil ist neben der Anhebung der Fördersätze und der Eigenanteile die Anhebung des Höchstbeitrages der Elternbeiträge auf monatlich 180,00 €. Auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage 1) hat die Verwaltung mehrere Beitragsmodelle (siehe Anlage 2) entwickelt, die die Basis für Beratungen im politischen Raum bilden. Ein Entwurf für die 4. Änderungssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel ist als Anlage 3 beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß Ziffer 5.5 des Ministerialerlasses vom 12.03.2003, geändert durch Erlass vom 25.01.2017 erbringt der Schulträger für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich ab dem 01.08.2017 Eigenanteile in Höhe von 448,00 € (vormals 435,00 €) pro Schülerin und Schüler. Elternbeiträge können bis zu 180,00 € (vormals 170,00 €) monatlich pro Kind erhoben werden. Der Schulträger soll eine soziale Staffelung der Beiträge nach Einkommen der Eltern sowie eine Ermäßigung für Geschwisterkinder vorsehen. Mit der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wurden mit der 2. Änderungssatzung vom 24.06.2015, in Kraft getreten am 01.08.2015, folgende Elternbeiträge festgeschrieben: Jahreseinkommen bis 15.000,00 € bis 25.000,00 € bis 37.000,00 € bis 50.000,00 € bis 62.000,00 € über 62.000,00 € Monatlicher Beitrag 0,00 € 0,00 € 65,00 € 115,00 € 140,00 € 170,00 € Anteil der Beitragszahler im Jahr 2016/2017 33 % 9% 14 % 11 % 11 % 22 % Bei einem Jahreseinkommen ab 25.000,00 € wird der Beitrag für das 2. Kind und jedes weitere Kind um 50 % ermäßigt; es sind also nur 32,50 € statt 65,00 € für das 2. Kind zu zahlen. 3. Finanzielle Auswirkungen Trotz grundsätzlich zulässiger Ermessensausübung bei der Feststetzung von Beitragssätzen ist die Stadt Bad Münstereifel als Kommune im genehmigten Haushaltssicherungskonzept gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, die Offene Ganztagsschule kostenneutral zu betreiben. Die Festsetzung oder Änderung von Beitragssätzen setzt gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Gebührenbedarfsberechnung voraus, die Aufschlüsse über die Höhe des Beitragsaufkommens und den Grad der Kostendeckung liefert. Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechung weist für 2017 aufgrund einer Korrektur bei der Zuordnung der Personalkosten ein voraussichtliches Defizit von 17.567,65 € aus. Da nach der geänderten Erlasslage die Möglichkeit besteht, Elternbeiträge bis zu einer Höhe von 180,00 € monatlich zu erheben, ist die Stadt Bad Münstereifel im Hinblick auf die Haushaltssituation verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen und damit das voraussichtliche Defizit auszugleichen. Seite 3 von Ratsdrucksache 828-X 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Rechenmodelle und die sich daraus abzuleitenden Alternativen (siehe Anlage 2) sehen auch weiterhin eine soziale Staffelung der monatlichen Elternbeiträge vor. Im Schuljahr 2016/2017 besuchen insgesamt 188 Schülerinnen und Schüler eine offene Ganztagsschule. Hiervon gehörten insgesamt 42 % (siehe Anlage 2 – Statistische Grundlagen) den ersten beiden Einkommensstufen (bis 25.000 €) an und wurden bisher von der Zahlung eines Elternbeitrages befreit. Von diesen 42 % sind 33 % in der Einkommensstufe bis 15.000 €. Um den Kindern von Eltern mit einem geringen Einkommen auch weiterhin die Teilnahme an einer offenen Ganztagsschule zu ermöglichen, aber auch andererseits die Eltern mit einem mittleren Einkommen nicht zu sehr zu belasten, sollte es zukünftig nur noch eine Beitragsbefreiung bis zu einem Einkommen bis 15.000,00 € geben. In der nächsten Einkommensstufe soll ein moderater Beitrag von monatlich 30,00 € erhoben werden. Unter dem Gebot der Kostenneutralität ergeben sich in den weiteren Einkommensgruppen leichte Kostensteigerungen. In der obersten Einkommensgruppe ist dem aktuellen Erlass vom 25.01.2017 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung folgend, ein monatlicher Beitrag in Höhe von 180,00 € zu entrichten. Unter Abwägung dieser Kriterien gelangt die Verwaltung zu der im Satzungsentwurf aufgeführten Beitragsstaffelung gemäß Modellberechnung 4 (Anlage 2). 1.Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird festgesetzt. 2.Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münsteifel wird in der als Anlage 3 beigefügten Entwurfsfassung geschlossen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung wird festgesetzt. 2. Die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Bad Münstereifel wird in der als Anlage 3 beigefügten Entwurfsfassung geschlossen.